Rohe CBD-Blüte oder Extrakt: Vereinigtes Königreich, USA, Asien-Pazifik und die thailändische Seite (Teil 2 von 2)

Dies ist Teil 2. Teil 1: Raw CBD Flower Versus Extract: Legal Layers, THC Testing and the European Markets (Part 1 of 2)

Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026

Kurz gefasst

In vielen Ländern ist CBD-Extrakt legal, die rohe Hanfblüte, aus der er stammt, dagegen nicht. Diese Gesetze richten sich nach der physischen Form des Produkts, nicht nach seiner Chemie. Drei Rechtsebenen greifen: Betäubungsmittelrecht, Lebensmittelrecht und Tabakrecht. Jede davon kann eine Sendung für sich allein stoppen.

Gehen Sie davon aus, dass das Zielland das Gesamt-THC prüft. Gemeint ist aktives Δ9-THC plus THCA, die rohe Säureform von THC. Teil 1 erklärt das genauer und behandelt die europäischen Märkte.

Dieser Teil behandelt das Vereinigte Königreich, die USA, den asiatisch-pazifischen Raum, die thailändische Seite und die Zollcodes.

Markt Darf rohe Blüte eingeführt werden? THC-Grenzwert Wie THC gemessen wird
Vereinigtes Königreich Nein jeder THC-Gehalt (der Pflanzenteil selbst ist kontrolliert) —
USA In der Praxis nein 0,3 % Gesamt-THC einschließlich THCA
Australien, Neuseeland, Japan, Hongkong, Singapur Nein — —
Südkorea, China Nein — —

1. Vereinigtes Königreich: nein, und am THC-Gehalt liegt es nicht

Das wichtigste britische Drogengesetz ist der Misuse of Drugs Act 1971. Es nimmt nur drei Pflanzenteile aus seiner Cannabis-Definition aus: reife Stängel, Fasern aus reifen Stängeln und Samen.

Blüten und Blätter sind deshalb bei jedem THC-Gehalt kontrollierte Stoffe der Klasse B. Klasse B ist die mittlere Stufe der kontrollierten Drogen im Vereinigten Königreich. So steht es im Merkblatt zur Drogenlizenzierung des Home Office, des britischen Innenministeriums. Wer eine Droge der Klasse B abgibt oder liefert, riskiert bis zu 14 Jahre Haft.

Das Vereinigte Königreich kennt zwar auch den Weg des „ausgenommenen Produkts“ (exempt product), doch für Blüten hilft er nicht. Ein Produkt fällt nur darunter, wenn es alle drei Bedingungen erfüllt:

  • Es ist nicht dafür gedacht, von einem Menschen eingenommen zu werden.
  • Die kontrollierte Droge lässt sich nicht mit einfachen, leicht verfügbaren Mitteln daraus gewinnen.
  • Kein einzelner Bestandteil enthält mehr als 1 mg der kontrollierten Droge.

Rohe Blüte scheitert an allen drei Bedingungen. Sie ist der Pflanzenteil selbst, und vor dem Gebrauch muss nichts mit ihr geschehen. Selbst eine Blüte mit wenig THC überschreitet 1 mg leicht. Ein Beispiel: 1 g Blüte mit 0,2 % THC enthält bereits 2 mg THC.

Was Sie tun können: Fragt ein Käufer aus dem Vereinigten Königreich nach Blüten, lehnen Sie das Blütengeschäft ab. Will der Käufer trotzdem weitermachen, besprechen Sie mit ihm und seinem britischen Rechtsberater den Weg über Extrakte. So geraten Sie nicht in ein Verfahren wegen Lieferung einer Droge der Klasse B.

2. USA: in der Praxis nein

Hanfblüten in die USA einzuführen, hat schon vor der Gesamt-THC-Definition nicht funktioniert. Diese Definition soll nun am 11. Dezember 2026 in Kraft treten. Ein Übergangsgesetz zur Haushaltsfinanzierung hat den Termin vom 12. November dorthin verschoben. Der Kongress kann ihn erneut verschieben.

