Gute Anbau- und Sammelpraxis für Cannabis: Lagerung, Prüfung, Freigabe, Audits und die thailändischen Regeln (Teil 2 von 2)

Dies ist Teil 2. Teil 1: Good Agricultural and Collection Practice for Cannabis: Records, Farm Site, Crop and Drying (Part 1 of 2)

Die Gute Anbau- und Sammelpraxis (GACP) ist das Qualitätssystem für Pflanzen, die später als Rohstoff für Arzneimittel dienen. Grundlage ist die Leitlinie EMA/HMPC/246816/2005 Rev. 1 der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Sie wurde im Juli 2025 verabschiedet. Ihre zentrale Forderung: Jede Charge muss sich bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen lassen.

Teil 1 behandelte Aufzeichnungen, Personal, den Betriebsstandort, das Pflanzgut, Anbauaufzeichnungen, Schädlingsbekämpfung sowie Ernte und Trocknung. Dieser Teil behandelt, was nach der Trocknung geschieht: Lagerung, Laborprüfung, Freigabe, Audits, die thailändischen Regeln, den richtigen Einstieg und die Gründe, warum erste Audits scheitern.

10. Lagerung und Transport

Verpacktes Trockenmaterial „sollte in einem trockenen, gut belüfteten Gebäude gelagert werden“. Empfohlen werden belüftete Behälter, „um das Risiko von Schimmelbildung oder Gärung zu verringern“. Wiederverwendbare Verpackungen müssen vor jedem Einsatz gereinigt und getrocknet werden.

Das Etikett „muss gut lesbar, dauerhaft befestigt und aus ungiftigem Material sein“. Es nennt den Namen des Materials, den Chargencode, die Menge, das Datum und den Status.

Im Lager werden drei Gruppen getrennt gehalten:

  • Material in Quarantäne, das noch auf Prüfergebnisse wartet;
  • freigegebenes Material, das die Prüfung bestanden hat und versandt werden darf;
  • abgelehntes Material, das die Prüfung nicht bestanden hat.

Die Schädlingsbekämpfung geht im Lager und in den Fahrzeugen weiter. Viele Betriebe bewahren außerdem Rückstellmuster auf. Das ist ein kleiner Teil jeder Charge, der für spätere Prüfungen zurückbehalten wird. In der Branche ist das gängige Praxis.

Anmerkung der Übersetzung: In Thailand ist die Außenluft oft feucht. Wer ein Lager mit dieser Luft belüftet, bringt Feuchtigkeit hinein statt hinaus. Ein „trockenes“ Lager braucht hier meist eine Klimaanlage oder einen Luftentfeuchter, dazu einen Datenlogger für Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Lkw, die in der Sonne stehen, heizen sich stark auf. Planen Sie daher kurze, schattige oder klimatisierte Transporte und zeichnen Sie die Bedingungen auf.

Was Sie tun sollten: Kennzeichnen Sie drei getrennte Bereiche mit Schildern: Quarantäne, freigegeben und abgelehnt. So kann keine Charge versehentlich versandt werden, bevor ihr Prüfergebnis vorliegt.

11. Prüfung und Freigabe

Der Probenahmeplan

Ein Probenahmeplan legt vier Dinge fest. Er definiert die Charge. Er definiert die Einzelproben, also die kleinen Teilmengen, die aus verschiedenen Bereichen der Charge entnommen werden. Er legt fest, wo diese Teilmengen entnommen werden und wer sie entnimmt. Eine Probe nur von oben aus einem Sack sagt Ihnen nur etwas über die oberste Schicht dieses Sacks.

Was geprüft werden muss

Ein Analysezertifikat gibt die Prüfungen wieder, die an einer Probe durchgeführt wurden (wie man ein Cannabis-Analysezertifikat liest). Prüfungen auf Verunreinigungen umfassen meist Schwermetalle, Pestizidrückstände, krankheitserregende Mikroorganismen und Mykotoxine (Giftstoffe, die Schimmelpilze hinterlassen). Klären Sie beim DTAM (Abteilung für traditionelle thailändische und alternative Medizin), welche Prüfungen die thailändischen Regeln derzeit für Blüten vorschreiben, die verkauft oder exportiert werden. Der US-Bundesstaat Kalifornien verlangt ein breiteres Prüfpanel mit acht Kategorien.

