In Thailand besteht ein Cannabis-Etikett aus Angaben, die eine Behörde überprüfen kann. Sie zeigen, unter welche Bekanntmachung das Produkt fällt, was es enthält und ob es die offiziellen Warnhinweise trägt. Dieser Leitfaden nennt für jede Anforderung die Quelle, damit Sie selbst nachprüfen können.
Welche Vorschriften gelten
Welche Kennzeichnungsvorschriften gelten, hängt von der Einstufung des Produkts ab. Die Einstufung richtet sich nach drei Punkten: was das Produkt enthält, wofür es bestimmt ist und was darüber behauptet wird. Ein Hanfgetränk, das als Getränk verkauft wird, gilt als Lebensmittel. Wird dieselbe Rezeptur mit „lindert Stress“ oder „verbessert den Schlaf“ beworben, kann sie als nicht zugelassenes Arzneimittel gelten. Klären Sie deshalb vor dem Etikettendesign, wie Ihr Produkt eingestuft wird. Fragen Sie dazu die Thai FDA (Food and Drug Administration, อย., die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde) oder eine qualifizierte thailändische Beratung für Zulassungsfragen.
Thailändische Gesetze sind nach der buddhistischen Zeitrechnung (B.E.) datiert. Ziehen Sie 543 ab, dann erhalten Sie das westliche Jahr. „MoPH“ steht im Folgenden für das Ministerium für öffentliche Gesundheit (Ministry of Public Health). Es erlässt diese Bekanntmachungen.
- Lebensmittel (Lebensmittelgesetz, Food Act, B.E. 2522 (1979)): MoPH-Bekanntmachung Nr. 427 B.E. 2564 (2021), Lebensmittel, die Teile von Cannabis oder Hanf enthalten, geändert durch Nr. 438 B.E. 2565 (2022, in Kraft seit 22. Oktober 2022). Nr. 429 B.E. 2564 (2021), geändert durch Nr. 439 B.E. 2565 (2022), regelt Lebensmittel mit Cannabidiol-Extrakt (CBD-Extrakt). Nr. 425 B.E. 2564 (2021), geändert durch Nr. 437 B.E. 2565 (2022), regelt Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenprotein und Lebensmittel, die diese enthalten. Nr. 424 B.E. 2564 (2021) listet verbotene Lebensmittel auf. Danach dürfen Blütenstände (Blütenköpfe) von Cannabis und Hanf nicht in Lebensmitteln verwendet werden. Für den allgemeinen Etiketteninhalt gilt die Bekanntmachung zur Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel, Nr. 367 B.E. 2557 (2014), in der geänderten Fassung.
- Kosmetika (Kosmetikgesetz, Cosmetics Act, B.E. 2558 (2015)): Hier gilt die MoPH-Bekanntmachung über die Verwendung von Hanf in Kosmetika, in Kraft seit Januar 2021. Weitere Bekanntmachungen aus dem Jahr 2021 regeln Pflanzenteile von Hanf und Cannabis sowie CBD-Extrakte in Kosmetika.
- Arzneimittel und pflanzliche Produkte: Arzneimittelgesetz (Drug Act) B.E. 2510 (1967) und Gesetz über pflanzliche Produkte (Herbal Products Act) B.E. 2562 (2019). Ihre produktspezifischen Kennzeichnungsvorschriften behandelt dieser Artikel nicht. Klären Sie diese mit der Thai FDA.
- Cannabisblüte: Sie ist ein kontrolliertes Kraut nach der Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit betreffend kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568. Diese stützt sich auf das Gesetz zum Schutz der thailändischen traditionellen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 (1999) und gilt seit dem 26. Juni 2025. Die Blüte ist keine Zutat für Lebensmittel oder Kosmetika.
- Lizenzen ab 2026: Zwei Ministerialverordnungen B.E. 2569 haben die Lizenzvergabe verschärft. Die erste betrifft Cannabis- und Hanfextrakte (in Kraft seit 26. April 2026). Die zweite heißt „Kontrollierte Kräuter (Nr. 2)“ und verschärft die Lizenzkriterien für Cannabisblüten (in Kraft seit 30. April 2026). Keine der beiden ändert die Regeln für das Rezept PT 33 (ภ.ท.33). PT 33 ist das Formular, mit dem eine befugte medizinische Fachkraft Cannabisblüten verschreibt.
- Das Cannabis-Kontrollgesetz ist noch ein Entwurf. Das Kabinett hat es am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet.
Notieren Sie die Kategorie Ihres Produkts und die Nummer der passenden Bekanntmachung. So können Sie jede Etikettenzeile in den folgenden Abschnitten mit genau diesem einen Text abgleichen.
