Cannabisblüten vor dem Export prüfen: Was ein Laborzertifikat für ausländische Käufer zeigen muss (Teil 1 von 2)

Bevor Cannabisblüten Thailand für einen medizinischen Markt verlassen, muss ein Labor jede Charge prüfen. Das Labor stellt danach ein Analysezertifikat aus (Certificate of Analysis, COA). Dieser Bericht listet auf, was die Charge enthält. Die thailändischen Vorschriften legen für diesen Bericht nur ein Minimum fest. Alles Weitere bestimmen die Behörde des Ziellandes und der Vertrag des Käufers, und deren Grenzwerte sind viel strenger. Dieser zweiteilige Artikel zeigt, was ein COA enthalten muss, damit ein europäischer oder australischer Käufer es verwenden kann. Jeder Grenzwert wird nur so weit angegeben, wie er sich bestätigen lässt.

Was die thailändischen Vorschriften abdecken – und wo sie aufhören

In Thailand gilt die Cannabisblüte als kontrolliertes Kraut. Rechtsgrundlage ist die Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Gesundheitsministeriums. Sie gilt seit dem 26. Juni 2025.

Blüten, die verkauft oder exportiert werden, müssen von einem Anbaustandort stammen, der nach GACP zertifiziert ist. GACP steht für Good Agricultural and Collection Practices (gute Praxis für Anbau und Sammlung). Dieser Qualitätsstandard regelt, wie Heilpflanzen angebaut, geerntet und behandelt werden. Für den Export von Blüten brauchen Sie zusätzlich eine eigene Exportgenehmigung. Die Bedingungen dafür legt das DTAM fest (Department of Thai Traditional and Alternative Medicine, die thailändische Behörde für traditionelle und alternative Medizin).

Zwei Ministerialverordnungen aus dem Jahr B.E. 2569 haben die Lizenzvergabe 2026 verschärft (in diesem Thema erklärt). Die Verordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte gilt seit dem 26. April 2026. Die Verordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) legt strengere Lizenzkriterien für Blüten fest und gilt seit dem 30. April 2026. Keine der beiden Verordnungen sagt, was ein COA enthalten muss.

Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) ist noch kein geltendes Recht. Das Kabinett hat den Entwurf am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet (Stand des Entwurfs).

Das GACP-Zertifikat und die Bedingungen der Exportgenehmigung sind also nur das thailändische Minimum. Wer sich nur darauf vorbereitet, kommt womöglich mit einem COA in die Verhandlung, mit dem kein europäischer oder australischer Käufer etwas anfangen kann. Den gesamten Weg vom Betrieb bis zum Käufer beschreibt der Beitrag Der Exportweg. Die wichtigsten Importmärkte vergleicht der Beitrag Fünf Märkte für medizinische Blüten im Vergleich. Exportbegriffe finden Sie im Export-Glossar.

Was Sie zuerst tun sollten: Fragen Sie den Käufer schriftlich, welchen Standard und welche Grenzwerte das COA erfüllen muss. Aus seiner Antwort ergibt sich, welche Tests Sie in Auftrag geben müssen. So bezahlen Sie kein Testpaket, mit dem der Käufer nichts anfangen kann.

1. Der europäische Standard, an dem Käufer messen

Seit dem 1. Juli 2024 enthält das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) die Monographie 3028, Cannabis flower (Cannabis flos). Das Ph. Eur. ist das amtliche europäische Werk mit den Qualitätsstandards für Arzneimittel. Herausgeber ist das EDQM (Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsfürsorge). Eine Monographie ist die amtliche Spezifikation für einen einzelnen Stoff. Sie legt fest, welche Tests er bestehen muss und welche Grenzwerte für jeden Test gelten.

Die Monographie 3028 erschien im Nachtrag 11.5, zusammen mit einer eigenen Monographie für Cannabidiol (CBD). Wenn ein europäischer Käufer „Ph.-Eur.-konforme“ Blüten verlangt, meint er dieses Dokument.

