Hanfprodukte und Verarbeitung: CBD-Extraktion, Qualitätsprüfung, Vorschriften und Handelsdokumente (Teil 2 von 2)

Hanf lässt sich als Faser, als Samen oder als CBD-Extrakt verkaufen. Jeder dieser Wege braucht schon vor der Aussaat eigene Maschinen, eigene Lizenzen und eigene Abnehmer. Die Extraktion verlangt von den dreien das meiste Kapital und die strengste Lizenz. Qualitätsprüfung und rechtliche Vorschriften betreffen alle drei Wege.

Dieser Teil behandelt die CBD-Extraktion und -Raffination, die Qualitätskontrolle und die Vorschriften in Thailand, in der Europäischen Union und im übrigen Südostasien. Danach folgen die Handelsdokumente und die Chancen für Hanfbetriebe in dieser Region. Am Ende steht eine kurze Checkliste.

Dies ist Teil 2. Teil 1: https://asiannabis.com/t/1465


3. Extraktion und Raffination

Zuerst die Lizenz

In Thailand dürfen Cannabis- und Hanfextrakte nur mit Lizenz hergestellt werden. Am 26. April 2026 trat die Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 in Kraft und verschärfte die Lizenzvergabe. Für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC kommen seitdem nur noch drei Arten von Antragstellern infrage. Das sind thailändische juristische Personen, die nach dem Gesetz über ausländische Geschäftstätigkeit (Foreign Business Act) B.E. 2542 nicht als „ausländisch“ gelten, außerdem staatliche Stellen und das Thailändische Rote Kreuz. Die Änderungen von 2026 erklärt der Beitrag Thailands zwei Ministerialverordnungen von B.E. 2569.

Dieser Abschnitt ist keine Anleitung zur Extraktion zu Hause oder ohne Lizenz.

Anmerkung der Übersetzung: Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Unternehmensstruktur die Lizenz überhaupt bekommen kann. Erst danach lohnt es sich, Preise für Anlagen einzuholen. Gilt Ihr Unternehmen nach dem Foreign Business Act als „ausländisch“, bleibt ihm der Weg für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC verschlossen.

Extraktionsverfahren im Vergleich

Verfahren Lösungsmittel Typisches Ergebnis Richtwert CAPEX* Wichtiger Punkt
CO₂ superkritisch CO₂ Sauberer Rohextrakt für die Raffination Hoch (zehn- bis hunderttausende USD) Komplexe Hochdruckanlage, keine organischen Restlösungsmittel
Ethanol Ethanol in Lebensmittelqualität Rohextrakt (Rohöl) Niedrig bis mittel (etwa zehntausend bis wenige hunderttausend USD) Lösungsmittelrückgewinnung und Prüfung auf Restlösungsmittel nötig
Kohlenwasserstoff (BHO) / Rosin-Presse Butan/Propan / keines THC-Konzentrate — Gehört nicht zum Hanf- und CBD-Thema dieses Beitrags

*CAPEX steht für Investitionsausgaben, also die Kosten für den Kauf der Anlage. Die Zahlen sind nur Richtwerte. Echte Angebote hängen von der Kapazität, dem Automatisierungsgrad und den örtlichen Zertifizierungsvorgaben ab.

Zwei Begriffe aus der Tabelle:

  • Superkritisches CO₂: Kohlendioxid unter hohem Druck und hoher Temperatur. In diesem Zustand verhält es sich teils wie ein Gas und teils wie eine Flüssigkeit und kann Cannabinoide lösen. Mehr dazu im Beitrag CO2-Extraktion von Cannabis.
  • BHO (Butan-Haschischöl): ein Extrakt, der mit Butan oder Propan hergestellt wird. Er dient wie die Rosin-Presse (Hitze und Druck, ohne Lösungsmittel) der Herstellung von THC-Konzentraten. Deshalb behandelt dieser Beitrag beides nicht.

In der gewerblichen CBD-Produktion herrschen CO₂ und Ethanol vor. Beide liefern einen sauberen Rohextrakt, der sich mit erprobten Abläufen weiter raffinieren lässt. Die Ethanol-Extraktion behandelt der Beitrag Ethanol-Extraktion von Cannabis. Einen Vergleich der Verfahren finden Sie unter Cannabis-Extraktion erklärt.

