Seit dem 26. Juni 2025 gilt die Cannabisblüte in Thailand als kontrolliertes Kraut (สมุนไพรควบคุม). Grundlage ist eine Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums. Ein Betäubungsmittel ist sie nicht. Blüten dürfen nur an Käufer mit einem PT-33-Rezept (ภ.ท.33) abgegeben werden, das höchstens 30 Tage abdeckt. Werbung für Blüten und ihr Verkauf im Internet sind verboten. Dieser Status legt fest, wer Blüten verkaufen, verarbeiten, erforschen oder exportieren darf. Außerdem bestimmt er, was Anbauern, Kliniken oder Shops ohne Lizenz droht.
Anmerkung der Übersetzung: Dieser Beitrag behandelt nur thailändisches Recht. Wenn Sie in Vietnam, Laos, Kambodscha, Malaysia oder anderswo anbauen, lässt sich aus diesem Text für Sie keinerlei Erlaubnis ableiten. Was in Ihrem eigenen Land gilt, finden Sie unter Cannabisgesetze in Asien und wichtigen globalen Märkten.
Die Regelung und ihre Stichtage
Der vollständige Name lautet „Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568“. Der thailändische Titel lautet ประกาศกระทรวงสาธารณสุข เรื่อง สมุนไพรควบคุม (กัญชา) พ.ศ. 2568. Am 25. Juni 2025 wurde sie in der Royal Gazette (ราชกิจจานุเบกษา) veröffentlicht, dem amtlichen Mitteilungsblatt der Regierung. In Kraft trat sie am Tag danach, also am 26. Juni 2025.
Thailändische Gesetze zählen die Jahre nach der buddhistischen Zeitrechnung (B.E.). Ziehen Sie 543 ab, dann erhalten Sie das westliche Jahr. B.E. 2568 entspricht also 2025.
Was Sie tun können: Nennen Sie in Lizenzunterlagen, Verträgen und Schulungsunterlagen für Mitarbeiter den thailändischen Titel und das Datum 26. Juni 2025 ein. So verweist jedes Dokument auf dieselbe Regel.
Eine Bekanntmachung, kein Gesetz
Eine Bekanntmachung (ประกาศ) unterzeichnet ein Minister, ohne dass das Parlament sie beschließt. Der Minister nutzt dafür Befugnisse aus einem Gesetz, das bereits gilt. Hier ist das der Thai Traditional Medicine Protection Act B.E. 2542 (1999), also das Gesetz zum Schutz der traditionellen Thai-Medizin. Im Folgenden heißt es „das Gesetz von 1999“. Weil die Regel nur eine Bekanntmachung ist, kann eine neue Bekanntmachung sie ändern, ohne dass das Parlament darüber abstimmt.
Ein „Gesetz über kontrollierte Kräuter 2025“ gibt es also nicht. Wer diesen Namen verwendet, meint diese Bekanntmachung. Auch ein eigenes Cannabisgesetz hat Thailand bisher nicht. Das Kabinett hat den Entwurf des Cannabis-Kontrollgesetzes (Cannabis Control Act) am 22. September 2026 gebilligt und an das Repräsentantenhaus weitergeleitet. Geltendes Recht ist er noch nicht.
Zum kontrollierten Kraut wurde Cannabis erstmals im Juni 2022. Die Bekanntmachung von 2025 hat diesen Status verschärft. Die ganze Entwicklung von 2022 bis 2026 lesen Sie in Thailands Cannabis-Regeln 2022 bis 2026.
Was Sie tun können: Beruft sich ein Berater oder Käufer auf ein „Gesetz über kontrollierte Kräuter“, fragen Sie nach dem thailändischen Titel und dem Datum der Veröffentlichung in der Royal Gazette. Erst dann sollten Sie sich auf seinen Rat verlassen.
Kontrolliertes Kraut oder Betäubungsmittel: der Unterschied
| Betäubungsmittel (ยาเสพติด) | Kontrolliertes Kraut (สมุนไพรควบคุม) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Betäubungsmittelgesetzbuch (Narcotics Code) B.E. 2564 (2021) | Das Gesetz von 1999 |
| Cannabisblüte heute | Seit Juni 2022 nicht mehr auf der Betäubungsmittelliste | Ein kontrolliertes Kraut, mit strengeren Regeln seit dem 26. Juni 2025 |
| Wie kontrolliert wird | Über das Betäubungsmittelstrafrecht | Für Forschung, Export, Verkauf und Verarbeitung ist eine Lizenz nötig (Paragraf 46) |
| Strafe für Handel ohne Lizenz | Nicht das Gesetz, das heute für Blüten gilt | Bis zu 1 Jahr Haft, eine Geldstrafe bis 20.000 Baht oder beides (Paragraf 78) |
Mit der Bekanntmachung von 2025 kam Cannabis nicht zurück auf die Betäubungsmittelliste. Regierungen haben schon früher angekündigt, Cannabis wieder aufzunehmen, zum Beispiel 2024. Solange keine neue Regel veröffentlicht ist, ändert eine solche Ankündigung aber nichts.
