Dies ist der Stand im Oktober 2026. Das thailändische Recht behandelt Cannabis auf drei verschiedene Arten:
- Cannabisblüte ist ein kontrolliertes Kraut. Sie darf nur gegen Rezept verkauft werden.
- Extrakte mit mehr als 0,2 % THC gelten weiterhin als Betäubungsmittel. Wer damit arbeitet, braucht eine Lizenz.
- Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) wurde vom Kabinett gebilligt. Er ist noch kein Gesetz.
Dieser Artikel behandelt nur die derzeit geltenden Regeln. Cannabis wurde 2022 von der Betäubungsmittelliste gestrichen. Wie sich die Rechtslage von damals bis 2026 verändert hat, lesen Sie in Thailands Cannabis-Regeln 2022 bis 2026: Von der Betäubungsmittelliste zum kontrollierten Kraut.
Die Rechtstexte, die 2026 zählen
Thailands Cannabis-Regeln stehen in drei Arten von Rechtstexten. Das Parlament verabschiedet ein Gesetz (Act). Ein Minister erlässt auf Grundlage eines bestehenden Gesetzes eine Ministerialverordnung oder eine Bekanntmachung. Jeder dieser Texte gilt erst, wenn er in der Royal Gazette veröffentlicht ist, dem offiziellen Amtsblatt Thailands.
| Rechtstext | Inhalt | Status |
|---|---|---|
| Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 | Macht die Cannabisblüte zum kontrollierten Kraut | In Kraft seit 26. Juni 2025 |
| Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 | Verschärft die Lizenzbedingungen für Cannabisblüten | In Kraft seit 30. April 2026 |
| Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 | Lizenzen für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC | In Kraft seit 26. April 2026 |
| Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) | Ein künftiges Cannabisgesetz | Nur Entwurf, nicht in Kraft |
Die Bekanntmachung von 2025. Sie wurde am 23. Juni 2025 unterzeichnet und am 25. Juni in der Royal Gazette veröffentlicht. In Kraft trat sie am 26. Juni 2025. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Förderung des thailändischen traditionellen Medizinwissens B.E. 2542 (1999), im Folgenden „Gesetz von 1999“ genannt. Die Bekanntmachung ersetzte eine frühere Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter aus dem Jahr B.E. 2565 (2022).
Die Bekanntmachung erklärt nur die Blüte (den Blütenstand, im Szenejargon „Bud“) zum kontrollierten Kraut. Der Rest der Pflanze fällt nicht darunter. Ein kontrolliertes Kraut ist ein Pflanzenteil, den der Staat nach dem Gesetz von 1999 kontrolliert. Forschung, Export, Verkauf und Verarbeitung eines kontrollierten Krauts brauchen jeweils eine Lizenz.
Die beiden Ministerialverordnungen von B.E. 2569. Die erste ist die Verordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2), die am 30. April 2026 in Kraft trat. Sie ergänzt die Bekanntmachung von 2025 um strengere Lizenzbedingungen für Cannabisblüten. Die zweite ist die Verordnung über Extrakte. Ihr vollständiger Titel lautet „Ministerialverordnung über die Erlaubnis zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, zum Verkauf oder Besitz von Betäubungsmitteln der Kategorie 5, namentlich Cannabis- oder Hanfextrakten, B.E. 2569 (2026)“. In diesem Artikel heißt sie „Extraktverordnung“. Sie wurde am 26. März 2026 veröffentlicht und trat am 26. April 2026 in Kraft. Was sich in der Praxis geändert hat, lesen Sie in Thailands zwei Ministerialverordnungen von B.E. 2569.
Nach der Extraktverordnung können nur drei Arten von Antragstellern eine Lizenz für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC erhalten:
- thailändische juristische Personen, die nicht als „ausländisch“ im Sinne des Foreign Business Act (FBA) B.E. 2542 (1999) gelten
- Behörden
- das Thailändische Rote Kreuz
Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes. Früher hieß er Cannabis- und Hanfgesetz (Cannabis and Hemp Act). Das Kabinett billigte ihn am 22. September 2026 und leitete ihn an das Repräsentantenhaus weiter. Er ist nicht in Kraft.
