Eine Cannabis-Dispensary in Thailand betreiben, ohne die Lizenz zu verlieren: Die Regeln vom April 2026, die vier Anforderungen und die häufigsten Befunde, die zur Aussetzung führen (Teil 1 von 2)

Seit April 2026 setzt eine Lizenz zum Verkauf von Cannabisblüten in Thailand eine medizinische, pharmazeutische oder Kräutermedizin-Lizenz voraus. Eine gewöhnliche Gewerbeanmeldung reicht nicht mehr aus. 2026 verlieren vor allem Läden ihre Lizenz, die wie ein normales Einzelhandelsgeschäft geführt werden. Dieser zweiteilige Leitfaden erklärt, was Sie brauchen, um die Lizenz für eine Dispensary (Cannabis-Abgabestelle) zu behalten. Außerdem zeigt er, was zur Aussetzung einer Lizenz führt.

Worum es in diesem Leitfaden geht

Eine Cannabis-Dispensary (ร้านจำหน่ายกัญชา) ist ein Geschäft, das Cannabisblüten, Cannabisextrakte oder cannabishaltige Produkte verkauft. Laut Zahlen des Ministeriums für öffentliche Gesundheit gab es am 28. Dezember 2025 insgesamt 18.433 lizenzierte Cannabis-Geschäfte. Im Laufe des Jahres 2025 liefen 8.636 Ladenlizenzen aus. Davon wurden nur 1.339 verlängert, also schlossen 7.297 Läden. Diese Schließungen erfolgten noch vor den Verordnungen vom April 2026.

Teil 1 behandelt:

  • was die Verordnungen vom April 2026 geändert haben
  • die vier Anforderungen, um eine Lizenz für den Blütenverkauf zu behalten
  • die drei Befunde, die am häufigsten zu einer Aussetzung führen
  • was Sie verkaufen dürfen und an wen
  • die rechtlichen Risiken für Growshops (Geschäfte, die Anbauzubehör verkaufen)
  • einen Routinekalender für eine lizenzierte Dispensary

Teil 2 behandelt Kontrollen, Vertretungsregeln für das Personal, die Verlängerung, die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften, Online-Verkäufe und das Beschwerdeprotokoll.

Anmerkung der Übersetzung: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie Entscheidungen zu Ihrer eigenen Lizenz treffen, fragen Sie einen thailändischen Rechtsanwalt, der sich mit Cannabis-Lizenzen auskennt.


Was die Verordnungen vom April 2026 geändert haben

Zwei Ministerialverordnungen aus dem Jahr B.E. 2569 haben den Kreis derer eingeschränkt, die in Thailand Cannabis verkaufen dürfen. Eine Ministerialverordnung ist eine detaillierte Vorschrift, die ein Minister auf Grundlage eines Gesetzes erlässt. Die beiden Verordnungen traten im Abstand von vier Tagen in Kraft.

Die Extrakt-Verordnung, in Kraft seit 26. April 2026

Ihr Kurzname lautet Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569. Sie wurde auf Grundlage des Betäubungsmittelgesetzbuchs (Narcotics Code) B.E. 2564 erlassen. Sie gilt für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der wichtigste berauschende Wirkstoff in Cannabis.

  • Lizenzen für diese Extrakte erhalten nur drei Gruppen. Die erste Gruppe sind thailändische juristische Personen (eingetragene Unternehmen und andere Rechtsträger), die nach dem Gesetz über die Geschäftstätigkeit von Ausländern (Foreign Business Act) B.E. 2542 nicht als „ausländisch“ gelten. Dazu kommen staatliche Stellen und das Thailändische Rote Kreuz.
  • Ein Unternehmen, das nach diesem Gesetz als ausländisch gilt, kann keine Lizenz zur Herstellung dieser Extrakte erhalten.
  • Lizenzen gibt es nur für vier Zwecke: medizinische Verwendung, Studium und Forschung, industrielle Verwendung sowie die Verwendung durch staatliche Stellen, um Betäubungsmitteldelikte zu verhüten und zu bekämpfen.
  • In der Praxis ist der Verkauf dieser Extrakte für den Freizeitkonsum damit beendet.

Die Blüten-Verordnung (Nr. 2), in Kraft seit 30. April 2026

Ihr Kurzname lautet Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569. Sie beruht auf dem Gesetz zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 (1999) und nicht auf dem Betäubungsmittelgesetzbuch. Nach diesem Gesetz sind Cannabisblüten ein kontrolliertes Kraut. Der Staat regelt sie also über das Recht der traditionellen thailändischen Medizin und nicht über das Betäubungsmittelrecht.

