Pestizidrückstände auf Cannabis: Labortests, Vorbeugung und was eine Sanierung nicht beheben kann (Teil 2 von 2)

Ob Cannabis einen Pestizidtest besteht, entscheidet sich schon beim Anbau. Dieser Teil erklärt, wie Labore auf Pestizidrückstände testen und wie Sie Ihren Bestand vor der Ernte prüfen lassen. Er zeigt auch, wie Sie Rückstände mit Integriertem Pflanzenschutz vermeiden und warum sich eine belastete Charge nur selten nachträglich reinigen lässt.

Kurz zum Hintergrund: Die Trocknung konzentriert Rückstände etwa um das 3- bis 5-Fache. Eine Extraktion kann sie noch einmal um ein Mehrfaches erhöhen. Wird Cannabis geraucht oder verdampft, gelangen die Rückstände direkt in die Lunge. Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich zwischen der Europäischen Union, Kanada, Kalifornien und Thailand. Teil 1 behandelt diese Punkte und die Wirkstoffe, die am häufigsten zu nicht bestandenen Tests führen.

Dies ist Teil 2. Teil 1: https://asiannabis.com/t/1372


4. Wie Labore auf Pestizide testen

Der Laborbericht zu einem Testergebnis heißt Analysezertifikat (CoA). Wie man ihn liest, erklärt der Beitrag Wie man ein Cannabis-Analysezertifikat liest. Dieser Abschnitt behandelt nur, was die Pestizidergebnisse beeinflusst.

4.1 Zwei Messverfahren decken alle Pestizidklassen ab

Kein einzelnes Messgerät erfasst jedes Pestizid. Akkreditierte Labore kombinieren deshalb zwei Verfahren. Einen allgemeinen Überblick über Analysemethoden für Cannabis gibt eine Übersichtsarbeit von Leghissa, Hildenbrand und Schug aus dem Jahr 2018 im Journal of Separation Science.

  • LC-MS/MS (Flüssigchromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie). Die Probe wird in einer Flüssigkeit aufgetrennt. Danach wird jeder Wirkstoff in zwei Stufen anhand seiner Masse identifiziert. Das Verfahren eignet sich für polare Verbindungen und für Verbindungen, die sich beim Erhitzen zersetzen. Beispiele sind Organophosphate, Carbamate, Neonicotinoide und systemische Fungizide.
  • GC-MS/MS (Gaschromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie). Die Probe wird als Gas aufgetrennt, ein Wirkstoff muss das Erhitzen also unbeschadet überstehen. Das Verfahren eignet sich für unpolare, hitzestabile Verbindungen wie Pyrethroide und Organochlorverbindungen.

Die übliche Probenvorbereitung heißt QuEChERS („quick, easy, cheap, effective, rugged, safe“ – schnell, einfach, günstig, wirksam, robust, sicher). Sie umfasst drei Schritte: die Extraktion mit dem Lösungsmittel Acetonitril, eine Trennung mithilfe von Salzen und einen Reinigungsschritt. Ob die Methode zuverlässig ist, zeigt ihre Wiederfindung (Recovery). Gemeint ist der Anteil einer bekannten, zugesetzten Pestizidmenge, den die Methode wieder nachweist. Laut SANTE/11312/2021 gelten mittlere Wiederfindungen von 70–120 % als üblicher akzeptierter Bereich. Dieses Dokument ist der Leitfaden der Europäischen Kommission zur Qualitätskontrolle in Laboren für Pestizidrückstände.

Was Sie tun sollten: Wenn Sie bei einem Labor ein Angebot einholen, fragen Sie, ob der Prüfumfang für Pestizide (das Pestizidpanel) sowohl LC-MS/MS als auch GC-MS/MS umfasst. Ein Panel mit nur einem Verfahren übersieht einen Teil der Pestizidklassen.