THC- und CBD-Grenzwerte nach Kategorie
THC ist Tetrahydrocannabinol, der wichtigste berauschende Wirkstoff in Cannabis. Die Grenzwerte für THC und CBD sind je nach Kategorie verschieden. „% w/w“ bedeutet Gewichtsprozent, bezogen auf das Produkt.
| Kategorie | Grenzwert | Quelle |
|---|---|---|
| Lebensmittel zum direkten Verkauf an Verbraucher (allgemein) | THC ≤ 1,6 mg und CBD ≤ 1,41 mg pro Verpackungseinheit | Nr. 427/2564, geändert durch Nr. 438/2565 |
| Würzmittel | THC ≤ 0,0032 % w/w; CBD ≤ 0,0028 % w/w | Nr. 438/2565 |
| Lebensmittel, die nicht direkt an Verbraucher verkauft werden (Rohstoff für Lebensmittelfabriken) | Hängt davon ab, wie die Fabrik den Rohstoff verwendet. Etikett: „ห้ามจำหน่ายตรงต่อผู้บริโภค“ (nicht zum direkten Verkauf an Verbraucher) | Nr. 438/2565 |
| Lebensmittel mit CBD-Extrakt (z. B. Nahrungsergänzungsmittel) | Festgelegt durch Nr. 429/2564 in der geänderten Fassung. Werte für diesen Artikel nicht bestätigt | Nr. 429/2564 |
| Kosmetika mit Hanfsamenöl oder -extrakt oder mit Teilen von Hanf oder Cannabis | THC ≤ 0,2 % w/w. Laut thailändischer Presse (Thansettakij, Mai 2021) gelten strengere Regeln für Produkte für Mund und Intimbereich sowie für Öle und Weichkapseln. Prüfen Sie diese Regeln vor der Produktion im Text der Bekanntmachung | MoPH-Kosmetikbekanntmachungen von 2021 |
| Cannabisblüte | Kein Grenzwert für das Produkt. Abgabe nur gegen ein PT-33-Rezept | Kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 |
Die Thai FDA hat eine Seite mit Fragen und Antworten zu Lebensmitteln mit Cannabis und Hanf. Dort steht, welchen Lebensmitteln keine Teile von Cannabis oder Hanf zugesetzt werden dürfen. Dazu gehören Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung. Ebenso ausgeschlossen sind koffeinhaltige Getränke und einige Lebensmittel mit festgelegten Standards, etwa Instantkaffee und die meisten Schokoladensorten.
Lassen Sie THC und CBD pro Verpackungseinheit von einem Labor messen, bevor Sie Rezeptur oder Packungsgröße festlegen. Vergleichen Sie die Werte aus dem Analysezertifikat des Labors mit dieser Tabelle. Steht in einer Zeile, dass der Wert nicht bestätigt ist, holen Sie ihn vor der Produktion bei der Thai FDA ein.
Pflichtangaben auf Etiketten von Cannabis-Lebensmitteln
Allgemeine Angaben. Die Bekanntmachung zur Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel verlangt:
- den Produktnamen
- die Lebensmittel-Registrierungsnummer (เลขสารบบอาหาร), die die Thai FDA vergibt
- die Zutaten
- die Nettofüllmenge in metrischen Einheiten
- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs
- die Datumsangabe
Wo die Vorschriften es verlangen, gehören auch Nährwertangaben auf das Etikett.
Cannabisspezifische Angaben. Nach dem Hanf-Leitfaden der Thai FDA muss das Etikett die Zutat genau benennen. Gemeint ist der verwendete Teil von Cannabis oder Hanf oder der CBD-Extrakt. Außerdem muss es den THC-Gehalt pro Verpackungseinheit angeben, zum Beispiel „มีสาร THC ไม่เกิน 1.6 มิลลิกรัม ต่อหน่วยบรรจุ“ (enthält höchstens 1,6 mg THC pro Verpackungseinheit). Allgemeine Begriffe wie „Pflanzenextrakt“ reichen dafür nicht aus. Übernehmen Sie offizielle thailändische Texte wörtlich, einschließlich des Dezimalpunkts. Ändern Sie weder Wortlaut noch Format.
Produktname. Der Name darf keine gesundheitsbezogene Aussage enthalten. Bei „CBD-Öl gegen Schmerzen“ steckt die Aussage bereits im Namen.
Chargennummer. Verwenden Sie einen echten Chargencode. Er muss sich bis zu Ihrer Produktionsaufzeichnung für genau diese Charge zurückverfolgen lassen.