Die Einfuhrregeln des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) gelten nur für Saatgut von Hanf und für Vermehrungsmaterial. Zu Blüten in großen Mengen sagen sie nichts. Dafür gibt es weder eine formelle Einfuhrgenehmigung noch eine eigene Zolltarifnummer.

Die US-Zollbeamten nutzen Schnelltests vor Ort, die nur zeigen, ob THC vorhanden ist oder nicht. Einen Grenzwert von 0,3 % können diese Tests nicht messen. In der Praxis bedeutet das Nulltoleranz, und das Ergebnis hängt von der jeweiligen Zollstelle ab.

Manche Zollmakler schlagen vor, Blüten als „allgemeinen Pflanzenextrakt“ (generic botanical extract) anzumelden. Das ist eine Falschanmeldung. Sie setzt den Versender der Beschlagnahme und Strafverfolgung aus und macht die Sendung nicht legal.

Was Sie tun können: Lehnen Sie jeden Vorschlag ab, Blüten in den Exportpapieren als etwas anderes zu bezeichnen. Das rechtliche Risiko tragen Sie als Versender, nicht nur der Käufer.

3. Asien-Pazifik: fast überall geschlossen

Australien: Nur Hanfsamen mit wenig THC dürfen als Lebensmittel für Menschen verkauft werden. Extrakte aus den übrigen Pflanzenteilen gelten als Arzneimittel, so das Office of Drug Control, die Drogenaufsichtsbehörde der australischen Regierung. Blüten können weder als Lebensmittel noch als Agrarprodukt eingeführt werden.

Neuseeland: Die Misuse of Drugs (Industrial Hemp) Regulations 2006 wurden mit Wirkung zum 28. Mai 2026 aufgehoben. Hanf mit wenig THC (höchstens 1 % THC bezogen auf das Trockengewicht) fällt nun unter die Misuse of Drugs Regulations 1977. Anbauer brauchen keine Anbaulizenz mehr. Stattdessen müssen sie vor der Aussaat die Polizei und das Ministerium für Primärindustrien (Ministry for Primary Industries) informieren. Für die Ein- oder Ausfuhr von Hanfpflanzenmaterial, einschließlich Blättern und Blüten, ist laut der neuseeländischen Polizei aber weiterhin eine Lizenz nötig.

Japan: Das geänderte japanische Cannabis-Kontrollgesetz ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Früher entschied Japan über die Legalität danach, aus welchem Pflanzenteil ein Produkt stammt. Heute legt das Gesetz fest, wie viel THC ein Produkt höchstens enthalten darf. Mit der Änderung wurde außerdem der Konsum von Cannabis strafbar.

Japans Grenzwerte für THC-Rückstände liegen bei 10 ppm für Öle und Pulver, 1 ppm für Feststoffe und 0,1 ppm für wasserbasierte Flüssigkeiten. Ein ppm (part per million, ein Millionstel) entspricht 0,0001 %. Eine Blütenspezifikation von 0,3 % entspricht 3.000 ppm. Das ist etwa das 3.000-Fache des japanischen Grenzwerts für Feststoffe.

Hongkong: CBD gilt seit dem 1. Februar 2023 als gefährliche Droge. Auf Einfuhr, Ausfuhr oder Handel stehen bis zu lebenslange Haft und eine Geldstrafe von 5 Mio. HK$. Ausnahmen für bestimmte Verwendungen gibt es nicht, so die Narcotics Division, die Drogenbehörde der Regierung von Hongkong.

Singapur: Das Central Narcotics Bureau, die zentrale Drogenbehörde Singapurs, behandelt Hanf als Cannabis sativa und kontrolliert jedes Produkt aus Hanf. CBD ist eine Droge der Klasse A, der schwersten Klasse. Staatsbürger Singapurs und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht (Permanent Residents) können auch dann wegen Drogenkonsums angeklagt werden, wenn der Konsum im Ausland stattfand.

Südkorea und China sind nach allen geprüften Quellen für die Einfuhr von Blüten geschlossen. Die übrigen asiatischen Länder behandelt die Forumsübersicht zu Cannabis-Gesetzen in Asien und wichtigen globalen Märkten.