Die Monographie deckt zwei Verwendungen ab. Erstens Blüten als Rohstoff für die Herstellung von Extrakten. Zweitens Blüten, die als pflanzliches Arzneimittel angewendet werden, entweder inhaliert oder eingenommen.

Die Monographie muss zusammen mit der allgemeinen Monographie Herbal drugs (1433) gelesen werden. Diese gilt für alle getrockneten Heilpflanzen. Weil Patienten die Blüten inhalieren können, sind mehrere Grenzwerte strenger als die allgemeinen Grenzwerte für pflanzliche Drogen.

Sie können die folgende Tabelle als Checkliste nutzen. Die mit „(berichtet)“ gekennzeichneten Punkte stammen aus veröffentlichten Auszügen und Zusammenfassungen der Monographie, nicht aus dem amtlichen Text. Prüfen Sie diese Punkte anhand des amtlichen Textes, bevor Sie sich darauf verlassen.

Test Was geprüft wird Anforderung
Prüfung auf Identität A Makroskopische Prüfung: Mit bloßem Auge wird geprüft, ob es sich um Cannabisblüten handelt Muss der botanischen Beschreibung entsprechen
Identifizierung B Mikroskopie: Pflanzenstrukturen werden unter dem Mikroskop geprüft Muss der Beschreibung entsprechen
Identifizierung C HPTLC (Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie): ein Plattentest, der das typische Muster der Cannabinoide zeigt Muster muss übereinstimmen (berichtet)
Gehaltsbestimmung (Cannabinoidgehalt) Flüssigchromatographie, eine Labormethode, die jedes Cannabinoid trennt und misst Berichtet: Vergleich mit einer einzigen Referenzprobe bekannter Stärke („externer Einpunktstandard“), mit Korrekturfaktoren
Gesamt-CBN CBN (Cannabinol) plus CBNA (seine Säureform). CBN entsteht beim Abbau von THC und zeigt daher Alter und Zersetzung an Muss angegeben werden (berichtet)
Fremde Bestandteile Material, das keine Blüte ist Max. 2 %. Bei Verschreibung an Patienten: Berichten zufolge keine Samen und keine Blätter über 1,0 cm Länge. Der Revisionsentwurf von 2025 (Pharmeuropa 37.4) würde dies lockern: keine reifen Samen, Blätter werden auf die 2-%-Grenze angerechnet
Trocknungsverlust Gewichtsverlust beim Trocknen einer Probe, also der gesamte Wassergehalt Max. 12,0 % (der Entwurf hatte 10,0 % vorgeschlagen). Berichtete Prüfbedingungen: 1,000 g (ein Gramm, auf drei Nachkommastellen gewogen) geschnittene oder gemahlene Blüten (nicht gesiebt), 40 °C, mittleres Vakuum, 24 Stunden
Elementare Verunreinigungen (Schwermetalle), Ph. Eur. Kapitel 2.4.27 Giftige Metalle in ppm (Teile pro Million, also mg pro kg) Bei Verschreibung an Patienten als Arzneimittel: Arsen (As) ≤ 0,2, Cadmium (Cd) ≤ 0,3, Blei (Pb) ≤ 0,5 ppm. Sonst Cd ≤ 1,0 und Pb ≤ 5,0 ppm. Quecksilber (Hg) ≤ 0,1 ppm (berichtet)
Pestizide Pestizidrückstände Ph. Eur. Kapitel 2.8.13
Aflatoxin B1 Ein Gift, das manche Aspergillus-Schimmelpilze bilden Max. 2 µg/kg (Mikrogramm pro Kilogramm), Methode Ph. Eur. Kapitel 2.8.18 (berichtet)
Mikrobiologie Bakterien, Hefen und Schimmelpilze Ph. Eur. Kapitel 5.1.8 / 5.1.4, je nach Anwendung der Blüten (inhaliert oder eingenommen)

Die Monographie teilt Blüten in drei Chemotypen ein, also chemische Typen nach THC- und CBD-Gehalt. Alle Werte beziehen sich auf die getrocknete Droge:

  • THC-Typ: Gesamt-THC 5,0 % oder mehr und Gesamt-CBD 1,0 % oder weniger.
  • CBD-Typ: Gesamt-CBD 5,0 % oder mehr und Gesamt-THC 1,0 % oder weniger.
  • Intermediärer Typ (berichtet): von beiden mindestens 1,0 %, mit einem THC:CBD-Verhältnis zwischen 0,2 und 5,0.

