Was Thailand tatsächlich als Hanf verlassen kann: Samen, Faser, Kosmetik, Lebensmittel, Exportpapiere und eine Produktauswahl (Teil 2 von 2)

Seit dem 26. Juni 2025 gilt die Cannabisblüte in Thailand als kontrolliertes Kraut, unabhängig von ihrem THC-Gehalt. Grundlage ist die Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568. Blüten dürfen Thailand nur über einen lizenzierten medizinischen Kanal verlassen. Ein Hanfbetrieb, der ganz normal exportieren will, muss sich deshalb mit den anderen Pflanzenteilen und Produkten befassen.

Dieser Teil behandelt genau diese Produkte: Samen, Faser und Stängel, Kosmetik und Lebensmittel. Außerdem erklärt er Zolltarifnummern und die grundlegenden Exportpapiere. Am Ende steht eine Produktauswahl, geordnet danach, wie schwer die Produkte durch die Vorschriften kommen. Extrakte mit höchstens 0,2 % THC hat Thailand aus der Betäubungsmittelkontrolle herausgenommen. Sie werden in Teil 1 behandelt.

Dies ist Teil 2. Teil 1: https://asiannabis.com/t/1439

4. Samen, Faser und reifer Stängel

Die meisten Betäubungsmittelgesetze nehmen diese Pflanzenteile von ihrer Definition von Cannabis aus. Drei Beispiele:

  • Vereinigtes Königreich. Der Misuse of Drugs Act 1971 nimmt reife Stängel, Fasern aus reifen Stängeln und Samen aus.
  • Australien. Hanfsamen sind in Lebensmitteln erlaubt. Seit einer Zollgenehmigung von 2018 brauchen bestimmte Produkte aus Hanfsamen und Hanffaser außerdem keine Einfuhrlizenz und keine Einfuhrgenehmigung mehr.
  • Neuseeland. Stängel und Samen sind ausgenommen, auch geschälte Samen als Lebensmittel. Blätter und Blüten bleiben kontrolliert.

Für thailändische Exporteure ist das die Produktgruppe mit den wenigsten rechtlichen Hürden. Die Schwierigkeiten liegen im normalen Geschäft. Die Frachtkosten müssen gegen den niedrigen Wert pro Kilogramm abgewogen werden. Dazu kommen etablierte Faser- und Samenproduzenten im Ausland, die über den Preis konkurrieren.

In Thailand laufen diese Produkte nicht über eine Betäubungsmittellizenz. Für sie ist auch nicht in erster Linie die thailändische FDA (Food and Drug Administration, die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde) zuständig:

  • Samen brauchen in der Regel ein Pflanzengesundheitszeugnis der Landwirtschaftsbehörde (Department of Agriculture, กรมวิชาการเกษตร). Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Sendung kontrolliert wurde und die Schädlingsvorschriften des Einfuhrlandes erfüllt. Für Samen gelten außerdem die thailändischen Vorschriften zu Saatgut und Pflanzensorten. Samen zur Aussaat können zusätzlich unter die Bedingungen der Ministerialverordnung über Hanf B.E. 2563 (2020) fallen.
  • Faser und Stängel laufen in der Regel über die normalen Zoll- und Agrarexportverfahren.

Klären Sie vor der ersten Sendung mit der Landwirtschaftsbehörde und der Zollbehörde (Customs Department), welche Genehmigungen Ihr Produkt genau braucht.

In der EU gelten Lebensmittel aus Hanfsamen nicht als Novel Food (den Begriff erklärt Abschnitt 7). Für sie gibt es aber EU-weite THC-Grenzwerte. Die Verordnung (EU) 2022/1393 gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist inzwischen in die konsolidierte Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 übernommen. Sie legt Höchstgehalte für Δ9-THC-Äquivalente fest. „Δ9-THC-Äquivalente“ heißt, dass neben THC auch THCA mitgezählt wird. Die Grenzwerte lauten:

Produkt Höchstgehalt Δ9-THC-Äquivalente
Hanfsamen und daraus hergestellte Produkte 3,0 mg/kg
Hanfsamenöl 7,5 mg/kg

Der südkoreanische Lebensmittelkodex (Food Code) legt für Hanfsamen Richtwerte von THC ≤5 mg/kg und CBD ≤10 mg/kg fest. Das berichtet ChemLinked, ein Nachrichtendienst zu Vorschriften auf asiatischen Märkten. Mit dem Nährwert von Hanfsamen befasst sich der Beitrag Hanfsamen: Alle neun essenziellen Aminosäuren, Lysin als limitierende Aminosäure und was das thailändische Lebensmittelrecht verlangt.