Prüfung Zweck Wo vorgeschrieben
Cannabinoide und Terpene Identität und Gehalt Kalifornisches Panel
Feuchtigkeitsgehalt und Wasseraktivität Zeigt, ob getrocknete Blüten Mikroben widerstehen können Kalifornisches Panel
Mikrobielle Verunreinigungen Krankheitserreger und Gesamtkeimzahlen Kalifornisches Panel
Mykotoxine Giftstoffe, die nach Schimmelbefall zurückbleiben Kalifornisches Panel
Schwermetalle Aufnahme aus Boden, Wasser und Betriebsmitteln Kalifornisches Panel
Pestizidrückstände Rückstände aus dem Pflanzenschutz Kalifornisches Panel
Restlösungsmittel In verarbeiteten Produkten verbliebenes Lösungsmittel Kalifornisches Panel
Fremde Bestandteile Physikalische Verunreinigung Kalifornisches Panel

Anmerkung der Übersetzung: Kalifornien dient hier als Beispiel für ein vollständiges Prüfpanel. Als Anbauer in Thailand sollten Sie die inländischen Mindestanforderungen beim DTAM bestätigen lassen. Ein Exportkunde kann zusätzliche Prüfungen verlangen. Fragen Sie den Käufer vor der Pflanzung nach seiner Prüfliste und seinen Grenzwerten. Diese Liste bestimmt nämlich Ihre Betriebsmittel und Ihr Trocknungsziel. Achten Sie bei Laboren auf eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 für jede Prüfung, die Sie brauchen. Lassen Sie sich von jedem Labor das Akkreditierungszertifikat zeigen und prüfen Sie, ob diese Prüfung im Geltungsbereich aufgeführt ist.

Grenzwerte unterscheiden sich je nach Markt

Die konkreten Grenzwerte schwanken stark. Entnehmen Sie sie daher den Regeln des Marktes, in den Sie verkaufen. Wie groß die Unterschiede sind, zeigt die Übersichtsarbeit von Gwinn und Kollegen aus dem Jahr 2023 in Frontiers in Microbiology.

In den verschiedenen US-Rechtsräumen reichen die Eingriffswerte für Hefen und Schimmelpilze insgesamt von 100 bis 100.000 koloniebildenden Einheiten pro Gramm (KBE/g). KBE/g ist die Zahl lebender Mikrobenkolonien, die aus einem Gramm Probe wachsen. Für gefährliche Arten wie Aspergillus und Fusarium schlagen die Autoren einen Grenzwert von 10 KBE/g vor.

Kalifornien verlangt Labore mit Akkreditierung nach ISO/IEC 17025, der internationalen Norm für die Kompetenz von Prüflaboren. Außerdem verbietet Kalifornien, ein Analysezertifikat nach seiner Ausstellung ohne Erlaubnis der Behörde zu ändern.

Ergebnisse außerhalb der Spezifikation und Rückrufe

Ein Ergebnis außerhalb der Spezifikation ist ein Prüfergebnis jenseits des vereinbarten Grenzwerts. Behandeln Sie es als Vorfall, der untersucht werden muss. Prüfen Sie nicht so lange erneut, bis irgendwann ein Wert innerhalb des Grenzwerts herauskommt. Gehen Sie diese Schritte durch:

  1. Stellen Sie die Charge unter Quarantäne.
  2. Prüfen Sie, ob das Ergebnis auf einen Laborfehler zurückgeht.
  3. Weiten Sie die Prüfung auf andere Chargen aus, bei denen dasselbe Betriebsmittel eingesetzt wurde oder die im selben Zeitraum entstanden sind.
  4. Entscheiden Sie, ob die Charge nachbearbeitet, abgelehnt oder vernichtet wird.
  5. Halten Sie die Entscheidung und ihre Gründe schriftlich fest und lassen Sie sie unterschreiben.

Ein Rückruf durchläuft denselben Prozess in umgekehrter Richtung und hängt von der Rückverfolgbarkeit ab. Ihr Verfahren legt fest, wer den Rückruf auslöst und wer benachrichtigt wird. Es erklärt außerdem, wie Sie die versandte Menge mit der zurückgeholten Menge abgleichen.

Eine Prüfung nach der Trocknung kann verschimmeltes Material nicht retten. Die Übersichtsarbeit von Gwinn hält fest, dass es „keine bewährten Technologien gibt, um Mykotoxine abzubauen oder zu entgiften“, sobald sie entstanden sind.