Was Sie tun sollten: Speichern Sie von jedem der drei geltenden Texte den offiziellen Wortlaut aus der Royal Gazette. Notieren Sie auf der ersten Seite das Datum des Inkrafttretens. So können Sie einem Prüfer, Käufer oder Anwalt genau die Regel zeigen, an die Sie sich halten. Eine Zusammenfassung aus den Nachrichten ist kein Nachweis für eine Regel. Offizielle Fassungen finden Sie auf den Websites der Ministerien: Die Bekanntmachung von 2025 und die Lizenzverordnung mit ihrer Änderung Nr. 2 stehen auf der Website des DTAM, die Extraktverordnung auf der Website der FDA.
Was 2026 erlaubt ist und was nicht
Medizinische Verwendung
Cannabisblüten dürfen nur gegen ein Rezept auf dem offiziellen Formular PT 33 (ภ.ท.33) abgegeben werden. Ausstellen muss es eine dazu berechtigte Fachperson. Ein Rezept darf höchstens 30 Tage abdecken.
Verkauf und andere gewerbliche Tätigkeiten
Für vier Tätigkeiten ist eine Lizenz nach § 46 des Gesetzes von 1999 nötig: Verkauf, Verarbeitung zu gewerblichen Zwecken, Forschung und Export.
Das Gesetz schränkt außerdem ein, wie und wo Sie verkaufen dürfen:
- Kein Fernabsatz. Der Verkauf über Verkaufsautomaten, elektronische Kanäle und Computernetzwerke ist verboten. Cannabisblüten dürfen also nicht online verkauft werden.
- Kein Verkauf an bestimmten Orten: Tempel und andere religiöse Stätten, Wohnheime, öffentliche Parks, Zoos und Vergnügungsparks.
Anmerkung der Übersetzung: Nach § 78 des Gesetzes von 1999 drohen für Forschung, Export, Verkauf oder Verarbeitung eines kontrollierten Krauts ohne Lizenz nach § 46 bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht oder beides. Dieselbe Strafe gilt, wenn ein Betrieb weiterarbeitet, während seine Lizenz ausgesetzt ist. Manche Beiträge nennen eine Strafe von „3 Monaten / 25.000 Baht“. Eine solche Strafe gibt es in diesem Gesetz nicht. Die vollständige Liste der Sanktionen finden Sie in Aussetzung und Widerruf von Lizenzen in Thailand: Die vollständige Sanktionsübersicht.
Werbung
Werbung für kontrollierte Kräuter zu gewerblichen Zwecken ist auf allen Kanälen verboten. Was Sie hier posten dürfen und was nicht, lesen Sie in Werbe- und Verkaufsregeln für Cannabis in Thailand.
Rauchen vor Ort
Ein Geschäft darf Cannabis nicht an Kunden verkaufen, damit diese es vor Ort rauchen. Einzige Ausnahme ist die Abgabe durch Ärzte, Zahnärzte, Praktiker der thailändischen traditionellen Medizin, Praktiker der angewandten thailändischen traditionellen Medizin, Volksheiler und Praktiker der chinesischen Medizin. Auch sie dürfen das nur zur Behandlung ihrer eigenen Patienten.
Für Rauch und Geruch gibt es zusätzlich eine eigene Regel. Wenn sie andere Menschen stören, gelten sie als „öffentliches Ärgernis“ (public nuisance) nach dem Gesundheitsgesetz (Public Health Act) B.E. 2535 (1992). Das gilt für alle, nicht nur für Geschäfte.
