Cannabisrecht in Thailand 2026: Was Anbauer jetzt wissen und prüfen sollten

Dieser Artikel fasst die thailändischen Cannabis-Regeln für Farmen und Shops mit Stand September 2026 zusammen. Er zeigt, welche Gesetzestexte gelten und was sich 2025–2026 geändert hat. Außerdem erfahren Sie, was Sie an Ihrer eigenen Lizenz prüfen sollten.

Thailändische Gesetzestexte zählen die Jahre nach der buddhistischen Zeitrechnung (Buddhist Era, B.E.). Ihre Jahreszahlen sind um 543 höher als im westlichen Kalender. B.E. 2568 entspricht also dem Jahr 2025, B.E. 2569 dem Jahr 2026.

Rechtslage (Stand: September 2026)

Cannabisblüten (ช่อดอกกัญชา) gelten als kontrolliertes Kraut (สมุนไพรควบคุม). Damit fallen sie unter das Gesetz zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 (1999). Wer Blüten erforschen, verkaufen, verarbeiten oder exportieren will, braucht eine Lizenz nach diesem Gesetz.

Zum kontrollierten Kraut wurden die Blüten durch die Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Ministeriums für öffentliche Gesundheit. Sie gilt seit dem 26. Juni 2025.

Ein neues Gesetz ist in Vorbereitung, gilt aber noch nicht. Das Kabinett hat den Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet. Früher hieß der Entwurf Cannabis- und Hanfgesetz (Cannabis and Hemp Act).

Gesetz wird der Entwurf erst, wenn das Parlament ihn verabschiedet und er im Königlichen Staatsanzeiger (Royal Gazette, ราชกิจจานุเบกษา) veröffentlicht ist. Der Staatsanzeiger ist das amtliche Blatt der Regierung, in dem jedes thailändische Gesetz erscheint. Bis dahin gelten drei Texte: die oben genannte Bekanntmachung B.E. 2568 und die beiden unten beschriebenen Ministerialverordnungen von B.E. 2569.

Anmerkung der Übersetzung: Ändern Sie Ihre Lizenz, Ihre Personalplanung oder Ihre Investitionen nicht wegen des Gesetzentwurfs. Im Parlament kann er sich noch ändern. Halten Sie sich weiter an die drei geltenden Texte. Sie können die thailändischen Originaltexte selbst lesen. Wie das geht, erklärt dieses Forenthema.

Änderung 1: Cannabisblüten sind jetzt ein kontrolliertes Kraut

Wer Blüten legal kaufen will, braucht ein gültiges PT-33-Rezept (ภ.ท.33). PT 33 ist das amtliche thailändische Rezeptformular für kontrollierte Kräuter. Ausstellen dürfen es sieben Gruppen zugelassener Fachleute: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Praktiker der traditionellen Thai-Medizin, Praktiker der angewandten traditionellen Thai-Medizin, Praktiker der chinesischen Medizin und Volksheiler.

Ein Rezept darf eine Menge für bis zu 30 Tage abdecken.

Freizeitkonsum ist nicht erlaubt. Laut der thailändischen Tourismusbehörde (Tourism Authority of Thailand) ist es illegal, Cannabisblüten ohne Genehmigung zu konsumieren, zu besitzen oder zu kaufen. Veröffentlichte Quellen nennen unterschiedliche Höchststrafen für den Eigenkonsum. Keine dieser Zahlen konnten wir in den amtlichen Texten bestätigen. Verlassen Sie sich deshalb auf keine bestimmte Zahl.

Anmerkung der Übersetzung: Manche Websites nennen eine Strafe von „3 Monaten / 25.000 Baht“. Diese Strafe steht nirgends im Gesetz von 1999. Nach § 78 des Gesetzes drohen bis zu 1 Jahr Haft, eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht oder beides. Das gilt für alle, die ohne Lizenz ein kontrolliertes Kraut erforschen, exportieren, verkaufen oder verarbeiten (§ 46). Es gilt auch für alle, die ihr Geschäft weiterführen, während ihre Lizenz ausgesetzt ist (§ 52 Abs. 2).

Was Sie tun sollten: Wenn Sie Blüten verkaufen, prüfen Sie bei jedem Verkauf, ob ein gültiges PT-33-Rezept vorliegt. Prüfen Sie auch, dass die verkaufte Menge nicht über den Bedarf von höchstens 30 Tagen hinausgeht, den das Rezept erlaubt. So bleibt jeder Verkauf innerhalb der Rezeptregel.

Änderung 2: Zwei Ministerialverordnungen von B.E. 2569

Eine Ministerialverordnung ist eine Regel, die ein Minister auf Grundlage eines bestehenden Gesetzes erlässt. Zwei solche Verordnungen sind im April 2026 in Kraft getreten. Dieses Thema behandelt sie ausführlicher.

Verordnung 1: Extrakte mit mehr als 0,2 % THC

Ihr vollständiger Name lautet Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569. Sie wurde am 26. März 2026 veröffentlicht und trat am 26. April 2026 in Kraft.