Anmerkung der Übersetzung: Gehen Sie nicht davon aus, dass die thailändischen Regeln auch jenseits der Grenze in den Nachbarländern gelten. Prüfen Sie das Recht jedes Ziellands, bevor Sie auch nur eine Probe verschicken. Auch der Versand einer Probe ist eine Einfuhr.

Was Sie tun können: Streichen Sie diese Märkte aus jeder Planung für Blüten. Fragt ein Käufer von dort nach Blüten, sagen Sie ihm, dass sie nicht versendet werden können. Fragen Sie ihn, ob er eine Lizenz für ein Produkt besitzt, das sein Land erlaubt.

4. Die thailändische Seite und was einem Exporteur bleibt

Blüte ist in Thailand ein kontrolliertes Kraut

In Thailand ist die Cannabisblüte (ช่อดอกกัญชา) ein kontrolliertes Kraut. Das regelt die Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568 des Gesundheitsministeriums. Sie wurde auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin B.E. 2542 (Thai Traditional Medicine Protection Act) erlassen und trat am 26. Juni 2025 in Kraft. Die wichtigsten Regeln:

  • Blüten dürfen nur gegen ein PT 33 (ภ.ท.33)-Rezept einer befugten Fachperson abgegeben werden.
  • Jedes Rezept deckt höchstens 30 Tage ab.
  • Werbung und Online-Verkauf von Blüten sind verboten.
  • Freizeitkonsum ist nicht erlaubt.
  • Für Verkauf, Verarbeitung oder Export von Blüten ist eine Lizenz nötig. Das DTAM hat erklärt, dass Blüten für Verkauf oder Export seinen GACP-Standard erfüllen müssen (Good Agricultural and Collection Practice, gute Praxis für Anbau und Ernte).

Die Bekanntmachung erfasst den Pflanzenteil selbst, nicht einen THC-Prozentsatz. Gehen Sie also nicht davon aus, dass eine Hanfblüte mit wenig THC davon ausgenommen ist. Lassen Sie sich den Status jedes konkreten Produkts schriftlich vom DTAM bestätigen. DTAM ist das Department of Thai Traditional and Alternative Medicine, die Behörde für traditionelle thailändische und alternative Medizin (กรมการแพทย์แผนไทยและการแพทย์ทางเลือก).

Anmerkung der Übersetzung: § 78 des Gesetzes zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin B.E. 2542 sieht bis zu 1 Jahr Haft und/oder eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht vor. Das gilt für Verkauf, Verarbeitung oder Export eines kontrollierten Krauts ohne Lizenz. Die GACP-Regel trifft auch Heimgärtner direkt. Blüten aus einem Heimanbau ohne Lizenz und ohne GACP-Zertifizierung dürfen weder legal verkauft noch exportiert werden. Bieten Sie in diesem Forum keine Blüten zum Verkauf an, auch nicht als „Hanf“.

Zwei thailändische THC-Grenzwerte, die oft verwechselt werden

Grenzwert Wofür er gilt Was er entscheidet
1,0 % THC, Trockengewicht, in Blättern und Blütenständen die Hanfpflanze oder Sorte (Hanfregeln von 2019–2020 nach dem Betäubungsmittelgesetz) zu welcher Klasse die Sorte gehört; er entscheidet nicht, ob eine Blüte ein kontrolliertes Kraut ist
0,2 % THC nach Gewicht Extrakte über 0,2 %: Betäubungsmittel der Kategorie 5 nach thailändischem Betäubungsmittelrecht; bei oder unter 0,2 %: nicht auf der Betäubungsmittelliste, aber weiterhin unter den Regeln der thailändischen FDA (Behörde für Lebens- und Arzneimittel, อย.) für Produkte, Kosmetika und Lebensmittel

Aus einer legalen Pflanze kann ein illegaler Extrakt entstehen. Bei der Extraktion werden die Cannabinoide konzentriert. Pflanzen innerhalb des Pflanzengrenzwerts von 1,0 % können deshalb einen Extrakt mit über 0,2 % THC liefern. Dieser Extrakt ist ein Betäubungsmittel der Kategorie 5. Beim Schritt der Konzentration kommen also beide Grenzwerte ins Spiel.