Den Rohextrakt Schritt für Schritt raffinieren

Jeder Schritt entfernt oder verändert etwas:

  1. Winterisierung – Wachse entfernen. Der Rohextrakt wird in Ethanol gelöst und auf etwa −20 bis −40 °C gekühlt. Wachse und Fette (Lipide) werden dabei fest und lassen sich abfiltern.
  2. Decarboxylierung – das Cannabinoid aktivieren. Die Pflanze bildet CBDA, also die Säureform. Bei Hitze gibt CBDA CO₂ ab und wird zu CBD. Häufig genannt werden etwa 110–130 °C für 45–90 Minuten bei trockenem Material. Ermitteln Sie Zeit und Temperatur für Ihren Betrieb durch eigene Tests, denn zu viel Hitze baut Cannabinoide ab. Die Chemie dahinter erklärt der Beitrag Edibles und Decarboxylierung.
  3. Destillation – konzentrieren. Die Kurzweg- oder die Dünnschichtdestillation (zwei Bauarten von Vakuumdestillationsanlagen) konzentriert die Cannabinoide zu einem Destillat, meist mit 80–90 % oder mehr. Dabei werden auch die meisten Terpene und das Chlorophyll entfernt.
  4. Chromatografie – einzelne Stoffe trennen. Dafür gibt es die präparative HPLC, also Hochleistungsflüssigkeitschromatografie im Produktionsmaßstab, oder die Zentrifugal-Verteilungschromatografie. Beide trennen CBD von den Neben-Cannabinoiden, auch von restlichem THC. Das Ergebnis ist ein Isolat aus CBD mit einer Reinheit von 99 % oder mehr.

Anmerkung der Übersetzung: Für die Winterisierung brauchen Sie Gefrierkapazität, die −20 bis −40 °C hält. Fällt der Strom aus, erwärmt sich die Charge und die Wachse lösen sich wieder. Planen Sie deshalb eine Notstromversorgung ein oder legen Sie diesen Schritt auf Zeiten ohne Stromausfälle. Ethanoldampf entzündet sich außerdem leicht. Bei Raumtemperaturen von 30–35 °C verdunstet mehr Ethanol. Belüftung und Brandschutz sind deshalb noch wichtiger.

Fertigprodukte

Zu den fertigen Produktformen gehören:

  • Öle und Tinkturen in MCT-Öl (Öl aus mittelkettigen Triglyceriden, meist aus Kokos gewonnen) oder in Hanfsamenöl
  • Kapseln
  • Topika (Produkte, die auf die Haut aufgetragen werden)
  • essbare Produkte (Edibles)

Für jede Form gelten andere Vorschriften. Vape-Produkte kommen in Thailand nicht infrage, weil Einfuhr und Verkauf von E-Zigaretten dort verboten sind.

Ihr nächster Schritt: Legen Sie sich vor dem Kauf einer Anlage auf eine einzige Produktform fest. Finden Sie heraus, welche thailändische Vorschrift für sie gilt, und klären Sie, ob Ihr Unternehmen dafür eine Lizenz bekommen kann.


4. Qualitätskontrolle

Geprüft wird an drei Stellen: beim Rohmaterial, während der Verarbeitung und beim Fertigprodukt.

Rohmaterial – was Sie in der Biomasse prüfen sollten:

  • Cannabinoidprofil (CBD, CBDA, THC, THCA). Es entscheidet darüber, ob die Charge die Vorschriften einhält und wie viel sie für die Verarbeitung wert ist.
  • Feuchtigkeit.
  • Pestizidrückstände. Die Extraktion konzentriert sie, sodass ein kleiner Rückstand in der Pflanze zu einem größeren im Extrakt wird. Siehe Pestizidrückstände auf Cannabis.
  • Schwermetalle. Hanf ist ein Bioakkumulator, das heißt, er zieht Metalle aus dem Boden in sein Gewebe. Man untersucht ihn sogar für die Phytosanierung, bei der Pflanzen belastete Böden reinigen (Rheay et al., 2021).
  • Mikrobielle Belastung. Die größte Sorge gilt den Schimmelpilzen Aspergillus und Fusarium. Die Schimmelgifte und das Risiko in der Regenzeit behandelt der Beitrag Mykotoxine auf Cannabisblüten.

Während der Verarbeitung – was Sie entlang der Linie messen sollten:

  • Ausbeute pro kg Biomasse
  • wie viel Wachs die Winterisierung entfernt hat
  • THC im Destillat
  • Reinheit des Isolats

Fertigprodukt: Sie brauchen ein Analysezertifikat (COA) von einem unabhängigen, akkreditierten Labor. Es sollte Wirkstoffgehalt, THC, Schwermetalle, Pestizide, mikrobielle Belastung und, wo nötig, Restlösungsmittel abdecken. Wie man ein solches Zertifikat liest, erklärt der Beitrag So lesen Sie ein Analysezertifikat für Cannabis.