  • Sie legt vier Kriterien für jede neue oder verlängerte Lizenz zum Verkauf von Blüten fest.
  • Sie beendet das Modell der eigenständigen Einzelhandels-Dispensary, das es von 2022 bis 2025 gab.

Anmerkung der Übersetzung: Nach § 4 des Gesetzes von 1999 treten seine Verordnungen und Bekanntmachungen mit der Veröffentlichung in der Royal Gazette (ราชกิจจานุเบกษา, dem offiziellen Amtsblatt Thailands) in Kraft. Deshalb gilt die Blüten-Verordnung schon ab dem 30. April 2026 und nicht erst ab dem 1. Mai. Der Verkauf selbst ist in einem eigenen Dokument geregelt. Das ist die Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Ministeriums für öffentliche Gesundheit, die seit dem 26. Juni 2025 gilt. Danach dürfen Blüten nur gegen ein PT-33-Rezept (ภ.ท.33) abgegeben werden, und zwar für höchstens 30 Tage. Dieselbe Bekanntmachung verbietet Werbung für Blüten und ihren Online-Verkauf.

Was das für Sie bedeutet: Haben Sie zwischen 2022 und 2025 eine eigenständige Einzelhandels-Dispensary eröffnet, erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht mehr. Sie dürfen nur dann weiter Blüten verkaufen, wenn Ihr Betrieb zusätzlich eine medizinische, pharmazeutische oder Kräuter-Lizenz besitzt. In diesem Leitfaden heißt sie „qualifizierende Lizenz“ (siehe Anforderung 3).

Was zu tun ist: Listen Sie jede Lizenz und Registrierung auf, die Ihr Betrieb heute besitzt, jeweils mit Adresse und Ablaufdatum. Diese Liste brauchen Sie in jedem der folgenden Abschnitte.


Die vier Anforderungen, um eine Lizenz für den Blütenverkauf zu behalten

Die Verordnung Nr. 2 nennt vier Kriterien. Sie gelten beim ersten Antrag. Bei jeder Verlängerung gelten sie erneut.

1. Verfügung über die Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten müssen Ihnen gehören. Wenn Sie mieten, brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Die Adresse auf Ihrer Cannabis-Lizenz muss genau mit der Adresse auf Ihrer qualifizierenden Lizenz übereinstimmen.

Ein Beispiel: Ihre Lizenz für Kräuterprodukte gilt für Einheit 3A, auf Ihrer Cannabis-Lizenz steht aber Einheit 3B. Laut dem Originalartikel gehört eine solche Abweichung zu den drei häufigsten Gründen für eine Aussetzung.

Was zu tun ist: Legen Sie vor der Verlängerung alle Lizenzen und Registrierungen nebeneinander. Prüfen Sie, ob jede Adresse identisch ist, bis hin zu Stockwerk und Einheitsnummer. Mit dieser einen Prüfung verhindern Sie eine Ablehnung oder Aussetzung, die nur auf einem Formfehler beruht.

2. Ein eigener, getrennter Lagerbereich

Cannabisblüten dürfen nicht zusammen mit anderen Waren gelagert werden. Die Verordnung verlangt Lagereinrichtungen, die „in gutem Zustand gehalten“ werden und nicht auf dem Boden stehen. Kontrolleure prüfen das vor Ort.

Diese Anforderung erfüllt ein abschließbarer, beschrifteter Schrank, der getrennt vom übrigen Warenbestand steht und an dem das Bestandsprotokoll hängt. Fotografieren Sie den Lagerbereich, wenn Sie die Lizenz beantragen. Ändern Sie die Aufstellung nicht, ohne vorher die Lizenzbehörde zu informieren. Die Fotos belegen, dass Ihre Einrichtung dem genehmigten Zustand entspricht.

Anmerkung der Übersetzung: Durch die Hitze in Thailand und die hohe Luftfeuchtigkeit in der Regenzeit können Blüten in einem geschlossenen Schrank verderben. Stellen Sie den Schrank nicht in die direkte Sonne und nicht an feuchte Außenwände. Ein einfaches Thermo-Hygrometer im Schrank zeigt Ihnen, wann die Werte abweichen. Das ist besonders wichtig, wenn bei einem Stromausfall die Klimaanlage ausgefallen ist. Die Zielwerte finden Sie im Forenthema zu den Lagerbedingungen.

Was zu tun ist: Richten Sie den abschließbaren Schrank und das zugehörige Protokoll jetzt ein. Legen Sie die Fotos zu Ihren Lizenzunterlagen.