Anmerkung der Übersetzung: Bei Ernte und Dreschen nehmen die Samen Harz von der Blüte auf. Diese Rückstände sind ein häufiger Grund, warum Samen einen strengen THC-Grenzwert wie die 3,0 mg/kg der EU überschreiten. In der thailändischen Regenzeit können feuchte Samen außerdem schimmeln. Das kann bei der pflanzengesundheitlichen Kontrolle Probleme machen. Reinigen und trocknen Sie die Samen gründlich und lassen Sie eine Partie testen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Was Sie tun können: Schicken Sie eine gereinigte Samenpartie an ein Labor und lassen Sie die Δ9-THC-Äquivalente in mg/kg bestimmen. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Grenzwert in Ihrem Zielmarkt, bevor Sie einen Preis nennen.

5. Zolltarifnummern und die grundlegenden Exportpapiere

Jedes Exportprodukt muss unter einer Zolltarifnummer angemeldet werden. Das ist der HS-Code (Harmonized System), ein internationales Nummernsystem für Waren. Die ersten sechs Stellen sind in fast allen Ländern gleich. Thailand und das Einfuhrland hängen für ihre eigenen Zolltarife weitere Stellen an.

Der Code ist aus zwei Gründen wichtig. Er bestimmt den Einfuhrzoll und die Genehmigungen, die das Zielland verlangt. Und wenn der Code nicht zur Warenbeschreibung passt, ist das ein häufiger Grund dafür, dass eine Sendung festgehalten wird.

Samen, Öl, Faser, Stängel, Extrakt und Kosmetik fallen jeweils unter unterschiedliche Positionen. Echte Hanffaser, roh oder bearbeitet, aber nicht versponnen, fällt zum Beispiel unter Position 5302. Hanfsamen werden üblicherweise unter Unterposition 1207.99 angemeldet, Hanfsamenöl unter 1515.90. Übernehmen Sie keinen Code von der Rechnung eines anderen Verkäufers. Suchen Sie Ihr Produkt im thailändischen Zolltarif und lassen Sie den Code vor der ersten Sendung von der Zollbehörde bestätigen. Der thailändische Zoll erteilt schriftliche verbindliche Vorabauskünfte zur Tarifeinreihung. Den Antrag stellen Sie online über die Website der Zollbehörde oder bei ihrer Stelle für Tarifeinreihung. Eine solche Auskunft gilt drei Jahre.

Zu den grundlegenden Exportpapieren für ein Hanfprodukt gehören in der Regel:

  • Handelsrechnung – was verkauft wird, Menge, Preis, Käufer und Verkäufer, mit HS-Code
  • Packliste – wie die Ware verpackt ist, Gewichte und Packstücknummern
  • Ausfuhranmeldung – wird beim thailändischen Zoll eingereicht
  • Pflanzengesundheitszeugnis – von der Landwirtschaftsbehörde, für Samen und anderes rohes Pflanzenmaterial
  • Analysezertifikat – für jedes Produkt, bei dem der Käufer oder die Grenzkontrolle den THC- oder CBD-Gehalt prüft
  • Ursprungszeugnis – wenn der Käufer im Rahmen eines Handelsabkommens einen niedrigeren Zollsatz geltend machen will
  • jede Genehmigung, die die thailändische FDA oder das Zielland für die Produktkategorie verlangt (für Extrakte siehe Teil 1)

Verwenden Sie auf allen Dokumenten denselben Produktnamen und denselben HS-Code. Bezahlung, Transitländer und den vollständigen Dokumentenablauf für lizenzierte Cannabis-Exporte behandeln die Beiträge Bezahlung für einen lizenzierten Cannabis-Export aus Thailand und Eine lizenzierte Cannabis-Ausfuhr aus Thailand zum Käufer bringen.

Was Sie tun können: Schreiben Sie für jedes Produkt eine Zeile mit Name, HS-Code und den nötigen Papieren. Lassen Sie diese Zeile von der Zollbehörde und der Landwirtschaftsbehörde bestätigen. Schicken Sie dann eine kleine Probesendung, bevor Sie einen vollen Auftrag ausliefern.

6. Kosmetik

Thailand erlaubt in Kosmetika thailändischer Hersteller vier Kategorien von Inhaltsstoffen aus Cannabis und Hanf. Voraussetzung ist, dass das Fertigprodukt höchstens 0,2 % THC nach Gewicht enthält. ChemLinked nennt diese Kategorien: Hanfsamenöl oder Samenextrakt; Pflanzenteile außer der Blüte (Rinde, Stängel, Faser, Zweige, Wurzeln und Blätter) sowie Hanfsamen; CBD-Extrakt, wobei importiertes oder synthetisches CBD nicht erlaubt ist; und Terpene aus Cannabis oder Hanf.