„THC-frei“. Es wurde keine veröffentlichte thailändische Vorschrift gefunden, die diesen Begriff definiert oder ein bestimmtes Labor vorschreibt. Jede Angabe zum Gehalt muss aber stimmen und durch eine Laboranalyse belegt sein. Drucken Sie „THC-frei“ ohne Testergebnis für die jeweilige Charge, können Sie die Angabe bei einer Beanstandung nicht verteidigen.
Sprache. Etiketten von Lebensmitteln, die in Thailand verkauft werden, müssen auf Thai sein. Weitere Sprachen dürfen hinzukommen. Zwei mögliche Vorschriften ließen sich für diesen Artikel nicht bestätigen. Die erste würde verlangen, dass der thailändische Text in Größe oder Platzierung der anderen Sprache entspricht. Die zweite wäre eine eigene Kennzeichnungsvorschrift für reine Exportprodukte. Klären Sie beide Punkte mit der Thai FDA.
Offizielle Warnhinweise für Lebensmittel
Der Hanf-Lebensmittel-Leitfaden der Thai FDA nennt die folgenden Hinweise. Welche davon gelten, hängt vom Produkt ab.
- „เด็ก สตรีมีครรภ์ และสตรีให้นมบุตร ไม่ควรรับประทาน“: Kinder, Schwangere und Stillende sollten das Produkt nicht verzehren.
- „หากมีอาการผิดปกติ ควรหยุดรับประทานทันที“: Bei ungewöhnlichen Beschwerden den Verzehr sofort beenden.
- „ผู้ที่แพ้หรือไวต่อสาร THC หรือ CBD ควรระวังในการรับประทาน“: Wer allergisch oder empfindlich auf THC oder CBD reagiert, sollte beim Verzehr vorsichtig sein.
- „อาจทำให้ง่วงซึมได้ ควรหลีกเลี่ยงการขับขี่ยานพาหนะ หรือทำงานเกี่ยวกับเครื่องจักรกล“: Kann schläfrig machen; kein Fahrzeug führen und keine Maschinen bedienen. (Produkte mit Cannabisblättern oder CBD.)
- „ไม่ควรบริโภคเกินวันละ 2 หน่วยบรรจุ“: Nicht mehr als 2 Verpackungseinheiten pro Tag verzehren. (Produkte mit Cannabisblättern.)
- „ข้อมูลสำหรับผู้แพ้อาหาร : มีโปรตีนจากเมล็ดกัญชง“: Allergeninformation: enthält Hanfsamenprotein.
- Nahrungsergänzungsmittel: „ควรกินอาหารหลากหลาย ครบ 5 หมู่ ในสัดส่วนที่เหมาะสมเป็นประจำ“ (Regelmäßig abwechslungsreich essen, aus allen 5 Lebensmittelgruppen und in ausgewogenem Verhältnis). Nahrungsergänzungsmittel und Hanfsamenprodukte: „ไม่มีผลในการป้องกัน หรือรักษาโรค“ (Hat keine vorbeugende oder heilende Wirkung gegen Krankheiten).
Die thailändische Nachrichtenagentur InfoQuest berichtete am 25. Oktober 2022, dass die Änderungen von 2022 zwei weitere Etikettenhinweise eingeführt haben. Diese Hinweise wurden nicht mit dem Text der Bekanntmachung abgeglichen:
- „ไม่ควรบริโภคเกินปริมาณที่แนะนำให้บริโภคต่อครั้ง“ (Die empfohlene Verzehrmenge pro Portion nicht überschreiten)
- „ไม่ควรใช้ร่วมกับผลิตภัณฑ์อาหารที่มีกัญชาหรือกัญชงเป็นส่วนประกอบ“ (Nicht zusammen mit anderen Lebensmitteln verwenden, die Cannabis oder Hanf enthalten)
Laut Verbraucherleitfaden der Thai FDA sollten Menschen mit Herz- oder Gefäßerkrankungen diese Produkte meiden. Ob dieser Hinweis auf dem Etikett Pflicht ist, ließ sich nicht bestätigen. Formulierungen wie „nicht geeignet für Personen unter 18 Jahren“, „ärztlichen Rat einholen“ oder ein allgemeiner Hinweis zu Medikamenten passen zu keinem offiziellen Text. Verwenden Sie solche Formulierungen nicht anstelle der offiziellen Texte. Warnhinweise und Mindestschriftgrößen für Kosmetika wurden für diesen Artikel nicht geprüft. Prüfen Sie die für Ihr Produkt geltende Bekanntmachung, bevor Sie die Druckvorlage fertigstellen.