Was Sie tun können: Sagt jemand „Cannabis ist jetzt legal“, stellen Sie das richtig. Die Pflanze ist kein Betäubungsmittel. Für den Handel mit Blüten braucht man aber weiterhin eine Lizenz und der Käufer ein Rezept.
Welche Pflanzenteile betroffen sind
- Blüte (ช่อดอกกัญชา): nach der Bekanntmachung ein kontrolliertes Kraut.
- Blätter, Stängel, Wurzeln und Samen: nach dieser Bekanntmachung keine kontrollierten Kräuter. Ziffer 3 erklärt nur die Blüte (ช่อดอก) der Cannabispflanze zum kontrollierten Kraut.
- Extrakte mit mehr als 0,2 % THC nach Gewicht: THC (Tetrahydrocannabinol) ist der wichtigste berauschende Wirkstoff. Extrakte über diesem Wert fallen unter eine eigene Regel, die Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569. Sie gilt seit dem 26. April 2026. Nur drei Arten von Antragstellern können eine Lizenz erhalten. Das sind thailändische juristische Personen, die nach dem Foreign Business Act B.E. 2542 (Gesetz über ausländische Geschäftstätigkeit) nicht als „ausländisch“ gelten, außerdem staatliche Stellen und das Thailändische Rote Kreuz. Einzelheiten finden Sie in Thailands zwei Ministerialverordnungen von B.E. 2569.
Was Sie tun können: Notieren Sie in jedem Chargenprotokoll den Pflanzenteil. Bei Extrakten tragen Sie zusätzlich den THC-Gehalt in Prozent laut Laborzertifikat ein. Daran sehen Sie, welche Regel für die Charge gilt.
Was erlaubt ist und was verboten ist
| Tätigkeit | Regel |
|---|---|
| Verkauf von Blüten | Nur Lizenzinhaber dürfen verkaufen. Der Käufer braucht ein PT-33-Rezept, das höchstens 30 Tage abdeckt. |
| Werbung für Blüten | Auf allen Plattformen verboten, auch in sozialen Medien und in diesem Forum |
| Online-Verkauf von Blüten | Verboten |
| Forschung, Export, Verkauf, Verarbeitung | Jede dieser Tätigkeiten braucht eine Lizenz nach Paragraf 46 des Gesetzes von 1999 |
| Blüten für Verkauf oder Export | Müssen laut Zusammenfassungen von Anwaltskanzleien von einem Standort stammen, der nach Guter Agrar- und Sammelpraxis (GACP) zertifiziert ist |
| Anbau für den Eigenbedarf | Ab 2022 haben Heimanbauer ihre Pflanzen bei der thailändischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA, อย.) über deren App „ปลูกกัญ“ registriert. In keiner Quelle, die wir gefunden haben, steht, dass der Heimanbau 2025 verboten wurde. Klären Sie die aktuellen Vorgaben vor dem Pflanzen mit der FDA. |
Zusammenfassungen von Anwaltskanzleien nennen weitere Einzelheiten. Das PT-33-Rezept ist ein Papierformular, und jedes darf nur einmal verwendet werden. Ausstellen dürfen es nur Angehörige von sieben Berufsgruppen. Das sind Ärzte, Ärzte der traditionellen Thai-Medizin, Ärzte der angewandten traditionellen Thai-Medizin, Volksheiler, Praktiker der chinesischen Medizin, Apotheker und Zahnärzte. Abgabestellen müssen jedes Rezept mindestens ein Jahr lang aufbewahren.
Am 30. April 2026 trat die Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 in Kraft. Sie legt strengere Kriterien für Lizenzen für Cannabisblüten fest.
Was Sie tun können: Prüfen Sie vor jedem Verkauf von Blüten, ob Sie die passende Lizenz haben. Welche Lizenz was abdeckt, erklärt Lizenzen und Compliance in Thailand.