Die EU

Kosmetika sind in der EU durch die Verordnung (EG) 1223/2009 geregelt. CBD ist dort nicht grundsätzlich verboten. Anhang II, laufende Nummer 306, verbietet jedoch Suchtstoffe, die im Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe aufgeführt sind, dem UN-Drogenabkommen von 1961. Daraus folgt:

  • CBD in Extrakten, Harzen oder Tinkturen aus den Blütenständen ist verboten
  • synthetisches CBD oder CBD aus Blättern und Samen ohne Blütenstände ist nicht verboten

Im Jahr 2026 kam der SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety, das wissenschaftliche Beratungsgremium der EU für Kosmetiksicherheit) zu dem Ergebnis, dass CBD in kosmetischen Produkten bis 0,19 % sicher ist, mit THC als Verunreinigung bis 0,00025 %. Das sind vorgeschlagene Referenzwerte. Ein verbindlicher Grenzwert steht noch nicht in der Verordnung.

Das EU-Etikett ist eine eigene Aufgabe, getrennt vom thailändischen Etikett:

  • Die Inhaltsstoffe müssen mit ihren INCI-Bezeichnungen angegeben werden (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, die einheitlichen Namen für Kosmetikinhaltsstoffe), zum Beispiel Cannabis Sativa Seed Oil oder Cannabidiol.
  • Ein Hersteller außerhalb der EU braucht eine in der EU ansässige verantwortliche Person (Responsible Person). Das ist das Unternehmen, das in der EU die rechtliche Verantwortung für das Produkt übernimmt. Sein Name und seine Anschrift müssen auf dem Etikett stehen.
  • Pflichtangaben müssen in der Sprache oder den Sprachen stehen, die der jeweilige Mitgliedstaat vorschreibt. Wer in mehreren Ländern verkauft, braucht deshalb meist mehrsprachige oder länderspezifische Etiketten.

Asien

Asiatische Märkte sind deutlich strenger als die EU, und die Grenzwerte werden oft unterschätzt:

  • Japan. Das geänderte Cannabis-Kontrollgesetz ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Nach der alten Regel waren nur Produkte aus reifen Stängeln oder Samen erlaubt. Nach der neuen Regel kommt es stattdessen auf den THC-Gehalt an. Die Grenzwerte für Rest-THC liegen bei 10 ppm für Öle und Pulver, 1 ppm für feste und zähflüssige Produkte einschließlich Kosmetika und 0,1 ppm für wässrige Lösungen.
  • China. Seit dem 28. Mai 2021 sind kosmetische Inhaltsstoffe aus Cannabis verboten. CBD kam auf die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe. Blattextrakt, Frucht und Samenöl von Cannabis sativa kamen auf die Liste der verbotenen pflanzlichen Inhaltsstoffe. Anders als in Japan ist das kein strengerer Grenzwert, sondern ein Verbot.

Die ppm-Grenzwerte Japans liegen 100- bis 10.000-mal niedriger als eine Spezifikation von 0,2 % THC (0,2 % entsprechen 2.000 ppm). Ein Kosmetikprodukt, das die thailändischen Grenzwerte einhält, besteht die Prüfung in Japan also nicht automatisch.

Was Sie tun können: Legen Sie das Zielland fest, bevor Sie die Rezeptur schreiben. Entwickeln Sie die Rezeptur nach dem Grenzwert dieses Landes und lassen Sie das Fertigprodukt gegen diesen Grenzwert testen.

7. Lebensmittel und warum CBD-Lebensmittel in der EU blockiert sind

In der EU ist ein Novel Food ein Lebensmittel oder eine Zutat, die vor dem Stichtag der Novel-Food-Vorschriften in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde. Ein solches Lebensmittel muss eine Sicherheitsbewertung bestehen und zugelassen werden, bevor es verkauft werden darf. CBD in Lebensmitteln braucht diese Zulassung, und bisher wurde keine erteilt.

Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat für Erwachsene eine vorläufige sichere Aufnahmemenge von etwa 2 mg CBD pro Tag festgelegt. Das liegt weit unter dem, was die meisten CBD-Lebensmittel liefern.