3. Eine qualifizierende Lizenz: die schwierigste Anforderung

Für die meisten eigenständigen Läden ist dieses Kriterium am schwersten zu erfüllen. Sie brauchen mindestens eine der folgenden Genehmigungen:

  • eine Lizenz zum Betrieb einer Gesundheitseinrichtung (สถานพยาบาล), etwa eines Krankenhauses oder einer Klinik
  • eine Lizenz zum Betrieb einer modernen Apotheke oder eine Lizenz zur Herstellung von Arzneimitteln
  • eine Lizenz zur Herstellung, zum Import oder zum Verkauf von Kräuterprodukten
  • eine Lizenz für eine Anlage, die Cannabis- oder Hanfextrakte herstellt
  • eine Zertifizierung als Volksheiler (หมอพื้นบ้าน, ein vom Staat anerkannter traditioneller Heiler)
  • einen Anbaustandort, der Blüten an andere lizenzierte Betriebe verkauft, etwa an Arzneimittel- oder Kräuterfabriken und an Arzneimittel- oder Kräutergeschäfte

Ein Laden, der nur eine Cannabis-Lizenz besitzt, erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr. Trifft das auf Ihren Laden zu, ist Ihr Verlängerungstermin die eigentliche Frist.

Was zu tun ist: Klären Sie jetzt, welche qualifizierende Lizenz Sie realistisch bekommen können und wie lange das dauert. Ohne eine solche Lizenz lehnt die Behörde Ihre Verlängerung ab.

4. Eine geschulte Person während der gesamten Öffnungszeit

DTAM steht für das Department of Thai Traditional and Alternative Medicine, die Abteilung für traditionelle thailändische und alternative Medizin im Ministerium für öffentliche Gesundheit. In jeder Stunde, in der der Laden für die Öffentlichkeit geöffnet ist, muss mindestens eine Person anwesend sein, die die Cannabis-Schulung des DTAM abgeschlossen hat.

Früher war diese Schulung freiwillig. Heute bedeutet sie Personalkosten für die gesamte Öffnungszeit. Ist Ihre geschulte Person krank, muss der Laden geschlossen bleiben, bis qualifizierter Ersatz eintrifft. Eine Schonfrist gibt es nicht.

Anerkannt werden diese Qualifikationen:

  • zugelassener Apotheker
  • Arzt
  • Praktiker der traditionellen thailändischen Medizin
  • eine Person, die die offizielle Cannabis-Schulung des DTAM abgeschlossen hat

Was zu tun ist: Lassen Sie mindestens zwei Mitarbeitende schulen. Machen Sie es zur festen Regel, dass der Laden geschlossen bleibt, wenn keiner von beiden da ist. Wie Sie diese Vertretung planen, erklärt Teil 2.


Die drei Befunde, die am häufigsten zu einer Aussetzung führen

In den Jahren 2025–2026 haben sich die Kontrolleure auf drei Verstöße konzentriert. Alle drei lassen sich bei einem unangekündigten Besuch leicht überprüfen. Keinen davon können Sie beheben, solange der Kontrolleur im Laden ist.

  1. Abweichende Adresse. Name, Adresse oder Einheitsnummer auf Ihrer Cannabis-Lizenz stimmen nicht mit Ihrer qualifizierenden Lizenz überein. Die Kontrolleure vergleichen die Angaben während des Besuchs. Laut Originalartikel gab es schon Beanstandungen nur deshalb, weil eine Stockwerksnummer in der thailändischen und der englischen Fassung unterschiedlich geschrieben war.
  2. Keine qualifizierte Person anwesend. Der Kontrolleur kommt, und niemand vor Ort kann ein DTAM-Zertifikat vorweisen. Das ist sofort ein Verstoß. Dabei spielt es keine Rolle, dass die geschulte Person zehn Minuten vorher noch da war.
  3. Fehlende oder rückdatierte Aufzeichnungen. Folgende Aufzeichnungen müssen aktuell sein und für die Kontrolle bereitliegen: Bestandsprotokolle, Aufzeichnungen über PT-33-Rezepte (bei medizinischen Dispensaries) und Chargenprotokolle. Aus den Chargenprotokollen geht hervor, aus welcher Produktionscharge jeder Verkauf stammt. Lücken in den vorangegangenen 30 Tagen gelten als Verstoß gegen die Vorschriften und nicht als kleines Verwaltungsversehen.