Was Sie tun sollten: Schreiben Sie ein einseitiges Verfahren für Ergebnisse außerhalb der Spezifikation mit den fünf Schritten oben. Benennen Sie die Person, die unterschreibt. Trifft dann ein schlechtes Ergebnis ein, kann niemand stillschweigend nachprüfen oder die Charge versenden.

Die Monographie des Europäischen Arzneibuchs

Das Europäische Arzneibuch ist das amtliche Werk Europas mit Qualitätsstandards für Arzneimittel. Eine Monographie ist darin die rechtlich verbindliche Spezifikation für einen einzelnen Stoff. Sie legt fest, welche Prüfungen durchzuführen sind und welche Grenzwerte gelten. So kommen zwei Labore, die dieselbe Charge prüfen, zum selben Urteil.

Seit dem 1. Juli 2024 enthält das Europäische Arzneibuch eine Monographie für Cannabisblüten (Cannabis flos) (Monographie 3028, Nachtrag 11.5). Sie definiert drei Chemotypen (Chemotypen erklärt).

Chemotyp Spezifikation (bezogen auf Trockengewicht)
THC-dominant Mindestens 5,0 % Gesamt-THC, höchstens 1,0 % Gesamt-CBD
Intermediär Je mindestens 1,0 % Gesamt-THC und Gesamt-CBD, THC:CBD-Verhältnis zwischen 0,2 und 5,0
CBD-dominant Mindestens 5,0 % Gesamt-CBD, höchstens 1,0 % Gesamt-THC

Die wichtigsten Prüfgruppen sind:

  • Identität: Prüfung mit bloßem Auge und unter dem Mikroskop, dazu ein HPTLC-Fingerabdruck. HPTLC (Hochleistungs-Dünnschichtchromatographie) ist eine Labormethode, die ein charakteristisches Muster der Inhaltsstoffe einer Pflanze erzeugt.
  • Gehaltsbestimmung: Gesamt-THC und Gesamt-CBD, wobei Säureform und neutrale Form zusammengezählt werden. Bei Blüten, die an Patientinnen und Patienten abgegeben werden, muss der Gehalt innerhalb von ±10 % des angegebenen Werts liegen.
  • Fremde Bestandteile: Bei Blüten, die als Arzneimittel verordnet werden, keine Samen und keine Blätter über 1,0 cm Länge.
  • Trocknungsverlust: gemessen bei 40 °C unter Vakuum über 24 Stunden. Der in der veröffentlichten Fassung genannte Grenzwert liegt bei 12 %.
  • Aflatoxin B1: Es gilt der allgemeine Grenzwert für pflanzliche Drogen von 2 µg/kg (Mikrogramm pro Kilogramm).
  • Schwermetalle: Für ein Arzneimittel gelten die Grenzwerte nach ICH Q3D, bezogen auf die Aufnahme durch Inhalation. ICH Q3D ist die internationale Leitlinie zu Metallen und anderen elementaren Verunreinigungen in Arzneimitteln.
  • Pestizide und mikrobiologische Qualität: festgelegt durch die allgemeinen Kapitel zu pflanzlichen Drogen und zur Mikrobiologie, jeweils für den vorgesehenen Verwendungszweck und Anwendungsweg. Die Monographie selbst nennt dafür keine Zahlen.

Anmerkung der Übersetzung: Wenn Sie den europäischen Markt für medizinisches Cannabis beliefern wollen, ist diese Monographie der Maßstab, an dem Ihre Blüten gemessen werden. Fragen Sie Ihren Käufer, ob sie für Ihr Material gilt. Vergleichen Sie dann die Laborergebnisse einer Probecharge mit der Tabelle oben. So erkennen Sie die Lücken, bevor Sie eine ganze Ernte darauf ausrichten.

