Dieser Artikel berichtet über eine Änderung des tschechischen Drogenrechts, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Grundlage ist ein Beitrag tschechischer Aktivisten, die sich für eine Reform der Drogenpolitik einsetzen. Der Originalbeitrag entstand, bevor das Gesetz endgültig beschlossen war. Diese Fassung bringt den zeitlichen Ablauf auf den aktuellen Stand und ergänzt Hinweise für Anbauer in Thailand und Südostasien.
Kurz zusammengefasst
- In Tschechien dürfen Erwachsene über 21 Jahre ohne Genehmigung bis zu 100 g Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu 25 g an anderen Orten bei sich haben. Außerdem dürfen sie bis zu 3 Pflanzen anbauen. All das gilt nur für den Eigenbedarf.
- Wer diese Grenzen überschreitet, wird weiterhin bestraft. Geringe Überschreitungen gelten als Ordnungswidrigkeit, größere als Straftat.
- Psilocybin, der Wirkstoff in „Magic Mushrooms“ (Zauberpilzen), ist jetzt für die Therapie in psychiatrischen Einrichtungen zugelassen.
- Viele weitere Reformen, die die Aktivisten gefordert hatten, wurden nicht beschlossen.
- Nichts davon gilt in Thailand. Das thailändische Cannabisrecht funktioniert völlig anders. Lesen Sie dazu die Anmerkungen der Übersetzung weiter unten.
Wie das Gesetz zustande kam
Das Abgeordnetenhaus ist die untere Kammer des tschechischen Parlaments. Es hat den Änderungen zuerst zugestimmt. Danach mussten auch der Senat und der Präsident zustimmen. Das ist geschehen, und die Änderungen wurden als Gesetz Nr. 270/2025 Coll. verabschiedet („Coll.“ steht für die amtliche tschechische Gesetzessammlung). Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die Aktivisten bezeichneten dies als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Sie bedankten sich außerdem bei allen, die sich für die Änderungen eingesetzt hatten.
Was Erwachsene jetzt besitzen und anbauen dürfen
Die Grenzen für den Eigenbedarf stehen im Gesetz Nr. 167/1998 Coll., § 5 Abs. 12 und 13. Das ist das tschechische Gesetz über Suchtstoffe. Die Tabelle zeigt, wie das Gesetz drei Mengenstufen behandelt.
| Situation | Bis zu dieser Menge: erlaubt, keine Genehmigung nötig (Personen über 21) | Über der Grenze: Ordnungswidrigkeit | Über dieser Menge: Straftat |
|---|---|---|---|
| Cannabis zu Hause aufbewahrt | 100 g | mehr als 100 g, bis 200 g | mehr als 200 g |
| Cannabis an anderen Orten mitgeführt | 25 g | mehr als 25 g, bis 50 g | mehr als 50 g |
| Angebaute Pflanzen | bis zu 3 Pflanzen | 4–5 Pflanzen | mehr als 5 Pflanzen |
Eine Ordnungswidrigkeit wird als geringfügiger Verstoß behandelt, nicht als Straftat. Die Schwellenwerte für die Strafbarkeit stammen aus dem tschechischen Strafgesetzbuch, § 285.
Für Personen bis einschließlich 21 Jahre gelten strengere Regeln. Für sie ist schon der Besitz jeder Menge unterhalb der Strafbarkeitsschwellen eine Ordnungswidrigkeit. Die Spalte „keine Genehmigung nötig“ gilt also nur für Personen über 21.
Das Gesetz gewährt diese Freigrenzen Personen über 21. Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz erwähnt der Gesetzestext nicht. Die Grenze von 100 g gilt in der eigenen Wohnung. Wie diese Grenze für Besucher in einem Hotel oder einem gemieteten Zimmer gilt, konnte dieser Artikel nicht klären.