Was zu tun ist: Prüfen Sie diese drei Punkte einmal pro Woche so, wie es ein Kontrolleur tun würde. Vergleichen Sie die Adressen. Stellen Sie sicher, dass für jede Öffnungsstunde eine Person mit Zertifikat im Dienstplan steht. Suchen Sie außerdem nach Lücken in den Aufzeichnungen der letzten 30 Tage. Was Sie selbst finden, können Sie noch beheben, bevor ein Kontrolleur es entdeckt.


Was Sie verkaufen dürfen und an wen

Nach den aktuellen Regeln gilt:

  • Medizinische Dispensaries, die als Teil einer Klinik oder Apotheke betrieben werden, dürfen Cannabis an Patienten verkaufen, die ein gültiges Rezept einer zugelassenen Fachperson haben. Jedes Rezept deckt höchstens den Bedarf für 30 Tage.
  • Geschäfte für Kräuterprodukte mit der passenden qualifizierenden Lizenz dürfen THC-arme Produkte (0,2 % THC oder weniger) als Wellnessprodukte verkaufen. Heilversprechen sind verboten, etwa die Aussage, ein Produkt behandle eine Krankheit.
  • Der Verkauf an Laufkundschaft ohne Rezept zum Freizeitkonsum ist seit dem Inkrafttreten der Bekanntmachung B.E. 2568 am 26. Juni 2025 nirgendwo in Thailand ein legales Geschäftsmodell.

Die Bekanntmachung B.E. 2568 verbietet außerdem:

  • den Verkauf von Blüten in Tempeln oder anderen Orten für religiöse Zeremonien, in Wohnheimen sowie in öffentlichen Parks, Zoos und Vergnügungsparks
  • den Verkauf über Automaten
  • den Verkauf von Blüten zum Rauchen vor Ort, außer durch zugelassene Fachpersonen, die ihre eigenen Patienten behandeln

Nach der Vollzugsrichtlinie des DTAM vom Juni 2026 ist der Verkauf an junge Menschen ein schwerer Verstoß, der zum Widerruf der Lizenz führen kann.

Anmerkung der Übersetzung: Paragraf 78 des Gesetzes von 1999 legt die Strafe für den Verkauf eines kontrollierten Krauts ohne Lizenz (§ 46) fest. Sie beträgt bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht oder beides. In manchen Artikeln ist von einer Strafe von „3 Monaten / 25.000 Baht“ die Rede. Eine solche Strafe steht nicht im Gesetz.

Was zu tun ist: Kontrollieren Sie den Ausweis jeder Person, die jünger als 20 sein könnte. Schließen Sie nie einen Blütenverkauf ab, ohne ein gültiges PT-33-Rezept in der Hand zu haben. Mit diesen zwei Prüfungen verhindern Sie die schwersten Verstöße beim Verkauf.


Growshops: Wo die rechtlichen Risiken liegen

Ein Laden, der nur Anbauzubehör verkauft, verkauft kein Cannabis. Sein rechtliches Risiko ist indirekt, aber es ist real.

  • Werbesprache. Werbematerial im Laden oder online, das sich offen an illegalen Heimanbau richtet, kann zu einer Haftung wegen Beihilfe führen. Beihilfe bedeutet, einer anderen Person bei einer Straftat zu helfen. Der Originalartikel ordnete das dem Betäubungsmittelgesetzbuch zu. Cannabisblüten sind heute aber ein kontrolliertes Kraut und kein Betäubungsmittel mehr. Welches Gesetz gilt, hängt vom Einzelfall ab, deshalb sollten Sie einen thailändischen Rechtsanwalt fragen. Neutrale, technische Formulierungen über den Pflanzenanbau im Allgemeinen sind sicherer als Produktpakete, die als „für Cannabis optimiert“ beworben werden.
  • Beratung durch Mitarbeitende. Wenn Mitarbeitende eine Ausstattung für einen nicht lizenzierten Anbau empfehlen, entsteht dasselbe Risiko. Schulen Sie Ihr Personal darin, Anbaufragen nur im Zusammenhang mit lizenzierten Betrieben zu beantworten.
  • Alter. Das Gesetz richtet sich direkt gegen den Verkauf von Cannabis. Trotzdem sollten Sie an folgenden Fall denken: Eine Person wirkt jünger als 20 und sagt, sie baue Cannabis für den Eigenbedarf an. Verkaufen Sie ihr Anbauzubehör, entsteht ein dokumentiertes Risiko.
  • Rechnungen. Führen Sie detaillierte Verkaufsaufzeichnungen. Es kann sein, dass die Polizei später von Ihnen verkauftes Zubehör an einem nicht lizenzierten Anbauort findet. Laut Originalartikel ist eine lückenlose Rechnungsspur mit Käufer und angegebenem Verwendungszweck Ihre beste verfügbare Verteidigung.