Für Blüten, die Patienten verschrieben werden, gilt zusätzlich eine Toleranz von ±10 %. Sie begrenzt, wie weit das gemessene Gesamt-THC und Gesamt-CBD vom Gehalt auf dem Etikett abweichen darf. Die Grenzen der Chemotypen werden dadurch nicht erweitert.

Für Anbauer sind zwei Punkte am wichtigsten. Erstens sind die Metallgrenzwerte für die Verschreibung an Patienten (Cd 0,3, Pb 0,5 ppm) viel strenger als die allgemeinen Grenzwerte (Cd 1,0, Pb 5,0 ppm). Blüten, die eine Spezifikation für Lebensmittelpflanzen bestehen, können hier trotzdem durchfallen.

Zweitens enthält die Monographie Berichten zufolge keine ausdrückliche Anforderung für Ochratoxin A, ein weiteres Schimmelpilzgift. Käufer nehmen es trotzdem oft in den Vertrag auf. Eine überarbeitete Monographie wurde in Pharmeuropa, Ausgabe 37.4 (2025), zur Stellungnahme veröffentlicht. Pharmeuropa ist die Zeitschrift des EDQM, in der Textentwürfe zur öffentlichen Kommentierung erscheinen. Prüfen Sie bei Vertragsunterzeichnung, welche Ausgabe gerade gilt.

Anmerkung der Übersetzung: Schwermetalle in Blüten stammen meist aus dem, was die Wurzeln aufnehmen: Erde oder Substrat, Wasser und Dünger. Bevor Sie eine ganze Kultur für den Export anbauen, schicken Sie eine kleine Charge zur vollständigen Prüfung nach den Metallgrenzwerten für Patienten ein. Fällt sie durch, prüfen Sie Substrat, Wasser und Dünger getrennt, um die Quelle zu finden. Ein gescheiterter Kleintest ist weit billiger als eine gescheiterte Exportcharge. Heiße, feuchte Lagerung begünstigt außerdem Aspergillus-Schimmelpilze. Ob Ihre Ware den Aflatoxintest besteht, hängt also davon ab, wie trocken und wie dicht Ihr Lager ist (siehe Teil 2 zur Feuchtigkeit).

Was Sie tun sollten: Fragen Sie den Käufer, auf welche Ausgabe der Monographie 3028 sich der Vertrag bezieht. Fragen Sie auch, wofür die Blüten bestimmt sind: zum Inhalieren, zum Einnehmen oder als Rohstoff für Extrakte. Davon hängt ab, welche Metall- und Keimgrenzwerte Ihre Charge erfüllen muss.

2. Die Prüfmethode hinter dem THC-Wert

Labore messen Cannabinoide hauptsächlich auf eine von zwei Arten. Bei der GC (Gaschromatographie) wird die Probe in einem heißen Injektor erhitzt. Die Hitze wandelt THCA (die Säureform, die die lebende Pflanze bildet) in THC um, aber nicht vollständig. Ein „THC“-Wert aus der GC ist daher nicht mit einem HPLC-Ergebnis vergleichbar. Ausnahme: Das Labor hat die Probe vorher derivatisiert, also chemisch so behandelt, dass die Hitze sie nicht verändert.

Die HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie) wandelt die Säuren nicht um. Sie gibt THCA und Δ9-THC getrennt an, und das Labor berechnet danach die Gesamtwerte:

  • Gesamt-THC = Δ9-THC + (0,877 × THCA)
  • Gesamt-CBD = CBD + (0,877 × CBDA)

Wenn THCA zu THC wird, verliert es eine CO₂-Gruppe, und das Molekül wird leichter. Der Faktor 0,877 ist genau dieses Verhältnis der Molekulargewichte. Dasselbe gilt für die Umwandlung von CBDA in CBD.