4.2 Falsch-positive Ergebnisse und Bestätigung

Ein Screening-Ergebnis über einem Eingreifwert (action level, die Konzentration, ab der ein Produkt durchfällt) sollte bestätigt werden, bevor jemand darauf reagiert. Dafür braucht es eine zweite, unabhängige Analyse. Häufige Ursachen für ein falsch-positives Ergebnis sind:

  • Matrixstörungen. Terpene, Cannabinoide und Chlorophyll aus der Pflanze selbst können im Messgerät zur selben Zeit wie ein Pestizid aus der Trennsäule kommen (Koelution). Das passiert bei Methoden mit geringer Selektivität.
  • Kontamination im Labor. Pestizide, mit denen im Laborgebäude Schädlinge bekämpft werden, können in die Proben gelangen.
  • Fehlidentifizierung. Bei MS/MS ergibt jeder Wirkstoff ein typisches Verhältnis zwischen seinen Fragment-Ionen. Das Verhältnis in der Probe sollte höchstens ±30 % (relativ) vom Mittelwert der Kalibrierstandards derselben Messreihe abweichen (SANTE/11312/2021). Ist das nicht der Fall, ist die Identifizierung zweifelhaft.

Was Sie tun sollten: Zeigt ein Ergebnis einen Wirkstoff, den Sie nie ausgebracht haben, verlangen Sie eine Bestätigung durch eine zweite, unabhängige Analyse. Vernichten Sie vorher nichts. Legen Sie dem Labor dabei Ihre Spritzprotokolle vor (siehe Abschnitt 5).

4.3 Messunsicherheit nahe am Grenzwert

Jede Messung hat eine Fehlerspanne. SANTE/11312/2021 legt für behördliche Entscheidungen standardmäßig eine erweiterte Messunsicherheit von 50 % fest. Das gilt, solange ein Labor nicht nachweist, dass sein eigener Wert niedriger ist. Nach diesem Standardwert kann ein Ergebnis von 0,02 mg/kg in Wirklichkeit nur 0,01 mg/kg betragen. Ein Ergebnis muss also über etwa 0,02 mg/kg liegen, damit es eindeutig über einem Grenzwert von 0,01 mg/kg liegt.

Manche Regelwerke berücksichtigen die Messunsicherheit nicht. Dort kann eine identische Partie in einem Labor bestehen und in einem anderen durchfallen.

Was Sie tun sollten: Bitten Sie das Labor, bei jedem Ergebnis nahe einem Grenzwert seine Messunsicherheit anzugeben. Berücksichtigen Sie diesen Wert, wenn Sie entscheiden, ob eine Partie wirklich durchgefallen ist.

4.4 Test vor der Ernte als Absicherung

Ein internes Screening auf viele Rückstände gleichzeitig, 4–6 Wochen vor der Ernte, verschafft Ihnen Zeit zum Handeln. Sie können den Plan dann noch ändern oder eine betroffene Partie abtrennen. Wird eine Kontamination erst nach Verpackung und Vertrieb entdeckt, kostet das weit mehr.

  • Beauftragen Sie Labore, die nach ISO/IEC 17025 (der internationalen Norm für Prüflabore) akkreditiert sind.
  • Bestellen Sie ein Panel, das jeden im Anbauzyklus ausgebrachten Wirkstoff abdeckt, dazu häufige Umweltkontaminanten.
  • Mischen Sie pro Partie mindestens 5 Teilproben. Notieren Sie, wo im Raum oder auf dem Feld Sie jede Teilprobe genommen haben und in welchem Wachstumsstadium die Pflanzen waren.

Anmerkung der Übersetzung: Was bringt Ihnen ein Test vor der Ernte? Sie erfahren, ob eine Partie sauber ist, solange Sie sie noch abtrennen können – und nicht erst nach dem Verkauf. Lassen Sie sich vor dem Einsenden einer Probe den Akkreditierungsumfang des Labors zeigen. Prüfen Sie, ob Pestizidrückstände in Pflanzenmaterial darin enthalten sind. Der Forumsleitfaden Cannabisblüten vor dem Export prüfen: thailändische Labore behandelt thailändische Labore ausführlicher. Fangen Sie klein an: Testen Sie eine Partie Ihrer nächsten Ernte 4–6 Wochen vor dem Schnitt und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Spritzprotokollen.