Eine Angabe „pharmazeutische Qualität“ bewerten

Für sich allein hat „pharmazeutische Qualität“ keine feste rechtliche Bedeutung. Mit diesen Fragen bekommt die Angabe einen konkreten Inhalt:

Frage Eine belastbare Antwort Eine schwache Antwort
Welches Zertifikat, ausgestellt von wem, gültig bis wann? Eine namentlich genannte Behörde oder akkreditierte Zertifizierungsstelle, ein Geltungsbereich und ein Ablaufdatum „Wir halten uns an GMP-Standards“
Welche Schritte deckt dieses Zertifikat ab? Anbau, Trocknung, Prüfung, Verpackung und Freigabe, einzeln aufgeführt „Den gesamten Prozess“
Kann ich das Analysezertifikat für diese Charge sehen? Ein Bericht eines unabhängigen Labors für genau diese Charge Ein alter Einzelbericht oder eine Marketing-Zusammenfassung
Anhand welcher Spezifikation wurden die Ergebnisse bewertet? Eine namentlich genannte Monographie oder eine behördlich genehmigte Spezifikation Zahlen ohne Grenzwerte daneben
Wie gleichmäßig ist der Gehalt über die letzten Chargen? Tatsächliche Zahlen aus mehreren Chargen „Sehr gleichmäßig“

Ein Ergebnis gilt nur dann als bestanden, wenn es an einem genannten Grenzwert gemessen wurde.

In der europäischen Lieferkette wird meist erwartet, dass die Trocknung innerhalb des GMP-zertifizierten Betriebs stattfindet. GMP (Gute Herstellungspraxis) ist der Standard für die Herstellung von Arzneimitteln (EU-GMP-Standard erklärt). Ein Betrieb, der nur eine GACP-Zertifizierung hat, liefert daher meist ein Zwischenprodukt an einen GMP-Hersteller. Fertige Blüten an eine Apotheke verkauft er in der Regel nicht.

Was Sie tun sollten: Nutzen Sie die Tabelle oben jedes Mal, wenn Sie Genetik, Betriebsmittel oder Dienstleistungen kaufen, die mit „pharmazeutischer Qualität“ werben. Stellen Sie Ihrem künftigen Käufer früh dieselben Fragen. Seine Antworten zeigen Ihnen, ob Sie die Ernte selbst trocknen und verpacken oder an einen GMP-Standort liefern sollten.

12. Selbstinspektion, Audits und Zertifizierung

Eine Selbstinspektion ist ein Audit, das Sie nach festem Zeitplan in Ihrem eigenen Betrieb durchführen. Jeder Befund bekommt eine verantwortliche Person und eine Frist. Seine Erledigung wird dokumentiert.

Mit dem Anbau selbst befasst sich ein Auditor beim Besuch kaum. Üblicherweise wählt er eine fertige Charge aus und verfolgt sie Schritt für Schritt zurück:

  1. Aus welchem Anbaublock stammt sie?
  2. Aus welcher Vermehrungscharge und von welcher Mutterpflanze?
  3. Welche Spritzaufzeichnungen gehören zu ihr?
  4. Welche Mitarbeitenden haben sie bearbeitet, und wo sind deren Schulungsnachweise?
  5. Wessen Unterschrift hat sie freigegeben?

In Thailand ist die Zertifizierungsstelle die Abteilung für traditionelle thailändische und alternative Medizin (Department of Thai Traditional and Alternative Medicine, กรมการแพทย์แผนไทยและการแพทย์ทางเลือก). Nach Zusammenfassungen von Anwaltskanzleien prüfen ihre Inspektoren Boden, Wasser, Pestizideinsatz, Hygiene der Arbeitskräfte und den Umgang nach der Ernte. Erfragen Sie beim DTAM die aktuelle Gültigkeitsdauer des Zertifikats und den Zeitplan der Folgeinspektionen.

Was Sie tun sollten: Wählen Sie einmal im Monat eine fertige Charge aus und verfolgen Sie sie selbst anhand der fünf Fragen oben zurück. Notieren Sie jeden Schritt, an dem die Spur abreißt. Der Auditor führt genau diese Prüfung durch. So finden Sie die Lücken vor ihm.

13. Der thailändische Kontext

Thailand legalisierte 2018 medizinisches Cannabis, als erstes Land in Asien. Im Juni 2022 wurde die Cannabisblüte von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen.

Danach folgte die Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Ministeriums für öffentliche Gesundheit. Sie wurde auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin (Thai Traditional Medicine Protection Act) B.E. 2542 erlassen. Unterzeichnet wurde sie am 23. Juni 2025, veröffentlicht am 25. Juni 2025 in der Royal Gazette (dem thailändischen Amtsblatt), in Kraft trat sie am 26. Juni 2025. Sie stuft die Cannabisblüte (ช่อดอกกัญชา) als kontrolliertes Kraut ein (wie sich die thailändischen Regeln 2022–2026 geändert haben). Blüten dürfen nur gegen ein Rezept auf dem Formular PT 33 (ภ.ท.33) verkauft werden, das höchstens 30 Tage abdeckt (PT 33 erklärt). Werbung für Blüten und ihr Online-Verkauf sind verboten.