Anmerkung der Übersetzung: Hanf zieht Metalle aus dem Boden. Lassen Sie deshalb vor der Aussaat den Boden des Feldes prüfen, besonders bei Flächen in der Nähe von Straßen, Fabriken oder ehemaligen Bergwerken. Verwenden Sie in Thailand nur Pestizide, die beim Department of Agriculture (กรมวิชาการเกษตร) registriert sind, und halten Sie sich genau an das Etikett. Lassen Sie sich bei der Laborwahl die Akkreditierungsurkunde zeigen. Prüfen Sie, ob jeder Test, den Sie brauchen, im Akkreditierungsumfang steht. Labore in Thailand werden im Beitrag Cannabisblüten vor dem Export prüfen: Feuchtigkeit, thailändische Labore und die letzte Kontrolle des Analysezertifikats besprochen.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie eine Probe Ihrer ersten Ernte auf Cannabinoide, Schwermetalle und Pestizide testen, bevor Sie einen Verarbeitungsvertrag unterschreiben.


5. Die Vorschriften

5.1 Thailand

Blüten. Cannabisblüten sind ein kontrolliertes Kraut nach der Bekanntmachung des Ministeriums für öffentliche Gesundheit über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568. Die Bekanntmachung stützt sich auf das Gesetz zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542. Sie gilt seit dem 26. Juni 2025. Was sie für Anbauer bedeutet, erklärt der Beitrag Cannabis als kontrolliertes Kraut in Thailand.

  • Blüten dürfen nur gegen ein Rezept auf dem Formular PT 33 (ภ.ท.33) abgegeben werden, das eine befugte Fachperson ausstellt. Ein Rezept deckt höchstens 30 Tage ab, eine Wiederholung ist nicht erlaubt. Siehe Das PT-33-Rezept für Cannabis.
  • Verkaufte oder exportierte Blüten müssen von einer GACP-zertifizierten Anbaufläche stammen. GACP (Good Agricultural and Collection Practice, gute Agrar- und Sammelpraxis) ist der Standard dafür, wie ein Betrieb eine Heilpflanze anbaut, erntet und dokumentiert. Siehe Gute Agrar- und Sammelpraxis für Cannabis.
  • Online-Verkauf und Werbung für Blüten sind verboten. Freizeitkonsum ist nicht erlaubt.
  • Wer ein kontrolliertes Kraut ohne Lizenz erforscht, exportiert, verkauft oder verarbeitet, wird nach § 78 des Gesetzes von 1999 bestraft. Es drohen bis zu 1 Jahr Haft und/oder eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht.
  • Wie Blüten und Extrakte unterschiedlich behandelt werden, lesen Sie unter Rohe CBD-Blüte versus Extrakt.

Lizenzen im Jahr 2026. Zwei Ministerialverordnungen von B.E. 2569 haben die Lizenzvergabe verschärft:

  • die Verordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte, in Kraft seit 26. April 2026 (siehe Abschnitt 3)
  • die Verordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2), in Kraft seit 30. April 2026, die die Lizenzkriterien für Cannabisblüten verschärft

Keine der beiden Verordnungen ändert die Regeln für das PT-33-Rezept.

Lebensmittel. Die Grenzwerte für THC und CBD in Lebensmitteln legen Bekanntmachungen des Ministeriums für öffentliche Gesundheit fest:

  • Nr. 425 B.E. 2564 für Hanfsamen, Samenöl, Samenprotein und Lebensmittel, die diese enthalten, geändert durch Nr. 437 B.E. 2565
  • Nr. 427 B.E. 2564 für Lebensmittel, die Teile der Cannabis- oder Hanfpflanze enthalten

Die Grenzwerte hängen von Produktart und Portionsgröße ab, und es gelten Kennzeichnungsregeln. Prüfen Sie den aktuellen Text der Thai FDA, bevor Sie eine Rezeptur entwickeln. Die Kennzeichnung behandelt der Beitrag Kennzeichnung von Cannabisprodukten in Thailand.

Kosmetik. Zutaten aus Hanf sind im Rahmen der Kosmetikvorschriften der Thai FDA erlaubt. Wird behauptet, ein Produkt behandle eine Krankheit, braucht es eine Arzneimittelzulassung.

Export. Die Bekanntmachung B.E. 2568 regelt Blüten als kontrolliertes Kraut. Sie ist keine Exportgenehmigung, für den Export brauchen Sie eine eigene Lizenz. Welche Hanfprodukte das Land verlassen dürfen, erklärt der Beitrag Was Thailand als Hanf tatsächlich verlassen darf.

Gesetzentwurf. Der Cannabis Control Act ist noch ein Entwurf und kein geltendes Recht. Das Kabinett hat den Entwurf am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet. Siehe Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes.