Der Käufer prüft in der Regel mit HPLC nach. Wurde Ihr COA mit einer anderen Methode erstellt, passen die beiden Zahlenreihen nicht zusammen. Dann zweifelt der Käufer womöglich am gesamten Bericht. Das oben verlinkte Thema zum COA erklärt dies ausführlicher.

Anmerkung der Übersetzung: Wenn Sie ein thailändisches Labor kontaktieren, fragen Sie vor dem Einsenden einer Probe, ob es Cannabinoide per HPLC misst. Fragen Sie auch, ob es Säure- und Neutralformen getrennt angibt. Die Antworten zeigen Ihnen, ob der Bericht im Ausland verwendbar ist, bevor Sie dafür bezahlen.

Was Sie tun sollten: Verlangen Sie, dass das COA die Analysemethode für die Cannabinoide nennt. Lehnen Sie einen Bericht ab, der nur einen einzigen „THC“-Wert ohne Methode angibt.

3. Mikrobiologie: der Test, an dem Blüten am häufigsten scheitern

Die australische Arzneimittelbehörde TGA (Therapeutic Goods Administration) veröffentlicht die klarsten Zahlen. Die folgenden Werte stammen aus zwei Dokumenten.

  • Der TGA-Leitfaden Microbiological quality of medicinal cannabis products (Version 1.0, Februar 2020, auch als Webseite veröffentlicht). Er wendet Klausel 11(1) der TGO 100 an, der Therapeutic Goods Order über mikrobiologische Standards für Arzneimittel.
  • TGO 93, der Produktstandard für medizinisches Cannabis (Therapeutic Goods (Standard for Medicinal Cannabis) Order 2017; konsolidierte Fassung im Federal Register vom 28. März 2022).

Die Leitfäden der TGA ändern sich mit der Zeit. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Fassung, bevor Sie sich auf einen Wert verlassen.

Die Einheiten brauchen eine kurze Erklärung. KBE/g (englisch CFU/g) bedeutet koloniebildende Einheiten pro Gramm. Das Labor verteilt eine Probe auf einer Nährbodenplatte. Jeder lebende Keim oder Keimklumpen wächst zu einer sichtbaren Kolonie heran, die gezählt wird. TAMC ist die Gesamtzahl aerober Mikroorganismen, also aller Bakterien, die mit Sauerstoff wachsen. TYMC ist die Gesamtzahl der Hefen und Schimmelpilze.

Anforderung Inhalativ (geraucht oder verdampft) Oral (berichtet, gelockerte Bestimmung der Ph. Eur. 5.1.4 für Rohstoffe natürlichen Ursprungs)
TAMC ≤ 200 KBE/g ≤ 20.000 KBE/g
TYMC ≤ 20 KBE/g ≤ 200 KBE/g
Galletolerante gramnegative Bakterien (eine Gruppe, zu der viele Darmbakterien gehören) Nicht nachweisbar ≤ 100 KBE/g
Staphylococcus aureus Nicht nachweisbar Nicht nachweisbar in 1 g
Escherichia coli — Nicht nachweisbar in 1 g
Salmonella — Nicht nachweisbar
Pseudomonas aeruginosa Nicht nachweisbar in 1 g (aus den allgemeinen TGA-Kriterien für inhalative Produkte) —

Die TGA bezeichnet die Grenzwerte für die Inhalation als Mindestanforderungen, nicht als vollständige Liste.

Der Abstand zwischen den beiden Spalten ist wichtiger als jede andere Zahl in diesem Artikel. Für Blüten, die inhaliert werden, liegt der Bakteriengrenzwert 100-mal niedriger und der Grenzwert für Hefen und Schimmel 10-mal niedriger. Für die Inhalation bestimmte Blüten fallen oft allein wegen ihrer natürlichen Keimbelastung durch, egal wie sauber die Anlage ist.