Nach diesem Regelwerk müssen Blüten, die verkauft oder exportiert werden, von einem Anbaustandort stammen, den die Abteilung für traditionelle thailändische und alternative Medizin für die Gute Anbau- und Sammelpraxis zertifiziert hat. Für jeden Export ist ein ausführlicher Bericht an die Genehmigungsbehörde erforderlich.

Anmerkung der Übersetzung: 2026 wurden die Regeln erneut verschärft. Die Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 gilt seit dem 30. April 2026 und verschärft die Lizenzkriterien für Cannabisblüten (die Verordnungen von 2569 erklärt). Die Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 gilt seit dem 26. April 2026 und schränkt Lizenzen für Extrakte mit mehr als 0,2 % THC ein. Der Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) ist noch kein Gesetz: Das Kabinett hat den Entwurf am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet (wo der Gesetzentwurf steht). Gleichen Sie Ihre Lizenz vor jeder neuen Saison mit den aktuellen Regeln ab.

Aufzeichnungen für eine ausländische Behörde und zugleich für die thailändische

Der thailändische Inspektor prüft nach dem nationalen System. Ein ausländischer Käufer und die Behörde hinter ihm prüfen nach ihren eigenen Regeln. Die europäische Leitlinie selbst verweist ins Ausland: Das Bewässerungswasser muss den Standards des Bestimmungslandes entsprechen.

Legen Sie Ihre Spezifikationen, Ihre Wasserprüfungen, Ihre Liste der nur eingeschränkt zulässigen Mittel und Ihr Prüfpanel für die Freigabe daher nach dem strengsten Markt aus, den Sie beliefern wollen (der Exportweg erklärt). Dann genügt eine einzige Dokumentation beiden Seiten.

Womit ein Betrieb in dieser Region beginnen sollte

  1. Lesen Sie die Originaldokumente selbst. Lesen Sie die GACP-Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die nationalen Regeln, die für Sie tatsächlich verbindlich sind. Dann kennen Sie die echten Anforderungen und nicht nur die Zusammenfassung von jemand anderem.
  2. Finden Sie zuerst Ihren Kunden. Die Spezifikation des abnehmenden Herstellers bestimmt, welche Prüfungen Sie durchführen und welche Grenzwerte Sie einhalten müssen.
  3. Beginnen Sie mit den Aufzeichnungen vor dem Bau. Aufzeichnungen lassen sich nicht nachträglich erstellen. Entweder hat eine Charge zeitnah geführte Aufzeichnungen oder gar keine.
  4. Lösen Sie zuerst die Trocknung. In diesem Klima bestimmt die Trocknung das Budget für die Anlage (siehe Teil 1, Abschnitt 9).
  5. Planen Sie ein Budget für die Qualitätssicherung ein. Gemeint ist eine eigens dafür zuständige Person und keine Nebenaufgabe, dazu die Prüfung jeder Charge und regelmäßige Audits.

Die Region hat auch echte Vorteile. Das Sonnenlicht ist das ganze Jahr über stark und gleichmäßig. Betriebsmittel wie Kokossubstrat und Reisspelzen werden vor Ort hergestellt. Der landwirtschaftliche Exportsektor arbeitet bei anderen Kulturen bereits mit GAP-Systemen, Rückverfolgbarkeit und Exportpapieren.

Was Sie tun sollten: Bevor Sie Geld in Gebäude stecken, lassen Sie sich die Spezifikation Ihres Zielkäufers schriftlich geben. Lesen Sie sie neben den WHO-Leitlinien und den thailändischen Regeln. Listen Sie jede Anforderung auf, die Sie noch nicht erfüllen. Diese Liste wird zu Ihrem Projektplan.

14. Realistischer Arbeitsaufwand und warum erste Audits scheitern

Für einen kleinen Betrieb geht es bei der Umstellung weniger um Ausrüstung als um Zeit und Gewohnheiten. Die baulichen Arbeiten sind überschaubar:

  • Trocknungs- und Verpackungsräume abdichten und mit Insektenschutzgittern versehen;
  • ein abschließbares Lager für Betriebsmittel mit getrennten Zonen;
  • die Entwässerung in Ordnung bringen;
  • kalibrierte Sensoren und Waagen.

