Frage zu schädlichen Rückständen?

Meine Farm verwendet dieses Produkt — Emamectinbenzoat. Entspricht es den GACP-Standards und, ganz konkret, würde es einen COA-Test bestehen?

Wir machen uns hauptsächlich Sorgen darüber, ob es Schwermetalle, Pestizidrückstände oder andere schädliche Substanzen hinterlässt. Wenn der COA-Test nicht bestanden wird, könnte die gesamte Ernte für den Export unverkäuflich sein.

Ich hoffe, dass jemand mit Erfahrung hier Ratschläge geben kann. Vielen Dank!

Emamectinbenzoat ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der biologischen Insektizide, der aus dem Bakterium Streptomyces avermitilis gewonnen und halbsynthetisch in die Benzoat-Form umgewandelt wird. Er wird häufig zur Bekämpfung von Blattrollern, Motten, Spinnmilben usw. auf einer Vielzahl von Kulturen eingesetzt, einschließlich Heilpflanzen und Gemüsepflanzen.


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Ist Emamectinbenzoat also mit dem GACP-Standard vereinbar?

→ Es kann verwendet werden, muss jedoch streng die Bedingungen der GACP-WHO erfüllen, wie folgt:


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Der GACP-Standard (Good Agricultural and Collection Practices for Medicinal Plants) erfordert:

  1. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die in dem jeweiligen Land zugelassen sind
  • Emamectinbenzoat ist in vielen Ländern, einschließlich Thailand, registriert und zur Verwendung zugelassen.
  1. Das Mittel muss in der richtigen Dosierung, zum richtigen Zeitpunkt und auf die richtige Weise angewendet werden
  • Einhaltung der Wartezeit vor der Ernte (pre-harvest interval), um Wirkstoffrückstände zu vermeiden.
  1. Bevorzugte Verwendung von biologischen oder wenig toxischen Mitteln
  • Emamectinbenzoat ist ein biologisches Insektizid mit geringer Toxizität für Menschen und warmblütige Tiere und wird daher im Rahmen von GACP akzeptiert, sofern es gemäß den Anweisungen verwendet wird.
  1. Die Verwendung muss vollständig in den Anbauunterlagen dokumentiert werden
  • Sprühdatum, verwendete Menge, Chargennummer, Produktname, ausführende Person usw.

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Hinweise zur Verwendung von Emamectinbenzoat im Rahmen von GACP:

Kriterium Empfehlung
:white_check_mark: Zulässig Ja – es ist ein biologisches Mittel und akzeptabel, wenn eine Zulassung im Produktionsland vorliegt
:warning: Klare Angabe der Wartezeit Beispiel: 7–14 Tage vor der Ernte
:receipt: Eintragung in das GACP-Anbauprotokoll Obligatorisch
:cross_mark: Keine Überdosierung / Zweckentfremdung Andernfalls gilt dies als Verstoß gegen GACP
:magnifying_glass_tilted_left: Muss auf der zugelassenen Liste des GACP-Prüfers stehen (falls vorhanden) Vor dem Audit sollte eine Liste der zulässigen Wirkstoffe vorbereitet werden

:white_check_mark: Fazit:

Emamectinbenzoat kann im GACP-konformen Anbau verwendet werden, sofern:

  • das Produkt eine gültige Zulassung hat;
  • die Wartezeiten strikt eingehalten werden;
  • eine lückenlose Dokumentation im Anbauprotokoll erfolgt;
  • die Verwendung gemäß den technischen Anweisungen und in der korrekten Dosierung stattfindet.

Falls Sie Folgendes benötigen:

  • Eine Vorlage für ein GACP-Pflanzenschutzmittelprotokoll
  • Die Registrierungsunterlagen für das Mittel in Thailand
  • Eine Liste der im Rahmen von GACP akzeptierten Wirkstoffe