5. Vorbeugung: Integrierter Pflanzenschutz in Kürze

Am sichersten bestehen Sie Pestizidtests, wenn Sie so wenig Pestizide wie möglich einsetzen. Wirkstoffe zu wählen, die „im Test gut abschneiden“, ist kein Ersatz dafür. Integrierter Pflanzenschutz (IPM) kombiniert das Fernhalten von Schädlingen, regelmäßige Kontrollen, biologische Bekämpfung und gezielte Spritzungen. Dafür gibt es einen eigenen Leitfaden. Dieser Abschnitt nennt nur, was für Rückstände wichtig ist.

5.1 Schädlinge zuerst fernhalten

  • Stellen Sie neue Stecklinge unter Quarantäne und kontrollieren Sie sie, bevor sie in den Hauptraum kommen.
  • Bringen Sie Insektenschutzgitter an den Luftansaugöffnungen an.
  • Halten Sie die Räume kühl genug, damit sich Spinnmilben langsamer vermehren.
  • Überwachen Sie die Schädlingszahlen mit Klebefallen.

Anmerkung der Übersetzung: In Thailand werden Schädlinge häufig mit Stecklingen eingeschleppt, die von einem anderen Betrieb gekauft wurden. Solche Stecklinge können auch das Hopfen-Latent-Viroid (HLVd) übertragen oder sich als falsche Sorte herausstellen. Außerdem wissen Sie nicht, was auf die Mutterpflanze gesprüht oder ins Substrat gegossen wurde. Ein systemisches Mittel kann in den Stecklingen verbleiben. Verlangen Sie vom Verkäufer die Spritzprotokolle und halten Sie neue Stecklinge getrennt, bis Sie sie kontrolliert haben.

Anmerkung der Übersetzung: Ohne Klimaanlage erreichen Räume in Thailand oft 30–35 °C, die Kühlung kostet also Strom. Fällt der Strom oder die Klimaanlage aus, steigt die Temperatur, und Milben können sich schnell vermehren. Kontrollieren Sie nach jedem Ausfall der Kühlung eine Woche lang häufiger die Blattunterseiten.

Was Sie tun sollten: Richten Sie eine Quarantäneecke für neue Pflanzen ein. Kontrollieren Sie die Blattunterseiten mit einer Lupe, bevor eine Pflanze in den Hauptraum kommt.

5.2 Biologische Bekämpfung

Biologische Bekämpfung bedeutet, natürliche Gegenspieler eines Schädlings freizusetzen. Wählen Sie den Nützling passend zum Schädling:

  • Phytoseiulus persimilis und Neoseiulus californicus sind Raubmilben, die gegen Spinnmilben eingesetzt werden. Siehe Biologische Bekämpfung von Spinnmilben und Thripsen.
  • Amblyseius swirskii frisst vor allem Thripse und Weiße Fliege. Gegen die Gemeine Spinnmilbe (Tetranychus urticae) wirkt sie nur schwach. Einen Vergleich mit P. persimilis in heißen Räumen finden Sie im Forum unter swirskii vs. persimilis bei 30–32 °C.
  • Steinernema feltiae, ein Nützlings-Nematode (mikroskopisch kleiner Fadenwurm), bekämpft die Larven der Trauermücke im Substrat.
  • Bt (Bacillus thuringiensis, ein Bakterium) wirkt nur gegen Raupen. Siehe das Bt-Programm gegen Blütenraupen.

Natürliche Gegenspieler wirken am besten, wenn sie früh eingesetzt werden, bevor die Schädlingszahlen ansteigen. Prüfen Sie, welche Nützlinge Anbieter vor Ort liefern können.

Anmerkung der Übersetzung: Wir konnten nicht bestätigen, welche dieser Nützlinge in Thailand erhältlich sind. Ebenso unklar ist, ob jeder davon für diesen Zweck registriert oder zugelassen ist. Lassen Sie sich vom offiziellen Vertriebspartner in Thailand die thailändische Registrierung oder Genehmigung zeigen. Oder fragen Sie Anbauer im Bereich Pflanzenkrankstation, was sie kaufen konnten und wie gut es gewirkt hat.

Was Sie tun sollten: Wählen Sie den Nützling für den Schädling, den Sie tatsächlich auf Ihren Klebefallen und Blättern sehen. Setzen Sie ihn beim ersten Anzeichen dieses Schädlings frei.