Was Sie tun können: Lassen Sie den Extrakt selbst testen, nicht nur die Pflanzen. Nur das Ergebnis des Extrakts zeigt Ihnen, auf welcher Seite der 0,2-%-Grenze das Produkt liegt.

Die Verordnungen von 2026 und der Gesetzentwurf

2026 haben zwei Ministerialverordnungen B.E. 2569 die Lizenzvergabe verschärft:

  • Cannabis- oder Hanfextrakte: in Kraft seit 26. April 2026.
  • Kontrollierte Kräuter (Nr. 2): in Kraft seit 30. April 2026. Sie verschärft die Lizenzkriterien für Cannabisblüten.

Anmerkung der Übersetzung: Nach der Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 dürfen nur bestimmte Stellen eine Lizenz für Extrakte mit über 0,2 % THC halten. Das sind thailändische juristische Personen (Unternehmen und andere Rechtsträger), die nach dem Gesetz über ausländische Geschäftstätigkeit B.E. 2542 (Foreign Business Act) nicht als „ausländisch“ gelten. Dazu kommen staatliche Stellen und das Thailändische Rote Kreuz. Prüfen Sie die Eigentümerstruktur Ihres Unternehmens, bevor Sie eine Extraktion planen, die über 0,2 % liegen könnte.

Das Cannabis-Kontrollgesetz ist noch ein Entwurf und noch kein geltendes Recht. Das Kabinett hat den Entwurf am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet. Laut Presseberichten würde er zusätzlich den Verkauf an Personen unter 20 Jahren verbieten. Die oben genannten Grenzwerte können sich ändern, wenn das Gesetz verabschiedet wird.

Was das für einen Exporteur roher thailändischer CBD-Blüten bedeutet

Für rohe thailändische CBD-Blüten bleibt als realistisches Ziel im Grunde nur die Schweiz. Frankreich und gewerbliche Käufer in Deutschland sind unter Bedingungen möglich. Tschechien kommt nur für Ware infrage, die in Tschechien bleibt.

Das ist ein kleiner Markt. Außerdem verlassen Blüten Thailand nach den Regeln für kontrollierte Kräuter, nicht als gewöhnlicher Agrarexport. Der Export eines kontrollierten Krauts ohne Lizenz ist nach § 78 eine Straftat. Fragen Sie das DTAM, welche Lizenz und welche Dokumente nötig sind, bevor Sie eine Sendung planen.

Vergleichen Sie das ehrlich mit dem Weg über Extrakte. Ein Extrakt mit höchstens 0,2 % THC nach Gewicht steht nicht auf der thailändischen Betäubungsmittelliste. Er unterliegt aber weiterhin den Regeln der thailändischen FDA für Produkte, Kosmetika und Lebensmittel. Im Zielland geht es dann um das dortige Kosmetik- und Lebensmittelrecht.

Was Thailand auf der Angebotsseite legal verlassen darf, erklärt der Forumsartikel Was Thailand tatsächlich als Hanf verlassen darf.

Was Sie tun können:

  1. Stellen Sie sicher, dass das Ziel die Schweiz, Frankreich oder ein gewerblicher Käufer in Deutschland ist. Alle anderen Märkte in diesem Artikel sind für Blüten geschlossen.
  2. Holen Sie die schriftliche Bestätigung des DTAM zum Status Ihres Produkts ein. Damit haben Sie ein Dokument, das Sie dem Importeur und den Zollbehörden an beiden Enden vorlegen können.
  3. Stellen Sie sicher, dass die Blüten von einem GACP-zertifizierten Betrieb stammen. Das DTAM hat erklärt, dass exportierte Blüten seinen GACP-Standard erfüllen müssen.
  4. Rechnen Sie den Weg über Extrakte parallel zum Weg über Blüten durch. So sehen Sie, ob sich der zusätzliche Papierkram für den kleineren, komplizierteren Blütenmarkt lohnt.