Kein legaler Weg für den Freizeitkonsum
Seit der Streichung 2022 stehen Cannabisblüten nicht mehr auf der Betäubungsmittelliste. Die Bekanntmachung von 2025 hat sie nicht wieder aufgenommen. Deshalb beschreiben viele Artikel aus den Jahren 2022–2024 Cannabis als „entkriminalisiert“. Diese Artikel beziehen sich auf die Zeit vor der Rezeptpflicht. Dass Cannabis kein Betäubungsmittel ist, heißt aber nicht, dass Freizeitkonsum erlaubt ist. Seit Juni 2025 kommen Sie nur mit einem Rezept legal an Cannabisblüten.
Extrakte
Extrakte mit mehr als 0,2 Gewichtsprozent THC sind nach dem thailändischen Betäubungsmittelrecht weiterhin Betäubungsmittel der Kategorie 5. Für Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf oder Besitz brauchen Sie eine Lizenz nach der oben beschriebenen Extraktverordnung.
Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Farm oder ein Geschäft betreiben:
- Prüfen Sie, ob Ihre Lizenz nach § 46 jede Tätigkeit abdeckt, die Sie tatsächlich ausüben: Verkauf, Verarbeitung, Forschung oder Export. Jede dieser Tätigkeiten braucht eine Lizenz. Wer eine Tätigkeit ausübt, die seine Lizenz nicht abdeckt, handelt ohne Lizenz.
- Löschen Sie jeden Beitrag, in dem Blüten zum Verkauf angeboten oder beworben werden. Das gilt für Facebook, LINE, Websites und Marktplatz-Apps. Online-Verkauf und Werbung sind auf allen Kanälen verboten.
- Bevor Sie ein Rezept beliefern, prüfen Sie, ob es auf dem Formular PT 33 ausgestellt ist und höchstens 30 Tage abdeckt. Bewahren Sie von jedem belieferten Rezept eine Kopie auf. Damit belegen Sie, dass jeder Verkauf auf legalem Weg erfolgt ist.
Anmerkung der Übersetzung für Heimanbauer: Der Originalartikel behandelt den Anbau für den Eigenbedarf nicht. Aus den obigen Regeln ergeben sich aber zwei klare Punkte. Ohne Lizenz nach § 46 dürfen Sie keine Blüten verkaufen. Sie dürfen Blüten auch nicht bewerben oder online anbieten, nicht einmal in einem kleinen Gruppenchat. Ob der Anbau für den Eigenbedarf derzeit eine Meldung, Registrierung oder Lizenz erfordert, ließ sich für diesen Artikel nicht klären. Fragen Sie beim DTAM oder bei Ihrem Provinzgesundheitsamt nach, bevor Sie anfangen. Wenn Sie von den Erfahrungen anderer Anbauer lernen möchten, fragen Sie im Bereich „Lizenzen und Compliance“.
Gute Agrar- und Sammelpraxis (GACP): Der Standard für den Anbau
GACP ist ein Standard für den Anbau von Arzneipflanzen. Er legt fest, wie die Pflanze angebaut, geerntet und behandelt wird, und wird durch Inspektionen überprüft. Tilleke & Gibbins ist eine Anwaltskanzlei, die Zusammenfassungen des thailändischen Rechts veröffentlicht. Laut ihrer Zusammenfassung der Bekanntmachung von 2025 müssen Cannabisblüten, die verkauft oder exportiert werden, von GACP-zertifizierten Standorten stammen. Diese Regel steht in Ziffer 4(4) der Bekanntmachung. Die Zertifizierung des Standorts erfolgt durch das Department of Thai Traditional and Alternative Medicine (DTAM), die thailändische Behörde für traditionelle und alternative Medizin.
Was GACP abdeckt
GACP umfasst die Standortwahl, Bodenqualität, Wasserquellen, Luftqualität, Schädlingsbekämpfung, Hygiene, Baumaterialien und die Behandlung nach der Ernte. Außerdem müssen Sie Aufzeichnungen führen, mit denen sich jede Charge vom Samen bis zum Verkauf zurückverfolgen lässt. So sehen Sie, woher jede Charge stammt, was in sie eingeflossen ist und an wen sie verkauft wurde.