Die eigentliche Last ist die wiederkehrende Arbeit. Sie schreiben Verfahrensanweisungen und schulen das Personal darin. Sie füllen Protokolle noch am selben Tag aus. Sie verfolgen Laborergebnisse nach, führen Selbstinspektionen durch und halten das Archiv über Jahre gut durchsuchbar. Die Prüfkosten wachsen mit der Zahl der Sorten und Chargen, nicht mit der Zahl der Hektar.

Die folgenden Muster beruhen auf häufig berichteten Erfahrungen aus der Praxis. Sie stammen nicht aus einer offiziellen behördlichen Liste.

Fehlermuster Was der Auditor sieht Grundursache
Aufzeichnungen nachträglich ausgefüllt Dieselbe Handschrift und dieselbe Tinte über mehrere Wochen Protokolle werden am Monatsende ausgefüllt
Unterbrochene Rückverfolgbarkeit Eine fertige Charge lässt sich nicht bis zu einer Mutterpflanze zurückverfolgen Die Codes beginnen in jeder Stufe neu
Fehlende Wartezeit Spritzaufzeichnungen ohne Angabe der Wartezeit bis zur Ernte Das Feld fehlt im Formular
Nachprüfung ohne Untersuchung Ein bestandenes Ergebnis wird über einem nicht bestandenen abgelegt Kein Verfahren für Ergebnisse außerhalb der Spezifikation

Die meisten Betriebe scheitern beim ersten Audit an den Aufzeichnungen, nicht am Anbau. Die Pflanzen wurden oft gut angebaut, aber niemand hat es zeitnah aufgeschrieben.

Was Sie tun sollten: Prüfen Sie Ihre eigenen Formulare noch diese Woche anhand der vier Fehlermuster in der Tabelle. Stellen Sie sicher, dass jeder Code durch alle Stufen erhalten bleibt und das Spritzformular ein Feld für die Wartezeit (Tage bis zur Ernte) hat. Ergänzen Sie dann das Verfahren für Ergebnisse außerhalb der Spezifikation aus Abschnitt 11. Genau diese Lücken finden Auditoren beim ersten Besuch am häufigsten.


Hat Ihr Betrieb schon ein GACP-Audit durchlaufen? Ob bestanden, nicht bestanden oder noch mitten in der Behebung von Befunden: Ihre Erfahrungen helfen anderen Anbauern mehr als jede Zusammenfassung der Leitlinie. Was hat der Auditor zuerst geprüft? Welche Aufzeichnung hat Ihnen gefehlt? Wie lange haben die Korrekturen tatsächlich gedauert? An Qualitätsverantwortliche und Berater, die mit thailändischen Betrieben und Exportbetrieben arbeiten: Welchen Befund sehen Sie immer wieder, und welche Korrektur hält dauerhaft? Bitte antworten Sie direkt unter diesem Thema.

Quellen zu Teil 2

  • European Medicines Agency, Committee on Herbal Medicinal Products. Guideline on Good Agricultural and Collection Practice for starting materials of herbal origin, EMA/HMPC/246816/2005 Rev. 1 (vom HMPC am 9. Juli 2025 verabschiedet).
  • Europäisches Arzneibuch. Monographie 3028, Cannabisblüten (Cannabis flos), Nachtrag 11.5 (gültig ab 1. Juli 2024).
  • International Council for Harmonisation. ICH-Q3D-Leitlinie zu elementaren Verunreinigungen.
  • ISO/IEC 17025, General requirements for the competence of testing and calibration laboratories.
  • Anforderungen Kaliforniens an Cannabis-Laborprüfungen (Prüfpanel mit acht Kategorien).
  • Gwinn und Kollegen (2023). Übersichtsarbeit in Frontiers in Microbiology zu mikrobiellen Risiken und Mykotoxinrisiken bei Cannabis.
  • Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Ministeriums für öffentliche Gesundheit.
  • Weltgesundheitsorganisation. WHO guidelines on good agricultural and collection practices (GACP) for medicinal plants.

Dieser Artikel gehört zur Bildungsreihe der Asiannabis Community zu Anbaustandards, Prüfung und Export. Er dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Regulierungsberatung. Er ist für Länder und Regionen gedacht, in denen der Anbau von Cannabis gesetzlich erlaubt ist.