5.2 Europäische Union

Status als neuartiges Lebensmittel. Ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) ist ein Lebensmittel, das vor Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde. Deshalb braucht es vor dem Verkauf eine Sicherheitszulassung. Neuartige Lebensmittel fallen unter die Verordnung (EU) 2015/2283. Im Januar 2019 wurde der Novel-Food-Katalog der EU aktualisiert:

  • Cannabisextrakte und Cannabinoide gelten als neuartig und brauchen eine Zulassung. Das gilt auch für synthetische Cannabinoide und für Produkte, denen sie zugesetzt werden.
  • Hanfsamen, Samenöl, Hanfsamenmehl und entöltes Samenmaterial wurden in der EU schon früher verzehrt und sind keine neuartigen Lebensmittel. Nationale Vorschriften können trotzdem gelten.

Die Position der EFSA im Jahr 2026. Die EFSA ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Ihre wissenschaftlichen Gutachten nutzt die EU, um Lebensmittel zuzulassen.

  • Am 9. Februar 2026 legte die EFSA eine vorläufige sichere Aufnahmemenge von 0,0275 mg pro kg Körpergewicht und Tag fest. Für einen Erwachsenen mit 70 kg sind das etwa 2 mg pro Tag. Der Wert gilt für CBD mit mindestens 98 % Reinheit in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Laut EFSA ließ sich die Sicherheit für drei Gruppen nicht belegen: Menschen unter 25, Schwangere oder Stillende sowie Menschen, die Medikamente nehmen.
  • Im September 2026 gab die EFSA ihr erstes positives Gutachten zu einem Novel-Food-Antrag für CBD ab (synthetisches CBD, bis zu 2 mg pro Tag).
  • Für den Verkauf ist weiterhin eine Entscheidung der Europäischen Kommission nötig.

Kosmetik. Kosmetika fallen unter die EU-Kosmetikverordnung, nicht unter die Novel-Food-Vorschriften. Ein Produkt mit Hanfsamenöl und ein Produkt mit CBD brauchen trotzdem jeweils eine eigene Konformitätsprüfung.

5.3 Übriges Südostasien

  • Singapur: Das Central Narcotics Bureau stellt klar, dass Einfuhr, Ausfuhr, Besitz, Verkauf und Konsum von Produkten mit kontrollierten Drogen strafbar sind, auch bei Spuren. Die Singapore Food Agency erlaubt nicht, Lebensmittel mit Hanfsamen für den Eigenbedarf einzuführen.
  • Malaysia und Indonesien: Cannabis unterliegt dem nationalen Betäubungsmittelrecht, in Malaysia dem Dangerous Drugs Act 1952 und in Indonesien dem Gesetz Nr. 35/2009 über Betäubungsmittel. Klären Sie den Status von Samen- und Faserprodukten mit einem Anwalt vor Ort.
  • Vietnam: Hanfsamen und Hanffasern werden gehandelt. Einen klaren Zulassungsweg für CBD-Produkte konnte man jedoch nicht bestätigen. Klären Sie das mit einem Anwalt vor Ort.

5.4 Handelsdokumente

  • Fasern und Schäben brauchen meist ein Pflanzengesundheitszeugnis, also ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass das Pflanzenmaterial frei von Schädlingen und Krankheiten ist. Manchmal kommt eine THC-Erklärung hinzu.
  • Zolltarifnummern. Der Zoll ordnet Waren nach HS-Codes ein (Harmonisiertes System). Hanfsamen fallen meist unter HS 1207.99, Hanfsamenöl unter HS 1515.90. Lassen Sie die nationale Tarifposition von einem Zollagenten bestätigen. Ein falscher Code kann zu Verzögerungen, Kontrollen oder Zurückweisung führen.
  • Extrakte. Holen Sie für jedes Zielland ein Rechtsgutachten ein, bevor Sie sich auf Produktionsmengen festlegen. Nehmen Sie Vertragsklauseln für Änderungen der Vorschriften auf. Eine Lieferung, die bei Vertragsabschluss legal war, kann bei Ankunft unter neue Beschränkungen fallen.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich vor einem Exportgeschäft von einem Zollagenten die genaue Tarifposition und die Dokumentenliste für das Zielland nennen, und zwar schriftlich.