  • Sie regelt Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf und Besitz von Cannabis- oder Hanfextrakten mit mehr als 0,2 % THC.
  • Solche Extrakte sind nur für vier Zwecke erlaubt: Betäubungsmittelkontrolle durch den Staat, medizinische Verwendung, medizinische oder wissenschaftliche Forschung und industrielle Nutzung.
  • Nur drei Arten von Antragstellern können eine Lizenz erhalten. Die erste ist eine thailändische juristische Person, also ein in Thailand eingetragenes Unternehmen oder eine andere dort eingetragene Rechtsperson. Sie darf nach dem Gesetz über die Geschäftstätigkeit von Ausländern (Foreign Business Act) B.E. 2542 (1999) nicht als „ausländisch“ gelten. Nach § 4 dieses Gesetzes gilt ein in Thailand eingetragenes Unternehmen als ausländisch, wenn Ausländer die Hälfte oder mehr der Anteile halten oder die Hälfte oder mehr des Gesamtkapitals investiert haben. Die beiden anderen sind Behörden und das Thailändische Rote Kreuz.

Verordnung 2: Lizenzen für Cannabisblüten

Ihr vollständiger Name lautet Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569. Sie trat am 30. April 2026 in Kraft, am selben Tag, an dem sie im Königlichen Staatsanzeiger erschien. Nach § 4 des Gesetzes von 1999 treten solche Verordnungen am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Diese Verordnung ändert die Lizenzregeln für Cannabisblüten. Die Voraussetzungen für eine Lizenz sind jetzt strenger. Nach den neuen Regeln können fünf Arten von Betriebsstätten eine Lizenz für den Verkauf oder die Verarbeitung von Blüten beantragen: Gesundheitseinrichtungen, moderne Apotheken, Geschäfte für Kräuterprodukte, Praxisstätten von Volksheilern und Anbaustätten, die für den Verkauf anbauen. Nach den Leitlinien des Amts für traditionelle thailändische und alternative Medizin (Department of Thai Traditional and Alternative Medicine, DTAM) braucht jede Art die passende Fachkraft. Eine Apotheke braucht zum Beispiel einen Apotheker. Ein Kräutergeschäft braucht einen Praktiker der traditionellen Thai-Medizin, der angewandten traditionellen Thai-Medizin oder der chinesischen Medizin. Während der Öffnungszeiten muss immer eine geschulte Fachkraft vor Ort sein.

Was Sie tun sollten: Wenn Sie Extrakte herstellen oder besitzen, messen Sie den THC-Gehalt jeder Charge. So wissen Sie, ob Verordnung 1 für Sie gilt. Wenn Sie eine Lizenz für Blüten haben, lesen Sie Verordnung 2 auf Thai und listen Sie jede neue Pflicht auf, die Sie betrifft. So sehen Sie, wo Ihre Farm oder Ihr Shop die Anforderungen noch nicht erfüllt, bevor ein Kontrolleur es feststellt.

Was ohne Rezept weiterhin legal ist

  • Cannabisextrakte mit weniger als 0,2 % THC. Sie fallen nicht unter Verordnung 1 und brauchen kein PT 33.
  • Wurzeln, Stängel und Blätter. Nur die Blüte ist ein kontrolliertes Kraut, diese Pflanzenteile also nicht.

Anmerkung der Übersetzung: Der Originalartikel bezeichnete Extrakte unter 0,2 % THC als „uneingeschränkt“. Das geht zu weit. Ein Produkt aus solchen Extrakten, etwa ein Lebensmittel, Kosmetikum oder Kräuterprodukt, muss weiterhin die normalen thailändischen Produktregeln seiner Kategorie einhalten. Fragen Sie bei der thailändischen Lebens- und Arzneimittelbehörde (Thai Food and Drug Administration, อย.) nach, welche Regeln gelten. Prüfen Sie vor dem Verkauf, zu welcher Kategorie Ihr Produkt gehört und welche Registrierung diese Kategorie verlangt.

Was verboten ist

  • Cannabisblüten online verkaufen.
  • Sie über Verkaufsautomaten verkaufen.
  • Cannabis in der Öffentlichkeit rauchen.
  • An Personen unter 20 Jahren verkaufen.
  • Für Cannabisblüten werben.

Was Sie tun sollten: Prüfen Sie die Social-Media-Seiten, die Website und die Messenger-Konten Ihres Shops. Löschen Sie jeden Beitrag, der Blüten zum Verkauf anbietet oder für sie wirbt. Nach der Bekanntmachung B.E. 2568 verstoßen solche Beiträge gegen die Regeln, auch wenn der Verkauf selbst im Shop stattfindet. Dieses Thema erklärt, was Sie posten dürfen und was nicht.