Wenn Sie Freunde oder Kunden in Tschechien haben, verweisen Sie sie auf den offiziellen tschechischen Gesetzestext, bevor sie handeln. Eine Zusammenfassung im Forum ersetzt ihn nicht.
Mildere Behandlung von Cannabis-Delikten
Laut Originalbeitrag gelten Taten im Zusammenhang mit Cannabis jetzt als „privilegierte“ Delikte statt als schwere Straftaten. Im tschechischen Strafrecht ist ein „privilegiertes“ Delikt eine mildere Form einer Straftat mit niedrigerem Strafrahmen. Das Gesetz hat einen eigenen Straftatbestand für die Herstellung von und den Handel mit Cannabis geschaffen, § 283a des Strafgesetzbuchs. Der Grundtatbestand sieht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe vor. Für das allgemeine Drogendelikt nach § 283 drohen 1 bis 5 Jahre. Anbau und Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf oberhalb der Grenzen fallen unter § 285. In der Praxis werden Cannabis-Delikte jetzt strafrechtlich milder geahndet als andere Drogendelikte.
Psilocybin für die Therapie
Psilocybin ist der Wirkstoff in sogenannten Magic Mushrooms. Dasselbe Gesetz erlaubt seinen Einsatz in der Therapie. Dabei gelten drei Bedingungen:
- Die Behandlung findet in psychiatrischen Einrichtungen statt,
- sie erfolgt unter ärztlicher Aufsicht, und
- die Patienten müssen über 18 Jahre alt sein.
Die Aktivisten sahen darin einen wichtigen Schritt für die psychische Gesundheitsversorgung. Die Änderung betrifft nur die medizinische Behandlung. Den Eigengebrauch erlaubt sie nicht.
Was die Reform nicht geändert hat
Die Aktivisten nannten vier Forderungen, die nicht durchgekommen sind:
- Die Strafen für Drogendelikte bleiben gleich. Abgesehen von den Änderungen bei Cannabis wurden die Strafrahmen für Drogendelikte nicht gesenkt. Die Aktivisten halten diese Strafen für unverhältnismäßig.
- Zwei Hilfsangebote für Suchtkranke bleiben illegal. Das sind Drogenkonsumräume und Drug-Checking auf Festivals. In Drogenkonsumräumen nehmen Menschen ihre eigenen Drogen unter Aufsicht von geschultem Personal. Beim Drug-Checking auf Festivals wird geprüft, was eine Substanz tatsächlich enthält, damit Konsumierende wissen, was sie einnehmen.
- Ein älterer Straftatbestand der „Verbreitung von Toxikomanie“ bleibt bestehen. Auf Tschechisch heißt er „šíření toxikomanie“, § 287 des Strafgesetzbuchs. Gemeint ist ungefähr das Werben für oder Anregen zum Drogenkonsum. Nach Ansicht der Aktivisten behindert er Drogenaufklärung und Schadensminderung. Mit Schadensminderung (Harm Reduction) sind Angebote gemeint, die Menschen helfen, die bereits Drogen nehmen. Sie sollen den Schaden verringern, ohne zuerst den Ausstieg zu verlangen.
- Pilotprojekte für einen regulierten legalen Verkauf wurden blockiert. Das wären wissenschaftliche Versuche mit einem legalen, regulierten Cannabismarkt gewesen. Als Beispiele für erfolgreiche Modelle nennen die Aktivisten Deutschland, die Schweiz und die Niederlande.
Die Aktivisten bezeichneten das neue Gesetz nur als ersten Schritt. Sie wollen einen umfassenderen, systematischen Wandel, bei dem auch alte Ansätze der Drogenpolitik auf den Prüfstand kommen.

Bild: aus dem Originalbeitrag.
Anmerkung der Übersetzung: Vergleich mit Thailand
Tschechien gewährt Erwachsenen jetzt eine feste Freigrenze für den Eigenbedarf. Thailands Cannabis-Regeln funktionieren nicht so.