So läuft die Zertifizierung ab
Sie werden zertifiziert, nachdem ein Prüfer des DTAM Ihren Standort besucht hat. Ein Zertifikat gilt nicht unbegrenzt. Fragen Sie beim DTAM nach, wie lange es derzeit gültig ist und wie oft die Prüfer zur Kontrolle wiederkommen.
Bestehende Lizenzinhaber
Einige Lizenzen wurden nach § 46 erteilt, bevor die Bekanntmachung von 2025 in Kraft trat. Auch die Inhaber dieser Lizenzen müssen die Bedingungen der Bekanntmachung erfüllen.
Anmerkung der Übersetzung: Das droht einem Lizenzinhaber, der gegen die Bedingungen nach dem Gesetz von 1999 verstößt:
- Aussetzung (§ 52): Mit einer einzigen Anordnung kann eine Lizenz für bis zu 90 Tage ausgesetzt werden.
- Widerruf (§ 54): Nach einem Widerruf erhalten Sie zwei Jahre lang keine Lizenz nach diesem Gesetz. Danach entscheidet die Lizenzbehörde nach eigenem Ermessen über jede neue Lizenz.
- Für wen die Sperre gilt: Nach Ziffer 8(1)(e) der Ministerialverordnung über die Lizenzierung von Forschung, Export, Verkauf und Verarbeitung kontrollierter Kräuter B.E. 2559 (2016) gilt die zweijährige Sperre für das Unternehmen sowie für seine Direktoren, Geschäftsführer und sonstigen verantwortlichen Personen.
- Widerspruch (§§ 70 und 71): Sie können innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung Widerspruch beim Ausschuss für den Schutz und die Förderung des thailändischen traditionellen Medizinwissens einlegen. Die Anordnung bleibt wirksam, solange das Verfahren läuft. Die Entscheidung des Ausschusses ist endgültig.
Anmerkung der Übersetzung zu den Bedingungen in Thailand: In der Regenzeit werden Papierprotokolle im Farmschuppen feucht, und die Tinte verläuft. Bewahren Sie das Protokoll in einer geschlossenen Box auf und fotografieren Sie jede Seite einmal pro Woche als Sicherung. Verwenden Sie nur Pflanzenschutzmittel, die beim Department of Agriculture (กรมวิชาการเกษตร, thailändische Landwirtschaftsbehörde) registriert sind, und halten Sie sich an das Etikett (siehe Was Sie nach dem thailändischen GACP legal spritzen dürfen). Wenn Sie Stecklinge von einer anderen Farm kaufen, brauchen Sie die Herkunftsaufzeichnungen dieser Farm. Sonst können Sie die Charge nicht bis zum Samen zurückverfolgen. Mit gekauften Stecklingen können Sie außerdem Schädlinge, das Hopfen-Latent-Viroid oder die falsche Sorte einschleppen.
Was Sie tun sollten: Beginnen Sie jetzt mit Ihren Aufzeichnungen, noch bevor Sie den Antrag stellen. Ein Prüfer kontrolliert, ob sich jede Charge zurückverfolgen lässt, und fehlende Aufzeichnungen können Sie später nicht nachholen. Halten Sie über einen vollständigen Anbauzyklus fest:
- woher die Samen oder Stecklinge stammen
- jeden Dünger und jedes sonstige Betriebsmittel, mit Datum und Dosis
- jede Spritzung, mit Produktname und Registrierungsnummer des Department of Agriculture
- das Erntegewicht jeder Charge und an wen jede Charge ging
Testen Sie das zuerst in einem Raum oder mit einer einzelnen Charge. So erkennen Sie Lücken in Ihren Aufzeichnungen, bevor ein Prüfer sie findet. Wenden Sie sich danach an das DTAM, das Standorte für den Cannabisanbau zertifiziert. Eine Lizenz für den Verkauf oder die Verarbeitung von Blüten beantragen Sie in Bangkok beim DTAM, sonst beim Provinzgesundheitsamt (สสจ.) der Provinz, in der Ihr Betrieb liegt.