Anmerkung der Übersetzung: Wie gut Sie eine Rechnungsspur schützt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn sich die Polizei wegen eines Kunden bei Ihrem Laden meldet, sprechen Sie so früh wie möglich mit einem thailändischen Rechtsanwalt.

Was zu tun ist: Überprüfen Sie noch in diesem Monat Ihre Ladenschilder, Produktnamen und Social-Media-Beiträge. Entfernen Sie jede Formulierung, die Ihre Produkte mit nicht lizenziertem Cannabisanbau in Verbindung bringt.


Routinekalender für eine lizenzierte Dispensary

Wie oft Was zu tun ist Warum
Täglich Vor dem Öffnen sicherstellen, dass eine DTAM-geschulte Person anwesend ist. Den Anfangsbestand erfassen. Erfüllt Anforderung 4 und hält die Bestandsaufzeichnung aktuell.
Bei jedem Verkauf Rezeptnummer, Patienten-ID, Produktcharge und Menge in der PT-33-Aufzeichnung erfassen. So kann ein Kontrolleur jeden Verkauf einem Rezept zuordnen.
Wöchentlich Den tatsächlichen Bestand zählen und mit dem Protokoll vergleichen. Jede Differenz sofort aufklären. Eine ungeklärte Differenz kann Ermittlungen wegen falscher Angaben auslösen.
Monatlich Die Lagerbedingungen prüfen. Abgelaufene Ware über lizenzierte Wege entsorgen und die Entsorgung dokumentieren. Belegt, dass das Lager „in gutem Zustand gehalten“ wird und keine Ware ohne Aufzeichnung den Bestand verlässt.
Vor der Verlängerung Prüfen, ob alle Adressen auf den Lizenzen übereinstimmen. Bestätigen, dass die qualifizierende Lizenz gültig ist. Die DTAM-Schulung aller Mitarbeitenden erneut prüfen. Abweichende Adressen und eine fehlende qualifizierende Lizenz sind die Hauptgründe dafür, dass Verlängerungen abgelehnt werden.

Zusammenfassung

Seit April 2026 braucht eine Dispensary in Thailand vier Dinge gleichzeitig, um die Vorschriften einzuhalten:

  1. eine qualifizierende medizinische, pharmazeutische oder Kräuter-Lizenz
  2. eine DTAM-geschulte Person, die in jeder Öffnungsstunde persönlich anwesend ist
  3. identische Adressen auf allen Lizenzen
  4. Bestandsaufzeichnungen, die in Echtzeit aktuell gehalten werden

Fehlt auch nur einer dieser vier Punkte, droht die Aussetzung Ihrer Lizenz.

Nächster Schritt: Drucken Sie den Kalender oben aus und hängen Sie ihn in der Nähe der Theke auf. Wenn Sie Fragen haben oder Erfahrungen mit Kontrollen teilen möchten, posten Sie sie als Antwort unter diesem Thema.

Quellen

  1. Ministry of Public Health Thailand. (2025). Notification of the Ministry of Public Health Re: Controlled Herbs (Cannabis), B.E. 2568. Royal Gazette, veröffentlicht am 25. Juni 2025, in Kraft seit 26. Juni 2025. https://www.dtam.moph.go.th/sub-law/42864/
  2. Ministry of Public Health Thailand. (2026). Ministerial Regulation on Permission to Study, Research or Export Controlled Herbs, or to Sell or Process Controlled Herbs for Commercial Purposes (No. 2) B.E. 2569 (2026) (inoffizieller englischer Titel). Royal Gazette, in Kraft seit 30. April 2026. https://ratchakitcha.soc.go.th/documents/114061.pdf
  3. Ministry of Public Health Thailand. (2026). Ministerial Regulation on Permission to Produce, Import, Export, Sell or Possess Category 5 Narcotics, Specifically Cannabis or Hemp Extracts, B.E. 2569 (2026) (inoffizieller englischer Titel). Royal Gazette, in Kraft seit 26. April 2026.
  4. Thai Traditional Medicine Protection Act B.E. 2542 (1999), §§ 4, 46 und 78 (zitiert in den Anmerkungen der Übersetzung).

Weiter in Teil 2: Eine Cannabis-Dispensary in Thailand betreiben, ohne die Lizenz zu verlieren: Kontrollen, Vertretungsregeln für das Personal, Verlängerung, Online-Regeln und das Protokoll unerwünschter Ereignisse (Teil 2 von 2)