- Cannabisblüte ist in Thailand ein kontrolliertes Kraut. Das ergibt sich aus der Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568. Sie wurde auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 erlassen und trat am 26. Juni 2025 in Kraft.
- Blüten dürfen nur auf Rezept verkauft werden. Das Rezept ist ein PT 33 (ภ.ท.33) und deckt höchstens 30 Tage ab.
- Werbung für Blüten und ihr Online-Verkauf sind verboten.
- Die Lizenzregeln wurden 2026 verschärft. Die Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 trat am 30. April 2026 in Kraft. Sie verschärft die Lizenzkriterien für Cannabisblüten. Eine separate Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 trat am 26. April 2026 in Kraft. Danach erhalten nur drei Gruppen Lizenzen für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC: thailändische juristische Personen, die nach dem Gesetz über ausländische Unternehmen (Foreign Business Act) B.E. 2542 nicht als „ausländisch“ gelten, staatliche Stellen und das Thailändische Rote Kreuz.
- Strafen. § 78 des Gesetzes von 1999 sieht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht oder beides vor.
- Ein neues Gesetz ist noch nicht in Kraft. Das Kabinett hat den Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet. Bis zu seiner Verabschiedung gelten weiterhin die oben genannten Regeln.
Dieser Artikel bestätigt keine thailändische Besitzmenge für den Eigenbedarf und keine Erlaubnis zum Heimanbau, die den tschechischen Grenzen von 100 g / 25 g / 3 Pflanzen entspräche. Gehen Sie nicht davon aus, dass es so etwas gibt.
Den rechtlichen Status von Psilocybin oder Magic Mushrooms in Thailand behandelt dieser Artikel nicht. Gehen Sie nicht davon aus, dass die tschechische Therapieregel hier gilt.
Eine tschechische Erlaubnis zum Heimanbau ändert nichts daran, was Sie in Thailand tun dürfen. Bevor Sie hier Blüten anbauen, verkaufen oder darüber posten, prüfen Sie Ihre eigenen Lizenzauflagen anhand der oben aufgeführten Regeln.
Anmerkung der Übersetzung: Reisen und Grenzen
Die Freigrenzen eines Landes gelten nur innerhalb dieses Landes. Cannabis, das Sie in Tschechien oder Thailand legal besitzen dürfen, kann schon an der nächsten Grenze eine schwere Straftat sein. Die Regeln in Asien unterscheiden sich stark; siehe Cannabis-Gesetze in Asien und die Regeln für Besucher in Thailand.
- Bringen Sie Cannabis, Samen oder Extrakte nur dann über eine Grenze, wenn Sie die Ausfuhr- und Einfuhrpapiere beider Länder besitzen.
- Prüfen Sie vor der Reise das Recht Ihres Ziellandes und jedes Transitlandes.
Was Sie jetzt tun können
- Lesen Sie vor einer Reise nach Tschechien die offiziellen Grenzwerte für Ihre Altersgruppe. Dann wissen Sie, wo eine Ordnungswidrigkeit endet und eine Straftat beginnt.
- Halten Sie Ihre thailändische Lizenz oder Ihre PT-33-Unterlagen auf dem aktuellen Stand. Nach thailändischem Recht sind es diese Dokumente, die Sie schützen – keine ausländische Freigrenze.
- Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich das tschechische Modell von den Regeln in Thailand oder anderen Ländern Südostasiens unterscheidet, stellen Sie sie direkt unter diesem Thema.
Quellen
- Gesetz Nr. 270/2025 Coll. (Tschechische Republik), in Kraft seit 1. Januar 2026.
- Gesetz Nr. 167/1998 Coll. über Suchtstoffe (Tschechische Republik), § 5 Abs. 12 und 13.
- Strafgesetzbuch der Tschechischen Republik, § 285.
- Thailändische Quellen: Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568; Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569; Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569; Gesetz zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542, § 78.