Deshalb machen Käufer eine Dekontamination (eine Behandlung, die Keime abtötet) meist zur Kaufbedingung und nicht zur Option. Deshalb sind auch viele Anbauer, die diese Zahlen nie gesehen haben, von ihrer ersten Ablehnung überrascht.

Anmerkung der Übersetzung: Temperaturen von 30–35 °C und die Luftfeuchtigkeit der Regenzeit in Thailand fördern Schimmel und Bakterien auf den Blüten während Trocknung und Lagerung. Sauberes Arbeiten bleibt trotzdem wichtig, weil es die Keimbelastung vor jeder Behandlung senkt. Prüfen Sie eine kleine Charge nach den Grenzwerten für die Inhalation, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Wenn Sie in beiden Jahreszeiten ernten, prüfen Sie eine Charge aus der Regenzeit und eine aus der Trockenzeit getrennt. Die Ergebnisse zeigen, ob Ihre Blüten die Inhalationsgrenzwerte ohne Behandlung einhalten können und in welcher Jahreszeit.

Was Sie tun sollten: Vergleichen Sie Ihr Testergebnis mit der Spalte für die Inhalation oben. Liegen Hefen und Schimmel über 20 KBE/g, planen Sie eine Dekontamination ein. Oder suchen Sie einen Käufer, dessen Produktweg lockerere Grenzwerte hat.

4. Dekontamination: weniger Keime, weniger Aroma

In der folgenden Tabelle kommen zwei Einheiten vor. kGy (Kilogray) ist die Strahlendosis, die pro Kilogramm Material aufgenommen wird. Die Log-Reduktion beschreibt, wie viele Keime abgetötet werden: Eine Reduktion um 1 log tötet 90 % der Keime ab, um 3 log 99,9 % und um 6 log 99,9999 %.

Die Werte sind nur Richtwerte. Sie stammen aus technischen Vergleichen der Branche, nicht von einer Behörde oder aus einer begutachteten Dosisstudie.

Methode Typische Dosis für eine vollständige Abtötung Reduktion Eindringtiefe Wirkung auf Terpene (Aromastoffe)
Gammastrahlung aus einer Cobalt-60-Quelle (Co-60) 7,5–8,4 kGy ~6 log Tief, gleichmäßig aus allen Richtungen Profil bleibt qualitativ gleich; einige Terpene verringert
E-Beam (Elektronenstrahl) ~10,3 kGy ~4,5–6 log Geringer; wichtig ist, wie dicht die Blüten gepackt sind Anfangs geringer Verlust, der während der Lagerung zunimmt; Monoterpene (die flüchtigsten Aromastoffe) am stärksten betroffen
Kaltplasma (ein elektrisch geladenes Gas bei niedriger Temperatur) ~12 Minuten für ~6 log ~3 log nach 10 Minuten Nur Oberfläche Wird als schonender vermarktet; nicht belegt, dass es jedes Mal dasselbe Ergebnis liefert
Ethylenoxid (ein Sterilisationsgas) — — — Für medizinische Blüten in der EU kein gangbarer Weg, es sei denn, eine nationale Behörde akzeptiert es und die Rückstandskontrollen sind validiert

Zur Gammabestrahlung fand eine begutachtete Studie (Frontiers in Pharmacology, 2016) keine Veränderung des THC- oder CBD-Gehalts. Einige Terpene nahmen leicht ab, das Terpenprofil blieb aber qualitativ unverändert.

In den Niederlanden werden Bedrocan-Blüten über das Office of Medicinal Cannabis (OMC) geliefert, die niederländische Regierungsbehörde für medizinisches Cannabis. Diese Blüten werden mit Gammastrahlen behandelt. Aktuelle Freigabezertifikate des OMC (die Dokumente, mit denen jede Charge zur Abgabe freigegeben wird) nennen eine Dosis von 10,0 kGy.