Was sich als Nächstes ändern könnte
Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes. Das Kabinett billigte den Entwurf am 22. September 2026. Bevor er in Kraft treten kann, muss er noch das Repräsentantenhaus und den Senat passieren, die königliche Zustimmung erhalten und in der Royal Gazette veröffentlicht werden. Bis dahin gelten weiterhin die Bekanntmachung von 2025 und die beiden oben genannten Ministerialverordnungen. Mögliche Szenarien finden Sie in Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act): Wo die Cannabis-Gesetzgebung in Thailand tatsächlich steht.
Regeln können sich schnell ändern. Die geltenden Regeln stammen aus Texten der Ministerien, nicht aus einem vom Parlament verabschiedeten Cannabisgesetz. Deshalb können sie sich auch ohne neues Gesetz ändern. Wie schnell das gehen kann, zeigt die Bekanntmachung von 2025: Sie wurde am 25. Juni veröffentlicht und trat schon am nächsten Tag in Kraft.
Export. Für den Export brauchen Sie eine Lizenz. Thailändische Produzenten können regulierte Märkte im Ausland weiterhin nur über eine GACP-zertifizierte Farm beliefern. Zu Zielländern und Dokumenten siehe Von der thailändischen Farm in einen regulierten Auslandsmarkt.
Was Sie tun sollten:
- Prüfen Sie einmal im Monat die Royal Gazette auf neue Bekanntmachungen zu Cannabis. Eine neue Regel kann schon einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Eine andere Vorwarnung bekommen Sie möglicherweise nicht.
- Planen Sie keine Investitionen auf Grundlage des Gesetzentwurfs. Er kann sich in jedem der noch ausstehenden Schritte ändern.
- Wenn Sie exportieren wollen, holen Sie zuerst die GACP-Zertifizierung ein. Ohne sie kann ein regulierter Käufer im Ausland nicht legal bei Ihnen kaufen.
Zusammenfassung
2026 brauchen Sie in Thailand für Cannabisblüten ein Rezept. Für Verkauf, Export und Extrakte mit mehr als 0,2 % THC ist eine Lizenz nötig. Die GACP-Zertifizierung ist der Standard für den Anbau. Achten Sie bei jedem Leitfaden auf das Datum: Regeln, die in Artikeln aus den Jahren 2022–2024 als aktuell beschrieben werden, gelten nicht mehr.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Thailändische Regeln können per Bekanntmachung geändert werden. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut in der Royal Gazette oder wenden Sie sich an einen thailändischen Anwalt, bevor Sie handeln.
Wenn Sie eine Frage zu diesen Regeln haben oder schon eine GACP-Inspektion durchlaufen haben, schreiben Sie unten in dieses Thema, damit andere Anbauer davon lernen können.
Quellen
- Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 (2025). Royal Gazette, 25. Juni 2025.
- Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 (2026). Royal Gazette, 30. April 2026.
- Ministerialverordnung über die Erlaubnis zur Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, zum Verkauf oder Besitz von Betäubungsmitteln der Kategorie 5, namentlich Cannabis- oder Hanfextrakten, B.E. 2569 (2026). Royal Gazette, 26. März 2026.
- Gesetz zum Schutz und zur Förderung des thailändischen traditionellen Medizinwissens B.E. 2542 (1999), §§ 46, 52, 54, 70, 71 und 78.
- Ministerialverordnung über die Lizenzierung von Forschung, Export, Verkauf und Verarbeitung kontrollierter Kräuter B.E. 2559 (2016). Royal Gazette Bd. 133, Teil 103 Kor, 9. Dezember 2016, Ziffer 8(1)(e).
- Foreign Business Act (FBA) B.E. 2542 (1999).
- Gesundheitsgesetz (Public Health Act) B.E. 2535 (1992).
- Tilleke & Gibbins, „Thailand’s New Cannabis Controls Impact Doctors, Dispensaries, and Growers“, 3. September 2025. https://www.tilleke.com/insights/thailands-new-cannabis-controls-impact-doctors-dispensaries-and-growers/2/