5.3 Betriebsmittel

  • Verwenden Sie nur Mittel, die Ihre Zertifizierung erlaubt (thailändischer GACP-Standard oder die Regeln Ihres Zielmarkts) und die für diesen Zweck registriert sind. Wie Sie das prüfen, erklärt der Forumsleitfaden Was Sie unter dem thailändischen GACP-Standard legal sprühen dürfen. In Thailand heißt das: Mittel, die beim Department of Agriculture (กรมวิชาการเกษตร, thailändische Landwirtschaftsbehörde) registriert sind, angewendet nach Etikett.
  • Spritzen Sie nur, wenn Ihre Kontrollen einen Bedarf zeigen, und nicht nach einem festen vorbeugenden Plan.
  • Halten Sie die Wartezeit vor der Ernte (pre-harvest interval, PHI) laut registriertem Etikett ein. Das ist die Mindestzahl an Tagen zwischen der letzten Anwendung und der Ernte.
  • Bringen Sie keinen Schwefel auf Blütenstände aus. Ein Kontaktmittel bleibt auf der Oberfläche, die es trifft. Bei einer Blüte ist diese Oberfläche das Erntegut.
  • Verzichten Sie auf routinemäßigen Neem-Einsatz an Blüten.

Was Sie tun sollten: Notieren Sie vor jeder Spritzung, was Ihre Kontrollen ergeben haben. Wenn Sie den Schädling und seine Anzahl nicht benennen können, spritzen Sie nicht.

5.4 Aufzeichnungen

Halten Sie für jede Anwendung fest:

  • Datum
  • Mittel und Wirkstoff
  • Konzentration
  • wer das Mittel ausgebracht hat
  • Bedingungen zum Zeitpunkt der Anwendung
  • welche Charge behandelt wurde

Externe Dienstleister sollten Ihnen Handelsnamen, Wirkstoff, Aufwandmenge, Datum und die Wartezeit laut Etikett nennen. GACP-Prüfer kontrollieren diese Aufzeichnungen. Fällt eine Partie durch, können Sie mit den Aufzeichnungen außerdem die Ursache zurückverfolgen.

Anmerkung der Übersetzung: Auch wenn Sie einen Spritztrupp beauftragen oder ein Nachbar Ihre Pflanzen spritzt, brauchen Sie diese Aufzeichnung. Im Freiland neben Reis-, Obst- oder Gemüsefeldern kann außerdem Sprühnebel von den Spritzungen der Nachbarn herüberwehen (Abdrift). Notieren Sie jede Spritzung, die Sie in der Nähe beobachten, mit Datum. So lässt sich ein unerwartetes Testergebnis später erklären.

Was Sie tun sollten: Beginnen Sie noch heute ein Spritzprotokoll mit den oben genannten Angaben. Füllen Sie es jeweils am Tag der Anwendung aus.

5.5 Substrate

Kokossubstrat, Torf und Rindenmischungen können selbst Rückstände enthalten. Verlangen Sie vom Lieferanten ein Analysezertifikat (CoA) zu Pestizidrückständen, bevor Sie eine Charge kaufen.

Was Sie tun sollten: Bewahren Sie das Analysezertifikat jeder Substratcharge bei Ihren Anbauaufzeichnungen auf. Fällt eine Partie durch, können Sie das Substrat damit als Ursache bestätigen oder ausschließen.


6. Sanierung: Was sie kann und was nicht

„Sanierung“ (Remediation) bezeichnet Verfahren, die Rückstände in bereits belastetem Material verringern. Solche Verfahren gibt es, aber sie sind begrenzt, und jedes wirkt nur bei bestimmten Wirkstoffen. Viele regulierte Märkte akzeptieren eine Sanierung überhaupt nicht.

6.1 Erster Schritt: die Partie abtrennen

Wird eine Kontamination festgestellt, ist der wichtigste Schritt, die Partie sofort abzutrennen. Halten Sie sie von sauberen Partien fern. Sie muss rückverfolgbar bleiben, damit Sie die Quelle finden können.

Was Sie tun sollten: Kennzeichnen Sie die betroffene Partie, bringen Sie sie in einen separaten, verschlossenen Bereich und notieren Sie Datum und Grund.