In Deutschland brauchen bestrahlte medizinische Blüten eine Zulassung durch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Rechtsgrundlage ist die AMRadV, die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel. Von Anträgen wird erwartet, dass sie drei Dinge enthalten:

  • eine Prozessvalidierung (den Nachweis, dass die Behandlung jedes Mal dasselbe Ergebnis liefert)
  • die Keimbelastung vor der Bestrahlung
  • Daten, die zeigen, dass das Inhaltsstoffspektrum unverändert bleibt

Importeure berichten, dass die Zulassung Produkt für Produkt beantragt werden muss.

Der wirtschaftliche Zielkonflikt ist real. Die Bestrahlung entfernt einen Teil der Monoterpene, die das Aroma und damit den Preis bestimmen. Premium-Käufer lehnen behandelte Blüten genau deshalb ab. Der Grenzwert von 20 KBE/g für Hefen und Schimmel bei der Inhalation ändert sich dadurch aber nicht. Wer sich gegen eine Dekontamination entscheidet, wählt einen anderen Markt mit anderen Grenzwerten. Ohne Behandlung kommen dieselben Blüten nicht in diesen Markt.

Anmerkung der Übersetzung: Für Anbauer in Thailand kann die Behandlung darüber entscheiden, ob Blüten für den Inhalationsmarkt angenommen werden. Das Thailand Institute of Nuclear Technology (TINT), das staatliche Institut für Nukleartechnologie, bietet die Gammabestrahlung von Kräutern und Gewürzen als öffentliche Dienstleistung an. Für pflanzliche Produkte hat es auch die Behandlung mit Elektronenstrahl eingeführt. Ob TINT oder eine andere thailändische Anlage Cannabisblüten annimmt, ließ sich nicht bestätigen. Fragen Sie deshalb direkt bei der Anlage nach. Bevor Sie Blüten zur Behandlung von Ihrem lizenzierten Standort wegbringen, fragen Sie das DTAM, welche Genehmigungen und Aufzeichnungen dafür gelten. Fragen Sie den Käufer vor Ihrer Entscheidung, ob er bestrahlte Blüten akzeptiert und, falls ja, mit welcher Methode und Dosis. Fragen Sie auch, ob er die Blüten stattdessen im Zielland behandelt. Ist eine Behandlung möglich, beginnen Sie mit einem kleinen Versuch. Prüfen Sie Terpene und Keime an derselben Charge vor und nach der Behandlung. So sehen Sie Ihren eigenen Aromaverlust und müssen sich nicht auf Branchenzahlen verlassen. Beim E-Beam-Verfahren sollten Sie die Blüten gleichmäßig packen, denn die Packungsdichte beeinflusst, wie tief der Strahl eindringt.

Was Sie tun sollten: Lassen Sie sich die Haltung des Käufers zur Dekontamination vor der Ernte schriftlich bestätigen. Entscheiden Sie dann, ob Sie mit Behandlung auf den Inhalationsmarkt zielen oder einen Käufer suchen, der unbehandelte Blüten akzeptiert.

Quellen (Teil 1)

Dieser Artikel ist eine Informationsquelle für Leserinnen und Leser, die in ihrem eigenen Rechtsraum legal tätig sind. Er ist keine regulatorische, labortechnische oder rechtliche Beratung. Die mit „berichtet“ gekennzeichneten Werte stammen aus veröffentlichten Auszügen und Zusammenfassungen der Monographien. Die Werte zur Dekontamination sind Richtwerte. Prüfen Sie die geltenden Grenzwerte anhand der aktuellen Ausgabe des jeweiligen Arzneibuchs und der Leitfäden der zuständigen Behörde. Klären Sie den Leistungsumfang eines Labors direkt, bevor Sie sich darauf verlassen.

Fragen oder Ergebnisse aus Ihren eigenen Testchargen sind in den Antworten unter diesem Thema willkommen.

Weiter in Teil 2: Cannabisblüten vor dem Export prüfen: Feuchtigkeit, thailändische Labore und die abschließende Prüfung des Zertifikats (Teil 2 von 2)