Auswirkungen auf Farmen und Shops

Ein Artikel auf der Website von Siam Legal vom 28. Januar 2026, der in den Quellen aufgeführt ist, nennt die folgenden Zahlen. Er gibt das Ministerium für öffentliche Gesundheit als Quelle an. Laut Medienberichten stammt die Zählung vom 28. Dezember 2025. Die Zahl 18.433 ist die Anzahl der registrierten Cannabis-Shops. Welche Lizenzart gezählt wurde, sagen die Berichte nicht:

Posten Anzahl
Shops insgesamt 18.433
Geschlossene Shops 7.297
Noch aktive Shops 11.136
2026 ablaufende Lizenzen 4.587
2027 ablaufende Lizenzen 5.210

Farmen mit den richtigen Lizenzen dürfen weiterarbeiten. Anbaustätten, die für den Verkauf anbauen, gehören zu den Betriebsstätten, die eine Lizenz beantragen können. Die von uns geprüften DTAM-Leitlinien legen Personalregeln für Shops und Kliniken fest. Dass Farmen medizinisches Personal vor Ort brauchen, steht darin nicht. Fragen Sie Ihre Lizenzbehörde, was für Ihre Farm gilt.

Anmerkung der Übersetzung: Da 2026–2027 fast 10.000 Lizenzen ablaufen, ist die Verlängerung das größte praktische Risiko. Suchen Sie jetzt das Ablaufdatum auf Ihrer Lizenz heraus. Fragen Sie Ihre Lizenzbehörde, wie früh Sie die Verlängerung beantragen können. In Bangkok ist dafür das DTAM (กรมการแพทย์แผนไทยและการแพทย์ทางเลือก) zuständig. In den anderen Provinzen ist es das Provinzgesundheitsamt (สำนักงานสาธารณสุขจังหวัด). Ein früher Antrag gibt Ihnen Zeit, Mängel nach den strengeren Voraussetzungen von Verordnung 2 zu beheben.

Anmerkung der Übersetzung: Eine Lizenz zu verlieren kostet weit mehr, als sie zu behalten. Machen Sie sich deshalb mit den Sanktionen vertraut:

  • Aussetzung: Nach § 52 kann eine einzelne Anordnung eine Lizenz für bis zu 90 Tage aussetzen. Wer während der Aussetzung weiterarbeitet, wird nach § 78 bestraft, wie oben beschrieben.
  • Widerruf: Nach § 54 kann eine Person, deren Lizenz widerrufen wurde, zwei Jahre lang keine Lizenz nach diesem Gesetz erhalten. Danach liegt jede neue Lizenz im Ermessen der Lizenzbehörde.
  • Unternehmen und Führungskräfte: Nach Ziffer 8(1)(e) der Lizenzverordnung von B.E. 2559 (2016) gilt die zweijährige Sperre auch für Direktoren, Geschäftsführer und andere verantwortliche Personen des Unternehmens. Diese Verordnung wurde am 9. Dezember 2016 im Königlichen Staatsanzeiger veröffentlicht, Bd. 133, Teil 103 Kor.
  • Widerspruch: Nach § 70 können Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung Widerspruch beim Ausschuss für den Schutz und die Förderung des Wissens der traditionellen thailändischen Medizin einlegen. Solange über den Widerspruch nicht entschieden ist, bleibt die Anordnung wirksam. Nach § 71 ist die Entscheidung des Ausschusses endgültig.

Dieses Thema enthält die vollständige Sanktionsübersicht.

Ihre Checkliste für diesen Monat

  1. Notieren Sie das Ablaufdatum Ihrer Lizenz und stellen Sie eine Erinnerung ein. So haben Sie Zeit, die Lizenz zu verlängern, bevor sie abläuft.
  2. Laden Sie die thailändischen Texte der Bekanntmachung B.E. 2568 und der beiden Verordnungen von B.E. 2569 aus dem Königlichen Staatsanzeiger herunter. So können Sie Behauptungen am Gesetz selbst prüfen statt an Blogs.
  3. Vergleichen Sie Ihre Farm oder Ihren Shop Punkt für Punkt mit den Pflichten aus Verordnung 2. So sehen Sie, was Sie vor einer Kontrolle oder Verlängerung beheben müssen.
  4. Prüfen Sie Ihre Online-Konten auf Beiträge, die Blüten zum Verkauf anbieten oder bewerben, und entfernen Sie diese. So beseitigen Sie einen häufigen Grund für Maßnahmen gegen Shops.
  5. Erstellen Sie eine Personalliste mit Funktion und Qualifikation jeder Person, auch des medizinischen Personals und der Fachkräfte für traditionelle Medizin. So können Sie einem Kontrolleur zeigen, dass die richtige Fachkraft im Dienst ist.

Wenn Ihr Lizenzfall oder der Aufbau Ihrer Farm ungewöhnlich ist, stellen Sie Ihre Frage direkt unter diesem Thema. Andere Anbauer und Lizenzinhaber können berichten, wie ihre Verlängerungen und Kontrollen abgelaufen sind.

Quellen