6.2 Vor der Ernte

Länger wachsen lassen. Manche Wirkstoffe werden in lebendem Gewebe schnell abgebaut. Bei diesen kann eine spätere Ernte die Rückstände unter den Grenzwert bringen. Das funktioniert nur, wenn der Abbau des Wirkstoffs in Cannabisgewebe dokumentiert ist. Leiten Sie ihn nicht aus den Wartezeiten auf Etiketten für Nahrungspflanzen ab. Testen Sie vor der Ernte erneut.

Betroffene Pflanzen entfernen. Manchmal beschränkt sich die Kontamination auf einen Bereich. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Dienstleister in einem Abschnitt ein nicht zugelassenes Mittel ausgebracht hat. Vernichten Sie in diesem Fall die Pflanzen dort und testen Sie die übrigen Partien getrennt. So lässt sich ein Teil der Ernte möglicherweise retten.

Was Sie tun sollten: Wenn Sie einen bestimmten Bereich im Verdacht haben, beproben Sie ihn als eigene Partie. Dann betrifft ein positives Ergebnis nicht die gesamte Ernte.

6.3 Nach der Ernte

Waschen. Waschen mit Wasser entfernt einen Teil der Rückstände, die an der Oberfläche sitzen und wasserlöslich sind. Gegen systemische Wirkstoffe hilft es wenig, weil diese sich bereits im Gewebe befinden.

Aktivkohle. Leitet man Rohextrakt durch Aktivkohle, lassen sich manche Rückstände verringern. Dabei können aber auch Cannabinoide verloren gehen. Die Wirkung muss für jeden Schadstoff einzeln validiert werden. Behörden erkennen das Verfahren nur selten als Sanierung an.

Destillation. Die Destillation entfernt viele andere Verunreinigungen. Einige Pestizide verdampfen jedoch bei ähnlichen Temperaturen wie Cannabinoide und können so ins Destillat übergehen. Auch Destillat muss daher getestet werden. Die Annahme, dass eine Extraktion alle Pestizide entfernt, ist falsch.

Verdünnen ist keine Sanierung. Belastetes Material mit sauberem zu mischen, um den Durchschnitt unter den Grenzwert zu drücken, ist in der Regel verboten. Es kann als Verfälschung gelten.

Was Sie tun sollten: Planen Sie nie, Probleme „nach der Ernte zu beheben“. Fällt eine Partie durch, testen Sie jedes daraus hergestellte Verarbeitungsprodukt erneut, bevor Sie etwas entscheiden.

6.4 Entsorgung

Dieser Abschnitt gilt für Material, das sich nicht unter die Grenzwerte bringen lässt.

Thailand: Material einer kontrollierten Heilpflanze. Cannabisblüten unterliegen in Thailand den Vorschriften für kontrollierte Heilpflanzen (controlled herb, สมุนไพรควบคุม). Abgelehnte Blüten, die Sie unter einer Lizenz besitzen, sind daher kein gewöhnlicher landwirtschaftlicher Abfall.

  • Lizenzinhaber müssen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen auf den Formularen PT 27 und PT 28 führen.
  • Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können zur Aussetzung der Lizenz führen. Nach § 52 des thailändischen Gesetzes zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 kann eine einzelne Aussetzungsanordnung bis zu 90 Tage dauern.
  • Bevor Sie abgelehnte Blüten vernichten, benachrichtigen Sie die Lizenzbehörde, wie es Ihre Lizenzauflagen verlangen.
  • Halten Sie Partie, Menge, Grund (mit dem Analysezertifikat des nicht bestandenen Tests als Anlage), Methode, Datum und Zeugen fest. So stimmen Ihre Bestandsaufzeichnungen mit dem tatsächlichen Bestand überein.
  • Verkaufen, verschenken oder vermischen Sie durchgefallenes Material niemals.

Kompostierung eignet sich nur für Material, das Sie kompostieren dürfen. Behalten Sie Kompost aus belastetem Material auf Ihrem eigenen Gelände, damit sich die Kontamination nicht ausbreitet.