Für jedes Lebensmitteletikett gelten zwei weitere EU-Vorschriften:

  • die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 legt fest, was auf dem Etikett stehen muss
  • jede gesundheitsbezogene Angabe fällt unter die Verordnung (EG) 1924/2006

Ein rauchbares Produkt ist überhaupt kein Lebensmittel. Deshalb beschränken manche Länder rauchbare Blüten stattdessen über das Betäubungsmittel- oder Tabakrecht. Beispiele:

  • Italien – über sein Sicherheitsdekret von 2025 (Gesetzesdekret 48/2025, umgewandelt durch Gesetz 80/2025)
  • Österreich – über das Tabakrecht
  • Vereinigtes Königreich – über den Misuse of Drugs Act

Was Sie tun können: Planen Sie keine Markteinführung eines CBD-Lebensmittels oder Nahrungsergänzungsmittels in der EU in der Erwartung, dass bald eine Zulassung kommt. Wenn Ihr Produkt ein Lebensmittel ist, beginnen Sie mit Hanfsamenprodukten, denn sie sind kein Novel Food.

8. Eine realistische Produktauswahl für einen thailändischen Hanfbetrieb

Die folgende Liste ist danach geordnet, wie schwer jedes Produkt durch die Vorschriften kommt, nicht nach Gewinnspanne. Das einfachste Produkt steht oben.

  1. Hanfsamen, geschälte Samen und Samenöl für Lebensmittel. Der sauberste Weg, sofern das Produkt die EU-Grenzwerte von 3,0 und 7,5 mg/kg oder die entsprechenden Werte im Zielland einhält.
  2. Faser, Schäben (der holzige Kern des Stängels) und Rohstoff für Hanfbeton. Hier stellt sich keinerlei Cannabinoid-Frage. Die Grenze setzen die Frachtkosten. Siehe Hanfbeton: Was die Zahlen sagen.
  3. CBD-Extrakt und -Isolat innerhalb der thailändischen Extraktgrenze von 0,2 %. Geben Sie den Käufern als Spezifikation ≤0,2 % Gesamt-THC an und verkaufen Sie das Produkt als Kosmetikinhaltsstoff oder als B2B-Rohstoff für andere Unternehmen. In Thailand ist es von der Betäubungsmittelkontrolle ausgenommen, unterliegt aber weiter dem Produktrecht der thailändischen FDA. Im Zielland geht es um Kosmetik- oder Lebensmittelrecht, nicht um Betäubungsmittelrecht.
  4. Fertige Kosmetika. Machbar, aber entwickeln Sie die Rezeptur nach der Regel des Ziellandes. Japan setzt Rest-THC-Grenzwerte in ppm, China verbietet kosmetische Inhaltsstoffe aus Cannabis vollständig.
  5. CBD-Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel für die EU. Derzeit durch die Novel-Food-Pflicht blockiert. Bauen Sie keinen Markteinführungsplan auf einer Zulassung auf, die bald kommen soll.
  6. Rohe Hanfblüte. In Thailand seit Juni 2025 kontrolliert und in vielen Zielländern verboten oder beschränkt. Siehe Kontrolliertes Kraut oder Betäubungsmittel der Kategorie 5: Thailands THC-Grenzen von 0,2 % und 1,0 % und, zum Umgang der Zielmärkte damit, Rohe CBD-Blüte versus Extrakt.

Anmerkung der Übersetzung: Für einen kleinen thailändischen Anbaubetrieb brauchen die ersten beiden Punkte das wenigste Kapital und keine besondere Lizenz über die normalen Agrar- und Exportpapiere hinaus. Beginnen Sie mit einem Produkt und einem Zielland, schicken Sie eine kleine Probepartie und notieren Sie, welche Dokumente verlangt wurden. Diese Aufzeichnung sagt Ihnen mehr über einen Markt als jede Zusammenfassung.

Was Sie tun können: Wählen Sie ein Produkt aus den ersten drei Punkten und ein Zielland und führen Sie eine Probesendung durch. Notieren Sie jedes verlangte Dokument und jede Verzögerung.


Teilen Sie Ihre Erfahrungen unter diesem Beitrag. Wenn Sie Hanfsamen, Faser oder Extrakt aus Thailand verkaufen: Welches Zielland hat Ihnen am wenigsten Ärger gemacht? Gemeint ist nicht das profitabelste Land. Gemeint ist das Land, in dem die Dokumente beim ersten Mal akzeptiert wurden und keine Sendung festgehalten wurde. Diese Angabe ist bei der Planung eines zweiten Marktes am nützlichsten, und sie wird nirgends veröffentlicht.

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Quellen

Dieser Artikel ist eine Referenzinformation für Leserinnen und Leser, die in ihrem eigenen Rechtsraum legal tätig sind. Er ist keine Rechts-, Zoll-, Lebensmittelsicherheits- oder Steuerberatung. Lebensmittel-, Kosmetik- und Betäubungsmittelrecht unterscheiden sich in jedem hier genannten Markt und ändern sich schnell. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde und an eine qualifizierte Fachperson, bevor Sie eine Rezeptur entwickeln, etikettieren oder versenden.