Was bei Verstößen droht
- Haft oder Geldstrafe (Paragraf 78): bis zu 1 Jahr Haft, eine Geldstrafe bis 20.000 Baht oder beides. Das gilt für Forschung, Export, Verkauf oder Verarbeitung ohne Lizenz. Es gilt auch, wenn Sie das Geschäft weiterführen, während Ihre Lizenz ausgesetzt ist.
- Aussetzung (Paragraf 52): Jede Aussetzungsanordnung kann bis zu 90 Tage dauern.
- Widerruf (Paragraf 54): Nach dem Widerruf einer Lizenz kann dieselbe Person zwei Jahre lang keine neue Lizenz nach dem Gesetz erhalten. Danach entscheidet die Genehmigungsbehörde über eine neue Lizenz. Nach Ziffer 8(1)(e) der Ministerialverordnung B.E. 2559 (2016) gilt die zweijährige Sperre für das Unternehmen und für seine Direktoren, Geschäftsführer und sonstigen verantwortlichen Personen.
- Widerspruch (Paragrafen 70–71): Sie können beim Ausschuss für den Schutz und die Förderung des Wissens der traditionellen Thai-Medizin Widerspruch einlegen. Das müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung tun. Während des Verfahrens bleibt die Anordnung wirksam. Die Entscheidung des Ausschusses ist endgültig.
Die vollständige Sanktionsübersicht finden Sie in Aussetzung und Widerruf von Lizenzen in Thailand.
Was Sie tun können: Tragen Sie die Widerspruchsfrist von 30 Tagen schon jetzt in Ihre Compliance-Unterlagen ein. Dann versäumen Sie sie nicht, falls eine Anordnung kommt.
Schritte für diese Woche
- Anbauer: Verkaufen Sie Blüten nur, wenn Sie eine Verkaufslizenz haben und die Blüten von einem GACP-zertifizierten Standort stammen. Fehlt eines davon, kann der Verkauf zur Strafe nach Paragraf 78 führen.
- Betriebe, die verkaufen wollen: Führen Sie zum Test für eine kleine Charge vollständige Aufzeichnungen. Notieren Sie die Herkunft von Samen oder Klon, jedes Betriebsmittel mit Datum und Menge, das Erntegewicht und den Käufer. So sehen Sie die Lücken in Ihren Aufzeichnungen, bevor ein Prüfer sie findet. Verwenden Sie nur Pflanzenschutzmittel, die beim thailändischen Department of Agriculture (กรมวิชาการเกษตร) registriert sind, und setzen Sie sie so ein, wie es auf dem Etikett steht.
- Shops und Kliniken: Prüfen Sie jedes PT-33-Rezept an der Theke. Es muss auf Papier vorliegen, von einer der sieben Gruppen von Behandelnden ausgestellt sein und darf höchstens 30 Tage abdecken. Bewahren Sie es mindestens ein Jahr auf, damit Sie es bei einer Kontrolle vorlegen können.
- Alle, die online posten: Entfernen Sie jeden Beitrag, der Blüten zum Verkauf zeigt oder ihren Versand anbietet. Lesen Sie Werbe- und Verkaufsregeln für Cannabis in Thailand, bevor Sie wieder posten.
- Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern: Lassen Sie von einem thailändischen Anwalt klären, ob Ihr Unternehmen als „ausländisch“ gilt, bevor Sie Extraktionsanlagen kaufen.
Wenn Sie Fragen haben oder die Regel in Ihrer Provinz anders angewendet wird, schreiben Sie unten in dieses Thema.
Quellen
- Royal Gazette (ราชกิจจานุเบกษา), Bd. 142, 25. Juni 2025: Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums über kontrollierte Kräuter (Cannabis) B.E. 2568.
- Thai Traditional Medicine Protection Act (Gesetz zum Schutz der traditionellen Thai-Medizin) B.E. 2542 (1999).
- Ministerialverordnung über die Lizenzierung von Forschung, Export, Verkauf und Verarbeitung kontrollierter Kräuter, B.E. 2559 (2016), Royal Gazette Bd. 133, Teil 103 Kor, 9. Dezember 2016.
- Ministerialverordnung über Cannabis- oder Hanfextrakte B.E. 2569 (2026).
- Ministerialverordnung über kontrollierte Kräuter (Nr. 2) B.E. 2569 (2026).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Die Regeln haben sich schon oft geändert. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Rechtslage, bevor Sie handeln.