Verbrennung bei ausreichend hohen Temperaturen zerstört die meisten organischen Pestizidmoleküle.

Was Sie tun sollten: Füllen Sie vor jeder Vernichtung die Aufzeichnungen PT 27/PT 28 aus und benachrichtigen Sie die Lizenzbehörde. Bewahren Sie Kopien des Analysezertifikats über den nicht bestandenen Test gemeinsam mit dem Vernichtungsprotokoll auf.

6.5 Warum Vorbeugung besser ist als Sanierung

Keine Technik nach der Ernte bringt zuverlässig alle Pestizidklassen unter die Eingreifwerte. Mehrere Kostenpunkte sprechen gemeinsam für einen sauberen Anbau:

  • die Kosten für Tests
  • die Kosten für die Verarbeitung
  • der dabei verlorene Ertrag
  • das Risiko, dass das Endprodukt trotzdem durchfällt

In regulierten Märkten wird eine Partie nach einem nicht bestandenen Test meist vernichtet. Eine Chance auf Sanierung bekommt sie in der Regel nicht.

Was Sie tun sollten: Investieren Sie Ihr Budget in Kontrollen, biologische Bekämpfung und einen Test vor der Ernte statt in eine Reinigung nach der Ernte.


Fazit: Was Sie in Ihrem Betrieb tun sollten

Ob Sie die Grenzwerte für Pestizidrückstände einhalten, entscheidet sich beim Anbau. Trocknung und Extraktion konzentrieren Rückstände, und beim Inhalieren wiegt die Belastung schwerer. Die Grenzwerte unterscheiden sich zwischen mehreren Regelwerken:

  • den EU-Vorschriften für Lebensmittel und Arzneimittel
  • der Liste von Health Canada
  • den Eingreifwerten Kaliforniens
  • in Thailand einer Mischung aus den Vorschriften für kontrollierte Heilpflanzen, dem thailändischen GACP-Standard und den Rückstandshöchstgehalten für Lebensmittel (MRL)

Welche Wirkstoffe zu nicht bestandenen Tests führen, ist vorhersehbar:

  • Myclobutanil
  • Bifenazat
  • Neonicotinoide
  • Abamectin
  • PBO aus Pyrethrin-Produkten
  • Spinosad, wenn es zu kurz vor der Ernte ausgebracht wurde

Eine Sanierung ist begrenzt, wirkt nur bei bestimmten Wirkstoffen und ist oft nicht erlaubt. Wirtschaftlich funktioniert nur sauberer Anbau. In der Praxis heißt das:

  1. Verwenden Sie nur zugelassene und registrierte Betriebsmittel und halten Sie die Wartezeit laut Etikett ein.
  2. Beugen Sie Problemen mit IPM und biologischer Bekämpfung vor. Spritzen Sie nur, wenn Ihre Kontrollen einen Bedarf zeigen.
  3. Dokumentieren Sie jede Anwendung auf Ebene der einzelnen Charge.
  4. Lassen Sie 4–6 Wochen vor der Ernte einen internen Test in einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor durchführen.
  5. Fällt eine Partie durch, trennen Sie sie ab und lassen Sie das Ergebnis bestätigen. Entsorgen Sie die Partie dann mit vollständigen Aufzeichnungen.

Möchten Sie ein Testergebnis oder ein Schädlingsproblem besprechen? Dann posten Sie es unter diesem Thema, damit auch andere Anbauer daraus lernen können.


Literatur

  1. European Commission. (2021). SANTE/11312/2021: Analytical Quality Control and Method Validation Procedures for Pesticide Residues Analysis in Food and Feed.
  2. Leghissa, A., Hildenbrand, Z. L., & Schug, K. A. (2018). A review of methods for the chemical characterization of cannabis natural products. Journal of Separation Science, 41(1), 398–415.
  3. Health Canada. Mandatory cannabis testing for pesticide active ingredients – List and limits. https://www.canada.ca/en/public-health/services/publications/drugs-health-products/cannabis-testing-pesticide-list-limits.html
  4. Ministerium für öffentliche Gesundheit (Thailand). Notification Re: Controlled Herbs (Cannabis) B.E. 2568. https://www.dtam.moph.go.th/sub-law/42864/