5. Zollcodes in Kürze

Der Zoll ordnet Waren nach Zolltarifnummern ein, Nummern aus dem internationalen Harmonisierten System (HS). Statistics Canada, das nationale Statistikamt Kanadas, veröffentlicht die übersichtlichste nationale Zuordnung für Cannabis:

Produkt Zolltarifnummer
Getrocknete Cannabisblüte 1211.90
Extrakte 1302.19
Cannabis-Arzneimittel 3004.90

Zwei Warnungen. Wer Blüten unter 1207.99 (einer Position für Ölsaaten) anmeldet, macht eine Falschanmeldung. Sie setzt den Versender der Beschlagnahme und Strafverfolgung aus.

Auch die richtige Nummer macht eine Sendung nicht legal. An der Grenze gilt die Betäubungsmittelkontrolle, unabhängig von der Zolltarifnummer.

Was Sie tun können: Verwenden Sie die Nummer, die zu dem passt, was tatsächlich im Karton ist. Lassen Sie sich von Ihrem thailändischen Zollmakler die passende thailändische Nummer bestätigen, bevor Sie die Sendung buchen. So stimmen Anmeldung und Produkt überein, wenn der Zoll den Karton öffnet.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen

Hat rohe Hanfblüte bei jemandem in diesem Forum tatsächlich den Zoll passiert, und mit welchen Dokumenten? Auf dem Papier ist die Schweiz die naheliegende Antwort. Nützlicher sind diese Fragen: Was brauchte der Schweizer Importeur von der thailändischen Seite? Wurden die thailändischen Papiere für kontrollierte Kräuter ohne Probleme anerkannt? Bitte antworten Sie direkt unter diesem Thema.

Weiterführende Lektüre

  • Die oben verlinkten Forumsartikel zu den Cannabis-Gesetzen in Asien, zu dem, was Thailand als Hanf verlassen darf, und zu den thailändischen Verordnungen von 2026.
  • Im Forum noch geplante Artikel: Gesamt-THC versus Δ9-THC; der CBD-Grenzwert der EFSA und der tschechische Widerspruch; thailändische Hanfexporte.

Quellen für Teil 2

  • Vereinigtes Königreich: Misuse of Drugs Act 1971; Home Office, Merkblatt zur Drogenlizenzierung.
  • USA: Einfuhrregeln des USDA für Hanf; Public Law 119-37, Division B, §781 (erlassen am 12. November 2025); H.R. 6500, Continuing Appropriations and Extensions Act, 2027 (unterzeichnet im September 2026).
  • Australien: Office of Drug Control.
  • Neuseeland: Ministry of Health; New Zealand Police (Leitfaden zum Hanfanbau); Misuse of Drugs (Industrial Hemp) Regulations 2006; Misuse of Drugs Regulations 1977.
  • Japan: geändertes Cannabis-Kontrollgesetz (in Kraft seit 12. Dezember 2024).
  • Hongkong: Narcotics Division.
  • Singapur: Central Narcotics Bureau.
  • Thailand: Bekanntmachung über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568; Gesetz zum Schutz der traditionellen thailändischen Medizin B.E. 2542 (Thai Traditional Medicine Protection Act); Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569; Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569.
  • Zoll: Statistics Canada, Zuordnung der Zolltarifnummern für Cannabis.

Dieser Artikel dient als Referenzinformation für Leserinnen und Leser, die in ihrem eigenen Rechtsraum legal tätig sind. Er ist keine Rechts- oder Zollberatung. Mehrere dieser Märkte sind im Wandel. Die neue US-Definition soll nun am 11. Dezember 2026 in Kraft treten, und der Kongress kann den Termin erneut verschieben. Thailands Cannabis-Kontrollgesetz ist noch ein Entwurf. Fragen Sie vor dem Versand bei der zuständigen Behörde und einer qualifizierten Anwältin oder einem qualifizierten Anwalt vor Ort nach.