Blüten als kontrolliertes Kraut: Abgabe durch lizenzierte Shops
Die meisten Leser haben mit Cannabisblüten zu tun. Blüten werden aber nicht wie ein Verbraucherprodukt gekennzeichnet:
- Nur lizenzierte Betriebsstätten dürfen Blüten abgeben. Dafür ist ein PT-33-Rezept einer befugten Fachkraft nötig.
- Ein Rezept gilt für höchstens 30 Tage.
- Blüten für Verkauf oder Export müssen von einem Anbaustandort mit GACP-Zertifikat stammen (Good Agricultural and Collection Practice, Gute Agrar- und Sammelpraxis). GACP ist der Qualitätsstandard für Anbau, Ernte und Handhabung von Arzneipflanzen.
- Blüten dürfen nicht online verkauft oder beworben werden. Freizeitkonsum ist nicht erlaubt.
- Blüten dürfen nicht als Lebensmittelzutat verwendet werden (Nr. 424 B.E. 2564).
Eine veröffentlichte Liste, die Punkt für Punkt festlegt, was auf die Verpackung abgegebener Blüten gehört, wurde nicht gefunden. Die Anforderungen an Verpackung und Aufzeichnungen ergeben sich aus der Bekanntmachung B.E. 2568 und den Auflagen der Lizenz der Betriebsstätte. Klären Sie diese Anforderungen vor dem Verpackungsdesign. Ansprechpartner sind das Department of Thai Traditional and Alternative Medicine (Abteilung für thailändische traditionelle und alternative Medizin) oder Ihr Provinzgesundheitsamt.
Anmerkung der Übersetzung: Wer ein kontrolliertes Kraut ohne Lizenz verkauft, verstößt gegen § 46 des Gesetzes zum Schutz der thailändischen traditionellen Medizin B.E. 2542 (1999). § 78 sieht dafür bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis 20.000 Baht vor, oder beides.
Werbeaussagen, Werbung und QR-Codes
Ein Etikett darf nicht behaupten, dass das Produkt Krankheiten behandelt, heilt oder ihnen vorbeugt. Die Regeln zu Werbeaussagen und Werbung stehen in den Themen #1293 und #1297 und werden hier nicht wiederholt. Die Thai FDA hat ihre Kriterien für Lebensmittelwerbung B.E. 2569 am 27. Juli 2026 im Königlichen Staatsanzeiger (Royal Gazette) veröffentlicht.
Eine allgemeine Pflicht der Thai FDA zu QR-Codes für die Rückverfolgbarkeit auf Etiketten von Cannabis-Lebensmitteln oder -Kosmetika wurde nicht gefunden. Ein QR-Code ist also freiwillig, solange keine bestimmte Bekanntmachung und keine Lizenzauflage ihn vorschreibt. Prüfen Sie zuerst Ihre Bekanntmachung und Ihre Lizenzauflagen. Verlangt keine von beiden einen QR-Code, fügen Sie ihn nur hinzu, wenn er Ihnen hilft, Ihre eigenen Chargen zurückzuverfolgen.
Vor dem Druck
Thailändische Bekanntmachungen ändern sich. Dieser Artikel beruht auf Quellen, die im Oktober 2026 geprüft wurden. Lesen Sie vor jeder Markteinführung die thailändischen Originaltexte auf fda.moph.go.th und ratchakitcha.soc.go.th.
Anmerkung der Übersetzung: Für Leser in anderen Ländern Südostasiens gilt: Diese Regeln gelten nur für Produkte, die in Thailand verkauft werden. Ein Etikett, das in Thailand zulässig ist, ist nicht automatisch auch in einem anderen Land zulässig. Fragen Sie vor dem Export bei der Lebensmittel- oder Kosmetikbehörde des Ziellandes nach.
Haben Sie eine Frage zur Kennzeichnung? Posten Sie sie direkt unter diesem Thema. Nennen Sie dabei Ihre Produktkategorie und die Nummer der Bekanntmachung.
Wichtigste Rechtsquellen: Lebensmittelgesetz B.E. 2522 (1979); MoPH-Bekanntmachungen Nr. 367 B.E. 2557 (2014), Nr. 424, 425, 427 und 429 B.E. 2564 (2021), Nr. 438 B.E. 2565 (2022); Kosmetikgesetz B.E. 2558 (2015) und die MoPH-Bekanntmachungen von 2021 zu Hanf und Cannabis in Kosmetika; Arzneimittelgesetz B.E. 2510 (1967); Gesetz über pflanzliche Produkte B.E. 2562 (2019); Gesetz zum Schutz der thailändischen traditionellen Medizin B.E. 2542 (1999); MoPH-Bekanntmachung betreffend kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 (2025); Ministerialverordnungen B.E. 2569 (2026). Prüfen Sie den aktuellen Stand bei den zuständigen Behörden.