6. Chancen in Thailand und Südostasien

Die Lieferketten für Hanf stehen in dieser Region noch am Anfang. Praktische Chancen gibt es in diesen Bereichen:

  • Lizenzierte Verarbeitung: lizenzierte Kapazitäten für Extraktion und Raffination von Biomasse aus heimischem Anbau. In Thailand wird etwas Hanf angebaut, vor allem im Norden.
  • Fasern und Schäben: Entholzung und Verarbeitung von Schäben für Bau und technische Anwendungen.
  • Zutaten: Lebensmittelzutaten aus Hanfsamen (Protein, Öl) für heimische Hersteller von Naturkost.
  • Laboranalytik: akkreditierte Labore, die die COA-Anforderungen aus Abschnitt 4 abdecken.

Anmerkung der Übersetzung: Jede dieser Chancen ist ein Geschäft, das anderen Hanfbetrieben dient. Für Anbauer zählt deshalb nicht zuerst, welche Chance die größte ist. Entscheidend ist, welche dieser Dienstleistungen es in erreichbarer Nähe Ihres Betriebs schon gibt. Davon hängt ab, auf welchem Weg Sie tatsächlich verkaufen können.


Zusammenfassung und Checkliste

Die Hanfverarbeitung ist keine einzelne Branche. Es sind mehrere Branchen nebeneinander, die denselben Rohstoff nutzen. Faser, Samen und CBD-Extrakt brauchen jeweils eigenes Kapital, eigene Lizenzen, eigene Qualitätskontrolle und eigene Abnehmer. Hanfbetriebe in Südostasien halten sich, wenn sie mit einem klar umrissenen Produkt und einem bekannten Markt anfangen. Wer alles aus Hanf herstellen will, hat es schwer.

Bevor Sie anbauen oder investieren:

  1. Wählen Sie ein Produkt und benennen Sie dafür den Abnehmer, die Verarbeitungsmaschine und die Lizenz.
  2. Klären Sie bei Extrakten, ob Ihr Unternehmen nach der Verordnung B.E. 2569 eine thailändische Extraktlizenz bekommen kann.
  3. Lassen Sie den Boden Ihres Feldes auf Schwermetalle und Ihre erste Ernte auf Cannabinoide und Pestizide testen.
  4. Prüfen Sie, welche Lebensmittel-, Kosmetik- oder Exportvorschrift für Ihr Fertigprodukt gilt.
  5. Beginnen Sie mit einer kleinen Versuchscharge und einer schriftlichen Vereinbarung mit einem Abnehmer.

Haben Sie Hanf in Thailand oder in der Region schon über einen dieser Wege vermarktet? Oder kommen Sie bei einer Lizenz- oder Testfrage nicht weiter? Schreiben Sie Ihre Erfahrung oder Frage als Antwort unter dieses Thema, damit andere Anbauer darauf eingehen können.

Literatur (Teil 2)

  1. Central Narcotics Bureau, Singapur. FAQs about hemp and CBD oil products. https://www.cnb.gov.sg/educational-resources/myths-and-facts-about-drugs/cannabis/faqs-about-hemp-and-cbd-oil-products
  2. EFSA Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens (NDA), Turck, D., et al. (2026). Update of the statement on safety of cannabidiol as a novel food. EFSA Journal, 24(2). https://doi.org/10.2903/j.efsa.2026.9862
  3. Europäisches Parlament und Rat. Regulation (EU) 2015/2283 on novel foods. Official Journal of the European Union, L 327, 11.12.2015. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2015/2283/oj
  4. Fike, J. (2016). Industrial hemp: renewed opportunities for an ancient crop. Critical Reviews in Plant Sciences, 35(5–6), 406–424.
  5. Ministerium für öffentliche Gesundheit, Thailand. Notification No. 427 B.E. 2564: Food products containing parts of cannabis or hemp. https://ockt.dtam.moph.go.th/images/กฎหมาย/34._พรบ_อาหาร_ฉ427.PDF
  6. Ministerium für öffentliche Gesundheit, Thailand. Notification No. 425 B.E. 2564: Hemp seed, hemp seed oil, hemp seed protein and food products containing hemp seed (geändert durch Nr. 437 B.E. 2565). Royal Thai Government Gazette.
  7. Ministerium für öffentliche Gesundheit, Thailand. Notification Re: Controlled Herbs (Cannabis) B.E. 2568 (unterzeichnet am 23. Juni 2025; veröffentlicht in der Royal Thai Government Gazette am 25. Juni 2025; in Kraft seit 26. Juni 2025).
  8. Rheay, H. T., Omondi, E. C., & Brewer, C. E. (2021). Potential of hemp (Cannabis sativa L.) for paired phytoremediation and bioenergy production. GCB Bioenergy, 13(4), 525–536.
  9. Schluttenhofer, C., & Yuan, L. (2017). Challenges towards revitalizing hemp: a multifaceted crop. Trends in Plant Science, 22(11), 917–929.